Definition von selbstständiger Tätigkeit

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

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Baden-57
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Re: Definition von selbstständiger Tätigkeit

Beitrag von Baden-57 »

monter hat geschrieben:
vikingz hat geschrieben:Es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern mehr so etwas wie entwickelte Rechtsprechung. Kann aber auch vor Gericht jeder Fall anders enden. Vor Gericht und auf hoher See...
Vikingz! Das ist eine sehr erhellende, richtungsweisende Antwort für mich! Eine klare Ansage! Und das erklärt natürlich, warum ich bei meiner Recherche nach der Rechtsgrundlage so lange nichts gefunden habe.
Wenn X ganzjährig beim Finanzamt als Selbstständiger geführt wird, ist das ein Indiz, das stark für das Vorliegen der Selbstständigkeit spricht.
Hat er ein Gewerbe angemeldet und meldet dieses auch nicht ab, spricht das ebenfalls für den Status.

Erklärt er der Kasse, dass seine Tätigkeit ruht und er auch keine Einkünfte erzielt, dann kann die Kasse das glauben oder nicht.

Wäre ich im Sachverhalt die Kasse, dann würde ich das glauben. Man kann streiten oder es bleiben lassen. Natürlich gibt es aber auch noch andere Meinungen als meine eigene.
Ich fasse es mal so zusammen: Letzten Endes liegt es im Ermessen der Kasse. Wenn der für X unangenehmste Fall eintritt (d.h. GK geht von ganzjähriger Selbstständigkeit aus), könnte X zwar den Rechtsweg gehen, das wäre aber ein Hasardspiel.

Habe ich es richtig verstanden?

Off Topic:

Aus der Sicht eines juristischen Laien finde ich es beachtlich, dass es für einen doch nicht ganz unwichtigen Fall offenbar keine konkreten rechtlichen Regelungen gibt. Mal ganz provokatisch ausgedrückt: Letzten Endes ist das für GK und ggf. sogar für das Gericht ein Freibrief für Wilkür-Entscheidungen.
Wenn es für jede denkbare und undenkbare Möglichkeit ein Gesetz geben müsste, würde unser Rechtsstaat kollabieren.
In Deutschland werden Komponenten von Chemiewaffen hergestellt, es gibt gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Chemiewaffen, ein gibt allerdings kein Gesetz, welches den Einsatz der Chemiewaffe in Deutschland verbietet. Gibt das nicht zu denken?

In 15 der 16 Bundesländer, Freistaaten und Freie Handestädten gibt es in der Landesverfassung nicht mehr die Todesstrafe. Ein Bundesland hat die Todesstrafe in ihrer Landesverfassung nicht abgeschafft. Gibt das nicht zu denken?

Zum Fiktiven. Wenn man Lottomillionär wird und sich entscheidet, nicht mehr zu arbeiten, ist man nicht arbeitslos, nicht Selbstständig, nicht abhängig beschäftigt und hat dennoch nach seinem Einkommen die GKV-Beiträge zu bezahlen. Im ersten Jahr des Gewinnes ist der Millionär auch nicht steuerpflichtig. :lachen: :kopfstreichel:
matthias.
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Re: Definition von selbstständiger Tätigkeit

Beitrag von matthias. »

monter hat geschrieben: Szenario:
X hat beim Finanzamt ganzjährig eine Selbstständige Tätigkeit gemeldet. In einem unterjährigen Zeitraum dieses Jahrs, der sich über mehrere Monate erstreckt, bewirbt er jedoch seine Tätigkeit nicht, nimmt keine neuen Aufträge an und bearbeitet auch keine Aufträge. Seinen Lebensunterhalt bestreitet er mit Rücklagen. Zu welchen Zeiträumen des Jahres ist X im sozialversicherugnsrechtlichen Sinne selbstständig, und ggf. zu welchen nicht? (jeweils auf welcher konkreten Rechtsgrundlage).


Beste Grüße,
Monter

Wenn er nicht selbständig sein will, wieso meldet er das der Kasse dann nicht?

Dann kann die entscheiden ob sie das "Abmelden" akzeptiert.

Wobei ich natürlich vermute, dass das Ganze hinterher geklärt werden soll, weil X einfach nichts gemacht hat. Da ist er aber selber schuld und nicht der Gesetzgeber oder sonst jemand.

MfG
Matthias
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