Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werden?
Moderator: FDR-Team
Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werden?
Hallo liebes Forum, ich habe eine rein informative Frage die ich hoffentlich hier stellen darf.
Wie würde es auch verhalten wenn eine Person 2005 einen Arbeits Unfall hatte.seid dem eine Behinderung von 80% hat.er seid Dezember 2016 krank geschrieben ist und auch schon verletzen Geld bekommt.auch hat er im Dezember 2016 einen verschlimmerungs Antrag gestellt.die Ärzte waren sich auch einig dass die Person 100%gdb hat.kann dann die BG das ganze verweigern bis die kranke Person nicht mehr krank geschrieben ist und weiter arbeitet oder nicht mehr krank geschrieben ist und eine Rente von Staat bekommt? Das ist meine Frage.vielen dank für alle Antworten.
Die Person wurde auch bereits gekündigt durch einen aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen.
Wie ist die Rechtslage?
Wie würde es auch verhalten wenn eine Person 2005 einen Arbeits Unfall hatte.seid dem eine Behinderung von 80% hat.er seid Dezember 2016 krank geschrieben ist und auch schon verletzen Geld bekommt.auch hat er im Dezember 2016 einen verschlimmerungs Antrag gestellt.die Ärzte waren sich auch einig dass die Person 100%gdb hat.kann dann die BG das ganze verweigern bis die kranke Person nicht mehr krank geschrieben ist und weiter arbeitet oder nicht mehr krank geschrieben ist und eine Rente von Staat bekommt? Das ist meine Frage.vielen dank für alle Antworten.
Die Person wurde auch bereits gekündigt durch einen aufhebungsvertrag aus gesundheitlichen Gründen.
Wie ist die Rechtslage?
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Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Bereits der Sachverhalt ist falsch.
Die Entscheidung über den Grad der Behinderung liegt nicht bei Ärzten. Das wird behördlich entschieden und hängt von mehr ab als nur ärztlichen Attestesten.
Genauso wenig entscheidet die Berufsgenossenschaft über den Grad der Behinderung. Falls dort ein Antrag insoweit gestellt wurde, ist das ungefähr so hilfreich, wie ein Antrag beim Nikolaus, auf mehr Trüffel-Grünkern-Eier vom Osterhasen.
Außerdem kann man auch nicht gekündigt werden durch einen Aufhebungsvertrag.
Die Entscheidung über den Grad der Behinderung liegt nicht bei Ärzten. Das wird behördlich entschieden und hängt von mehr ab als nur ärztlichen Attestesten.
Genauso wenig entscheidet die Berufsgenossenschaft über den Grad der Behinderung. Falls dort ein Antrag insoweit gestellt wurde, ist das ungefähr so hilfreich, wie ein Antrag beim Nikolaus, auf mehr Trüffel-Grünkern-Eier vom Osterhasen.
Außerdem kann man auch nicht gekündigt werden durch einen Aufhebungsvertrag.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnis und kann bei anschließendem Arbeitslosengeld mit einer Sanktion belegt werden.
Ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt entscheidet der behandelnde Arzt; der Aufhebungsvertrag wg. gesundheitlichen Gründen heißt nicht, dass man arbeitsunfähig ist, sondern nur, dass man mit der Begründung der gesundheitlichen Gründen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet hat.
Ob die derzeitigen gesundheitlichen Einschränkungen nachweislich Folge des Unfalles vor 11 Jahren sind und somit von der BG zu tragen sind, dürfte sich nicht so einfach medizinisch klären lassen. Das ist ein Fall für die medizinischen Gutachter.
Ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt entscheidet der behandelnde Arzt; der Aufhebungsvertrag wg. gesundheitlichen Gründen heißt nicht, dass man arbeitsunfähig ist, sondern nur, dass man mit der Begründung der gesundheitlichen Gründen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet hat.
Ob die derzeitigen gesundheitlichen Einschränkungen nachweislich Folge des Unfalles vor 11 Jahren sind und somit von der BG zu tragen sind, dürfte sich nicht so einfach medizinisch klären lassen. Das ist ein Fall für die medizinischen Gutachter.
Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Vielen dank für ihre Antworten.
Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
In der Praxis ist der Aufhebungsvertrag nicht wirklich "freiwillig", wenn die Alternative die personenbedingte Kündigung ist. Wie kürzlich zu lesen war, ist dieser Fall einer neuen Geschäftsanweisung der BA berücksichtigt, demnach entfällt die Sperrzeit, wenn eine personenbedingte Kündigung drohte. Sofern die vereinbarte Abfindung 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr nicht übersteigt, findet auch keine genauere Überprüfung durch die BA statt.Baden-57 hat geschrieben:Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnis und kann bei anschließendem Arbeitslosengeld mit einer Sanktion belegt werden.
Ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt entscheidet der behandelnde Arzt; der Aufhebungsvertrag wg. gesundheitlichen Gründen heißt nicht, dass man arbeitsunfähig ist, sondern nur, dass man mit der Begründung der gesundheitlichen Gründen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet hat.
Im übrigen kann ein Arbeitgeber auch jederzeit von sich aus kündigen, wenn er die Arbeit nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) schafft, ohne dass eine Sperrzeit die Folge ist. Dabei ist die Arbeitsunfähigkeit keine Voraussetzung, es genügt z. B. auch eine gesundheitliche Gefährdung durch die Arbeit. Wichtig ist halt, dass das alles durch einen Arzt bestätigt wird.
Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Vielen Dank auch Ihnen für Ihre ausführliche Antwort.Evariste hat geschrieben:In der Praxis ist der Aufhebungsvertrag nicht wirklich "freiwillig", wenn die Alternative die personenbedingte Kündigung ist. Wie kürzlich zu lesen war, ist dieser Fall einer neuen Geschäftsanweisung der BA berücksichtigt, demnach entfällt die Sperrzeit, wenn eine personenbedingte Kündigung drohte. Sofern die vereinbarte Abfindung 0,5 Monatsgehälter pro Dienstjahr nicht übersteigt, findet auch keine genauere Überprüfung durch die BA statt.Baden-57 hat geschrieben:Der Aufhebungsvertrag ist eine freiwillige Beendigung des Arbeitsverhältnis und kann bei anschließendem Arbeitslosengeld mit einer Sanktion belegt werden.
Ob Arbeitsunfähigkeit vorliegt entscheidet der behandelnde Arzt; der Aufhebungsvertrag wg. gesundheitlichen Gründen heißt nicht, dass man arbeitsunfähig ist, sondern nur, dass man mit der Begründung der gesundheitlichen Gründen das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet hat.
Im übrigen kann ein Arbeitgeber auch jederzeit von sich aus kündigen, wenn er die Arbeit nachweislich aus gesundheitlichen Gründen nicht (mehr) schafft, ohne dass eine Sperrzeit die Folge ist. Dabei ist die Arbeitsunfähigkeit keine Voraussetzung, es genügt z. B. auch eine gesundheitliche Gefährdung durch die Arbeit. Wichtig ist halt, dass das alles durch einen Arzt bestätigt wird.
Aber leider habe ich bisher trotzdem viele Fragezeichen im Kopf. ?
Warum Kann die BG während die Person Krank geschrieben ist die Prozente nicht erhöhen.?
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Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Weil die BG für die Feststellung des GdB einfach nicht zuständig ist. Zuständig ist die Versorungsverwaltung; welches Amt das ist, hängt vom Bundesland ab und lässt sich ergooglen.
The nine most terrifying words in the English language are, 'I'm from the government and I'm here to help.'
Ronald Reagan
40th president of US (1911 - 2004)
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Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Kann es sein das ich mich schon in meiner Frage falsch ausgedrückt habe.Dummerchen hat geschrieben:Weil die BG für die Feststellung des GdB einfach nicht zuständig ist. Zuständig ist die Versorungsverwaltung; welches Amt das ist, hängt vom Bundesland ab und lässt sich ergooglen.
Ich meinte dann vielleicht nicht den GDB sondern den MDE den bekommt er schon von der BG für 80%
Und sollte jetzt auf 100% erhöht werden.Kann es aber laut BG nicht weil er noch im Krankenstand ist ?????
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Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Kann sein. Kann auch nicht sein.RamonaB. hat geschrieben: Kann es sein das ich mich schon in meiner Frage falsch ausgedrückt habe.
Wenn du selbst nicht weisst, um wwas es eigentlich geht, ist eine Diskussion der möglichen Gründe ziemlich sinnlos. Wie wäre es, wenn du zunächst die nötigen Informationen besorgst, und dann die Fragen stellst, die du wirklich beantwortet haben möchtest? Also: was wurde wann wo beantragt und auf Grundlage welcher Vorschrift oder mit welcher Begründung abgelehnt? Sollte alles im Bescheid stehen.
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Re: Verschlechterungsantrag an BG kann nicht genehmigt werde
Während man arbeitsunfähig wegen eines Arbeitsunfalls ist und deswegen Verletztengeld bezieht, kann eine Verletztenrente nicht erhöht werden. Das kann frühestens nach Wegfall des Verletztengeldes eintreten.
Das ist meine persönliche Meinung. Die Antwort erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit/Richtigkeit.
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