SGB-II und Ehetrennung

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

UrseleJoshi
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 163
Registriert: 05.05.09, 08:54

SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von UrseleJoshi »

Hallo,

Herr H und Frau H sind seit 15 Monaten getrennt - leben aber noch mit ihren fünf Kindern in der gemeinsamen Wohnung (belastetes Eigentum) , wobei der Mann seit 3 Monaten meist in seinem Büro etxtern übernachtet.
Sie haben kaum Geld; Frau H arbeitet nicht, Herr H versucht sich selbständigh zu machen - ohne Erfolg bisher.

Sie beziehen SGB II Leistungen wobei davon ausgegangen wird, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, da sie keine räumoliche Trennung außerhalb der eigenen 4 Wände leisten können.

Nun wollen sie sich scheiden lassen; der mann will Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei da nun das Problem auftauchen dürfte, dass ausweislich der Bescheide eine Bedarfsgemeinschaft besteht.

Was kann man da nun tun?
winterspaziergang

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von winterspaziergang »

UrseleJoshi hat geschrieben:
Sie beziehen SGB II Leistungen wobei davon ausgegangen wird, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, da sie keine räumoliche Trennung außerhalb der eigenen 4 Wände leisten können.
wenn Transferleistungen bezogen werden, können diese zur Umsetzung einer räumlichen Trennung genutzt werden
Nun wollen sie sich scheiden lassen; der mann will Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei da nun das Problem auftauchen dürfte, dass ausweislich der Bescheide eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
ist für eine Scheidung eine Verfahrenkostenhilfe vorgesehen? und wenn ja und die Bedarfsgemeinschaft komplett von ALG-II lebt, dürfte es doch kein Problem zur Bewilligung dieser Leistung geben.
UrseleJoshi
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 163
Registriert: 05.05.09, 08:54

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von UrseleJoshi »

Guten Morgen,

danke für die Antwort.

Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24598
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von matthias. »

UrseleJoshi hat geschrieben:
Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
Du meinst es wäre Bedarfsgemeinschaften verboten sich zu trennen?
winterspaziergang

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von winterspaziergang »

UrseleJoshi hat geschrieben:Guten Morgen,

danke für die Antwort.

Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
ja- sobald man sich trennt, ist man keine Bedarfsgemeinschaft.
UrseleJoshi
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 163
Registriert: 05.05.09, 08:54

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von UrseleJoshi »

Könnte dies mit bei der Scheidung oder dem Amt Probleme geben?
Die Ehegatten wollen unbedingt geschieden werden -sie hatten gegenüber dem Amt immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht...einzig das mit der Trennung haben sie wohl nicht deutlich gemacht, da sie noch unter einem Dach leben und von dem wenigen was sie zum Leben haben, die Kids durchfüttern müssen.
Wären sie keine Bedarfsgemeinschaft hätten sie ev sogar höhrere Leistungen beziogen, oder?
winterspaziergang

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von winterspaziergang »

UrseleJoshi hat geschrieben:Könnte dies mit bei der Scheidung oder dem Amt Probleme geben?
was ist mit "dies" gemeint?
Die Ehegatten wollen unbedingt geschieden werden -sie hatten gegenüber dem Amt immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht...einzig das mit der Trennung haben sie wohl nicht deutlich gemacht, da sie noch unter einem Dach leben und von dem wenigen was sie zum Leben haben, die Kids durchfüttern müssen.
dann sollten sie spätestens jetzt damit anfangen- Wenn sie zusammen wohnen, leben und haushalten, dann noch die Kinder mit ihrem und dem Bedarfssatz der Kinder durchfüttern, dann waren sie bislang eine BG und eben nicht "getrennt"
Wären sie keine Bedarfsgemeinschaft hätten sie ev sogar höhrere Leistungen beziogen, oder?
sie waren aber eine und sind es offenbar noch. Daher sollten sie jetzt entsprechend handeln. Sie können sich trennen und sind dann keine BG mehr. Wie gut das zu vermitteln ist, wenn man als Elternpaar weiter zusammen wohnt und wirtschaftet, ist ein anderes Thema- eingangs ging es um Verfahrenskostenhilfe.
matthias.
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 24598
Registriert: 07.06.05, 21:10

Re: SGB-II und Ehetrennung

Beitrag von matthias. »

UrseleJoshi hat geschrieben:Könnte dies mit bei der Scheidung oder dem Amt Probleme geben?
Eine Scheidung ist die persönliche Entscheidung der Menschen.

Das Amt kann nicht verlangen, dass man verheiratet bleibt, wenn man nicht will.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen