Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abziehen
Moderator: FDR-Team
Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abziehen
Hallo.
Wie oben schon erwähnt habe ich folgende Frage.
Wenn jemand Wohngeld beantragt und er hat durch die gesetzliche Verpflichtung Unterhalt an die Ex-Frau zu zahlen natürlich weniger Einkommen zur Verfügung.
Eigentlich wäre es gerecht, wenn er diese Belastung abziehen könnte, denn das Geld ist ja weg.
Es ist genauso als hätte er das Geld nie gehabt.
Ist das auch möglich oder nicht?
Wichtig ist zu erwähnen ist, dass es sich um einen Rentner handelt.
Ergänzung:
Habe jetzt selbst nachgeforscht und das gefunden.
http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz- ... aph18.html
Heißt das also er kann die ganze Unterhaltsverpflichtung abziehen oder gibt es besondere Regelungen.
Danke für eure Hilfe und John ein 72 jähriger amerikanischer Künstler, der vor einer schweren Operation steht, ist euch auch dankbar.
ebbes
Wie oben schon erwähnt habe ich folgende Frage.
Wenn jemand Wohngeld beantragt und er hat durch die gesetzliche Verpflichtung Unterhalt an die Ex-Frau zu zahlen natürlich weniger Einkommen zur Verfügung.
Eigentlich wäre es gerecht, wenn er diese Belastung abziehen könnte, denn das Geld ist ja weg.
Es ist genauso als hätte er das Geld nie gehabt.
Ist das auch möglich oder nicht?
Wichtig ist zu erwähnen ist, dass es sich um einen Rentner handelt.
Ergänzung:
Habe jetzt selbst nachgeforscht und das gefunden.
http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz- ... aph18.html
Heißt das also er kann die ganze Unterhaltsverpflichtung abziehen oder gibt es besondere Regelungen.
Danke für eure Hilfe und John ein 72 jähriger amerikanischer Künstler, der vor einer schweren Operation steht, ist euch auch dankbar.
ebbes
Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
siehe Auszug aus dem linkebbes hat geschrieben: Ergänzung:
Habe jetzt selbst nachgeforscht und das gefunden.
http://www.wohngeld.org/wohngeldgesetz- ... aph18.html
Heißt das also er kann die ganze Unterhaltsverpflichtung abziehen oder gibt es besondere Regelungen.
3. bis zu 6 000 Euro jährlich für einen früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder Lebenspartner oder eine frühere oder dauernd getrennt lebende Lebenspartnerin, der oder die kein Haushaltsmitglied ist;
Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
Danke für die Antwort,
aber für einen Rentner sind 102 Euro pauschal angesetzt. Die Frage ist, kann diese erhöht werden.
In den Wohngeldberechnungen im Netz ist es egal wie hoch die Werbungskosten sind, es wird immer nur die 102 Euro berechnet. Deshalb nochmals die Frage mit der höflichen Bitte einer Antwort.
Kann ein Rentner über die 102 Euro an Werbungskosten (hier also die Unterhaltszahlungen) geltend machen oder ist das bei einem Rentner nicht möglich.
Danke für eure Hilfe.
aber für einen Rentner sind 102 Euro pauschal angesetzt. Die Frage ist, kann diese erhöht werden.
In den Wohngeldberechnungen im Netz ist es egal wie hoch die Werbungskosten sind, es wird immer nur die 102 Euro berechnet. Deshalb nochmals die Frage mit der höflichen Bitte einer Antwort.
Kann ein Rentner über die 102 Euro an Werbungskosten (hier also die Unterhaltszahlungen) geltend machen oder ist das bei einem Rentner nicht möglich.
Danke für eure Hilfe.
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Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
Unterhaltszahlungen sind keine Werbungskosten, der Rentner muss den Unterhalt und die Werbungskosten getrennt im Antrag angeben.
Grüße, Susanne
Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
Danke Susanne
Kann er die dann auch abziehen von seinem monatlichen Einkommen oder wird das anders berechnet?
ich finde das sicherlich auch heraus. Aber wenn du uns hilfst wäre schön und geht schneller, da du dich sicher besser auskennst, wenn ich mir die Anzahl deiner Beiträge anschaue.
Denn er hat eine schwere Augenoperation vor sich und ist froh über jede Hilfe.
Das ist John.
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/la ... 21204.html
Gruß
ebbes
Kann er die dann auch abziehen von seinem monatlichen Einkommen oder wird das anders berechnet?
ich finde das sicherlich auch heraus. Aber wenn du uns hilfst wäre schön und geht schneller, da du dich sicher besser auskennst, wenn ich mir die Anzahl deiner Beiträge anschaue.
Denn er hat eine schwere Augenoperation vor sich und ist froh über jede Hilfe.
Das ist John.
http://www.swp.de/crailsheim/lokales/la ... 21204.html
Gruß
ebbes
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Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
Er muss sein tatsächliches Einkommen angeben und wieviel er Unterhalt zahlt. Das Abziehen macht die Behörde. Er darf nicht als Einkommen einen geringeren Betrag aufschreiben, das wäre Betrug.
Grüße, Susanne
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Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
Wollte noch darauf aufmerksam machen, dass in dem link von "Ehepartner" gesprochen wird, nicht von "geschiedenem Ex-Ehepartner". Kenne mich aber beim Wohngeld zuwenig aus, ob Unterhalt an die Ex-Frau trotzdem Berücksichtigung findet.
Grüße, Susanne
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Re: Kann man den Unterhalt an die ExFrau vom Einkommen abzie
Da der Link von einem "früheren oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten" handelt, dürfte hierunter durchaus auch der "geschiedene Ex-Ehepartner" fallen...
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