Akteneinsicht für eigenes Verfahren

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kilidr
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Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von kilidr »

Guten Tag,

folgende Beispielsfrage:
Eine Person X hat vor > 3 Jahren gegen ein Amt Widerspruch gegen einen fehlerhaften Bescheid eingelegt, der nun vor dem Sozialgericht liegt.
X erhält nach > 3 Jahren Post vom Gericht mit der Bitte um zahlreiche Nachweise zu diesem Fall.
Allerdings hat X sämtliche Unterlagen in einem entfernten Ort und erinnert sich aufgrund der verstrichenen Zeit nicht mehr an Einzelheiten des Falles.
Hat X eine rechtliche Möglichkeit, die Details zum Fall vom Amt zu erhalten?
Beste Grüße!
Townspector
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von Townspector »

Gehen Sie davon aus, dass sich das Gericht die komplette Fallakte vom Sozialamt angefordert hat.

Wenn das Gericht also weitere Nachweise von Ihnen verlangt sind diese nicht in der Akte und somit wird Ihnen die Behörde auch nicht zu diesen verhelfen können.
Gedenksignatur - Gewidmet dem unbekannten Anwalt
In dankbarer Erinnerung an all jene namenlosen, stets laut angekündigten Rechtsvertreter,
die jedoch heldenhaft nie in meinem Dienstzimmer erschienen sind oder tapfer nichts von sich hören ließen.
windalf
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von windalf »

Wenn das Gericht also weitere Nachweise von Ihnen verlangt sind diese nicht in der Akte
Bestünde nicht auch die Möglichkeit, dass bei einer sehr umfangreichen begrenzt übersichtlich und schlecht sortierten Akte akute Unlust herrscht sich mühsam die gewünschten Informationen stückchenweise aus der Akte zu ziehen? Oder vielleicht wurde einfach nicht richtig gelesen/überlesen?
...fleißig wie zwei Weißbrote
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Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
kilidr
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von kilidr »

Guten Tag,
in dem Beispiel geht es darum, dass X gar nicht mehr weiß worum es überhaupt genau ging.
Beste Grüße!
SusanneBerlin
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von SusanneBerlin »

kilidr hat geschrieben:in dem Beispiel geht es darum, dass X gar nicht mehr weiß worum es überhaupt genau ging.
Macht ja nix. In dem gerichtlichen Schreiben strht doch genau drin, was die haben wollen.
kilidr hat geschrieben:Post vom Gericht mit der Bitte um zahlreiche Nachweise zu diesem Fall.
Eine andere Möglichkeit wäre, zum Gericht zu fahren und die Gerichtsakte einzusehen. Da dürfte sich auch X' eigene Kageschrift drin befinden. Damit wäre X auf die Sprünge geholfen.
Grüße, Susanne
kilidr
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von kilidr »

Guten Tag,
danke für die Infos bisher!
Was für Folgen hätte eine Erledigungserklärung für X? Kämen Kosten auf ihn zu?
Beste Grüße
kdM
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von kdM »

kilidr hat geschrieben:Guten Tag,
danke für die Infos bisher!
Was für Folgen hätte eine Erledigungserklärung für X? Kämen Kosten auf ihn zu?
Beste Grüße
In Verfahren der Sozialgerichtsbarkeit werden grundsätzlich weder Gerichtsgebühren noch Auslagen erhoben, auch Kosten der beklagten Behörde sind regelmäßig nicht vom klagenden Bürger zu tragen.

Diese Kostenfreiheit gilt allerdings nur in Verfahren, in denen Privatpersonen eine Sozialleistung begehren, sich gegen deren Entzug wehren oder ähnliches.
"Die meisten fortschrittsoptimistischen Leute sind so lange für neue digitale Geschäftsmodelle, bis ihr eigener Job durch eine 99-Cent-App ersetzbar wird." (Sascha Lobo)
Townspector
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Re: Akteneinsicht für eigenes Verfahren

Beitrag von Townspector »

windalf hat geschrieben:
Wenn das Gericht also weitere Nachweise von Ihnen verlangt sind diese nicht in der Akte
Bestünde nicht auch die Möglichkeit, dass bei einer sehr umfangreichen begrenzt übersichtlich und schlecht sortierten Akte akute Unlust herrscht sich mühsam die gewünschten Informationen stückchenweise aus der Akte zu ziehen? Oder vielleicht wurde einfach nicht richtig gelesen/überlesen?

Es bestünde auch die Möglichkeit, dass Einhörner nach Erdbeere schmecken.

Gängige Praxis ist jedenfalls, dass sowohl Verwaltungs-, als auch Sozialgerichte (auch umfangreiche) Verfahrensakten komplett von der Behörde anfordern, erhalten und die Behörde eine Ablichtung zurückbehält. Das Gericht prüft die komplette Akte um den Sachverhalt auch in Gänze zu beurteilen.
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