Berechnung ALG - Abfindung als Bonus deklarieren?

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Hausrocker
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Re: Berechnung ALG - Abfindung als Bonus deklarieren?

Beitrag von Hausrocker »

Anspruch auf Abfindung ist ja das eine.
Wenn aber der Arbeigeber freiwillig zusichert, diesen Geldbonus zu zahlen und es dann aber ungültig von irgendwelchen Bedingungen abhängig macht. Ist damit auch der Anspruch auf das Einlösen des Versprechens damit automatisch hinfällig? Das war eher die Frage.
Das kann man ja auch komplett losgelöst von der Kündigung sehen. Es gibt ja in manchen Firmen schon solche Bonussysteme für z.B. nicht krank sein. Da tritt aber natürlich der AN immer in Vorleistung auch. Nie der AG.

Und das Szenario klappt ja unter dem Gesichtspunkt des Zeitverlaufes schon, weil der AG ja den Bonus/Abfindung VOR Ablauf der 3 Wochen zahlt und nicht erst dem letzten Gehalt.
matthias.
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Re: Berechnung ALG - Abfindung als Bonus deklarieren?

Beitrag von matthias. »

Hausrocker hat geschrieben: Das kann man ja auch komplett losgelöst von der Kündigung sehen. Es gibt ja in manchen Firmen schon solche Bonussysteme für z.B. nicht krank sein. Da tritt aber natürlich der AN immer in Vorleistung auch. Nie der AG.
Sowas ist aber üblicherweise schriftlich vereinbart.

Der AN hat dann ein vertragliches Anrecht, wenn er seine Bedingungen erfüllt (nicht krank war z.b.).
Hausrocker
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Re: Berechnung ALG - Abfindung als Bonus deklarieren?

Beitrag von Hausrocker »

Und mit der Argumentation: Kann so etwas dann auch für eine Abfindung oder einen Bonus vereinbart werden? Und ist dann legitim, sprich es besteht auch nur Anspruch, wenn man eben nicht krank war?
Wie klug es ist, sich da als AN dann drauf einzulassen steht natürlich auf einem anderen Blatt.
Hausrocker
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Re: Berechnung ALG - Abfindung als Bonus deklarieren?

Beitrag von Hausrocker »

Um die Sache abzuschließen:

Es gab eine ordentliche, fristgemäße Kündigung. Ohne weitere Begründungen.
Danach wurde ein Abwicklungsvertrag aufgesetzt, der für den AG den Passus "Es sind alle wechselseitigen Ansprüche [..] ausgeglichen." beinhaltet.
Der AN kann ab sofort mit 4 Wochen Frist kündigen, restliches Gehalt bis Ende September wird bei Kündigung durch AN als Abfindung ausgezahlt.
Rückgabe Schlüssel. AN darf gewisses Arbeitswerkzeug behalten und hat ab sofort 2 Tage arbeiten von zu Hause.

Der "Bonus", der im Raum stand wird pro Monat im Voraus bezahlt, zusätzlich zum normalen Gehalt, solang bis der AN kündigt oder krank feiert. Damit zählt der Bonus als normales Gehalt, mit Sozialbeiträgen aber auch Anrechnung aufs ALG. Wobei es soweit eh nicht kommt.

Zum Kündigungsschutz in Kleinbetrieben hatte wohl auch der Anwalt des AG absolut Bedenken, dass das eben doch gar nicht so eindeutig durchsetzbar ist und hat daher diesen Abwicklungsvertrag so mit entworfen.
Ausnahmen wenn ein AN, der jünger ist, einfach nur billigeres ist etc. eingestellt werden soll, der AG dem AN nur kündigt, weil dieser seine gesetzlichen Rechte in Anspruch nimmt etc. und nicht zuletzt, weil der AG auch keine Lust auf eine Verhandlung hat, bei der er seine Anwaltskosten selbst zahlt und ungewissen Ausgang hat. Ich kann also an sich nur jedem empfehlen zu pokern und es zu riskieren.
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