SGB-II und Ehetrennung
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SGB-II und Ehetrennung
Hallo,
Herr H und Frau H sind seit 15 Monaten getrennt - leben aber noch mit ihren fünf Kindern in der gemeinsamen Wohnung (belastetes Eigentum) , wobei der Mann seit 3 Monaten meist in seinem Büro etxtern übernachtet.
Sie haben kaum Geld; Frau H arbeitet nicht, Herr H versucht sich selbständigh zu machen - ohne Erfolg bisher.
Sie beziehen SGB II Leistungen wobei davon ausgegangen wird, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, da sie keine räumoliche Trennung außerhalb der eigenen 4 Wände leisten können.
Nun wollen sie sich scheiden lassen; der mann will Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei da nun das Problem auftauchen dürfte, dass ausweislich der Bescheide eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Was kann man da nun tun?
Herr H und Frau H sind seit 15 Monaten getrennt - leben aber noch mit ihren fünf Kindern in der gemeinsamen Wohnung (belastetes Eigentum) , wobei der Mann seit 3 Monaten meist in seinem Büro etxtern übernachtet.
Sie haben kaum Geld; Frau H arbeitet nicht, Herr H versucht sich selbständigh zu machen - ohne Erfolg bisher.
Sie beziehen SGB II Leistungen wobei davon ausgegangen wird, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, da sie keine räumoliche Trennung außerhalb der eigenen 4 Wände leisten können.
Nun wollen sie sich scheiden lassen; der mann will Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei da nun das Problem auftauchen dürfte, dass ausweislich der Bescheide eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Was kann man da nun tun?
Re: SGB-II und Ehetrennung
wenn Transferleistungen bezogen werden, können diese zur Umsetzung einer räumlichen Trennung genutzt werdenUrseleJoshi hat geschrieben:
Sie beziehen SGB II Leistungen wobei davon ausgegangen wird, dass sie eine Bedarfsgemeinschaft sind, da sie keine räumoliche Trennung außerhalb der eigenen 4 Wände leisten können.
ist für eine Scheidung eine Verfahrenkostenhilfe vorgesehen? und wenn ja und die Bedarfsgemeinschaft komplett von ALG-II lebt, dürfte es doch kein Problem zur Bewilligung dieser Leistung geben.Nun wollen sie sich scheiden lassen; der mann will Verfahrenskostenhilfe beantragen, wobei da nun das Problem auftauchen dürfte, dass ausweislich der Bescheide eine Bedarfsgemeinschaft besteht.
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Re: SGB-II und Ehetrennung
Guten Morgen,
danke für die Antwort.
Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
danke für die Antwort.
Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
Re: SGB-II und Ehetrennung
Du meinst es wäre Bedarfsgemeinschaften verboten sich zu trennen?UrseleJoshi hat geschrieben:
Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
Re: SGB-II und Ehetrennung
ja- sobald man sich trennt, ist man keine Bedarfsgemeinschaft.UrseleJoshi hat geschrieben:Guten Morgen,
danke für die Antwort.
Stehen sich der Begriff "Bedarfsgemeinschaft" und "Trennung" nicht unvereinbar gegenüber?
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Re: SGB-II und Ehetrennung
Könnte dies mit bei der Scheidung oder dem Amt Probleme geben?
Die Ehegatten wollen unbedingt geschieden werden -sie hatten gegenüber dem Amt immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht...einzig das mit der Trennung haben sie wohl nicht deutlich gemacht, da sie noch unter einem Dach leben und von dem wenigen was sie zum Leben haben, die Kids durchfüttern müssen.
Wären sie keine Bedarfsgemeinschaft hätten sie ev sogar höhrere Leistungen beziogen, oder?
Die Ehegatten wollen unbedingt geschieden werden -sie hatten gegenüber dem Amt immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht...einzig das mit der Trennung haben sie wohl nicht deutlich gemacht, da sie noch unter einem Dach leben und von dem wenigen was sie zum Leben haben, die Kids durchfüttern müssen.
Wären sie keine Bedarfsgemeinschaft hätten sie ev sogar höhrere Leistungen beziogen, oder?
Re: SGB-II und Ehetrennung
was ist mit "dies" gemeint?UrseleJoshi hat geschrieben:Könnte dies mit bei der Scheidung oder dem Amt Probleme geben?
dann sollten sie spätestens jetzt damit anfangen- Wenn sie zusammen wohnen, leben und haushalten, dann noch die Kinder mit ihrem und dem Bedarfssatz der Kinder durchfüttern, dann waren sie bislang eine BG und eben nicht "getrennt"Die Ehegatten wollen unbedingt geschieden werden -sie hatten gegenüber dem Amt immer wahrheitsgemäße Angaben gemacht...einzig das mit der Trennung haben sie wohl nicht deutlich gemacht, da sie noch unter einem Dach leben und von dem wenigen was sie zum Leben haben, die Kids durchfüttern müssen.
sie waren aber eine und sind es offenbar noch. Daher sollten sie jetzt entsprechend handeln. Sie können sich trennen und sind dann keine BG mehr. Wie gut das zu vermitteln ist, wenn man als Elternpaar weiter zusammen wohnt und wirtschaftet, ist ein anderes Thema- eingangs ging es um Verfahrenskostenhilfe.Wären sie keine Bedarfsgemeinschaft hätten sie ev sogar höhrere Leistungen beziogen, oder?
Re: SGB-II und Ehetrennung
Eine Scheidung ist die persönliche Entscheidung der Menschen.UrseleJoshi hat geschrieben:Könnte dies mit bei der Scheidung oder dem Amt Probleme geben?
Das Amt kann nicht verlangen, dass man verheiratet bleibt, wenn man nicht will.
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