Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

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Susette
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Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

Beitrag von Susette »

Hallo liebes Forum,

Empfänger erhält Hartz IV , Rente wird genehmigt. Ende März letztes Hartz IV für April. Erst Ende Mai Rente.
Finanzielle Lücke für Anfang Mai; Lebensunterhalt, Miete etc.
Empfänger möchte Beihilfe oder Darlehen bei der Grundsicherung stellen für diese Zeit.
Wie hoch darf sein Bar- und Sparvermögen sein?

Viele Grüße
Susette
FM
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Re: Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

Beitrag von FM »

5.000 Euro. Aber wozu braucht er ein Darlehen, wenn er Geld auf dem Sparbuch hat?
Susette
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Re: Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

Beitrag von Susette »

@ FM

Wieso? er ist verpflichtet aus seinem Hartz IV Satz Anschaffungen selbst zu tätigen und somit zurücklegen. Wie für z.B. für die Kinder und Erwachsene: Innenausstattung, Haushaltsgeräte und Gegenstände; Kühlschrank, Waschmaschine, Bügeleisen, Staubsauer, Kinderkleidung, Schuhe, Stromkosten!

Die mögliche angesparte Summe ist minimal.

Oder, ? Darf man kein Vermögen als Hartz IV Empfänger haben für diese Dinge, die aus dem Hartz IV Satz hinterlegt wurden?

Viele Grüße
Susette
FM
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Re: Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

Beitrag von FM »

Dürfen tut man schon, bei Sozialhilfe sogar seit kurzem eben bis zu 5000 Euro. Aber ein Darlehen gibt es eben nur, wenn es notwendig ist.
Bumblebii
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Re: Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

Beitrag von Bumblebii »

Unser Bekannter hatte einen Monat "Leerlauf" weil Hartz Iv im Voraus, der Lohn aber erst am Monatsende ausgezahlt wird.
Er hat im JC angerufen und sein Problem geschildert, die haben dann problemlos noch einen Monat länger bewilligt. Ist jetzt schon eine Weile her, da kam auch nie eine Rückforderung.

Allerdings hatte er kein Sparguthaben.
FM
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Re: Bar- und Sparvermögen Antrag Grusi Übergang Rente

Beitrag von FM »

Bumblebii hat geschrieben:Unser Bekannter hatte einen Monat "Leerlauf" weil Hartz Iv im Voraus, der Lohn aber erst am Monatsende ausgezahlt wird.
Er hat im JC angerufen und sein Problem geschildert, die haben dann problemlos noch einen Monat länger bewilligt. Ist jetzt schon eine Weile her, da kam auch nie eine Rückforderung.
Dann wurde das Geld wohl nicht "am Monatsende" ausgezahlt, sondern Anfang des Folgemonats. Denn dann war der erste Arbeitsmonat tatsächlich noch einkommenslos und es bestand Anspruch auf AlG II.

Kann aber natürlich auch sein, dass das Jobcenter einen Fehler machte und es als Zuschuss statt als Darlehen behandelte.
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