Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei Bafög relevant?

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Ben02
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Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei Bafög relevant?

Beitrag von Ben02 »

Hallo! Ich habe eine etwas speziellere Frage zur Anrechnung des Unterhaltes als Einkommen:

Ich beziehe Bafög und habe vor wenigen Monaten auch geheiratet. Nun wollte ich etwas mehr arbeiten, da mir eigentlich nach § 23 Abs.1 Nr. 2 ein zusätzlicher Freibetrag von 570€ für den Ehegatten zusteht. Mein Ehegatte steht nicht in einer "Ausbildung, die nach diesem Gesetz oder nach § 56 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch gefördert werden kann" und arbeitet derzeit auch nicht und erhält sonst auch keine Gelder.

Würde sich aber der Unterhalt meines Ehegatten, welches er von seinen Eltern erhalten würde, mindernd auf den Freibetrag auswirken?
In § 21 Absatz 3 Nr. 4 zum Einkommensbegriff steht zum Einen: "sonstige Einnahmen, die zur Deckung des Lebensbedarfs bestimmt sind, mit Ausnahme der Unterhaltsleistungen der Eltern des Auszubildenden und seines Ehegatten oder Lebenspartners, soweit sie das Bundesministerium für Bildung und Forschung in einer Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates bezeichnet hat."
Zum Anderen heißt es aber in § 23 Abs 2: "Die Freibeträge nach Absatz 1 Nr. 2 und 3 mindern sich um Einnahmen des Auszubildenden sowie Einkommen des Ehegatten oder Lebenspartners und des Kindes, die dazu bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarerweise dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf des Ehegatten und der Kinder des Auszubildenden zu decken."

Auf der einen Seite würde ich sagen, gehören nach § 21 Abs. 3 Nr. 4 Unterhaltsleistungen der Eltern meines Ehegatten an diesen nicht zum Einkommen, gleichzeitig aber steht, dass Einkommen des Lebenspartners, die dazu bestimmt sind oder üblicher- oder zumutbarerweise dazu verwendet werden, den Unterhaltsbedarf des Ehegatten des Auszubildenden zu decken, dazugehören. Dies hört sich für mich ja eigentlich sehr nach Unterhalt an. Wie ist da eure Meinung? Würde sich Unterhalt der Eltern meines Ehegatten an diesen mindernd auf den Freibetrag auswirken? Wie ist die Rechtslage?

Vielen Dank im Voraus!!
Düüdi
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Re: Unterhaltsleistungen des Ehegatten bei Bafög relevant?

Beitrag von Düüdi »

Ben02 hat geschrieben:Würde sich aber der Unterhalt meines Ehegatten, welches er von seinen Eltern erhalten würde, mindernd auf den Freibetrag auswirken?
Er erhält doch derzeit gar keinen Unterhalt, oder? Die Frage verstehe ich daher nicht ganz.
Freundliche Grüße
Düüdie
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