Wenn es für jede denkbare und undenkbare Möglichkeit ein Gesetz geben müsste, würde unser Rechtsstaat kollabieren.monter hat geschrieben:Vikingz! Das ist eine sehr erhellende, richtungsweisende Antwort für mich! Eine klare Ansage! Und das erklärt natürlich, warum ich bei meiner Recherche nach der Rechtsgrundlage so lange nichts gefunden habe.vikingz hat geschrieben:Es gibt keine Rechtsgrundlage, sondern mehr so etwas wie entwickelte Rechtsprechung. Kann aber auch vor Gericht jeder Fall anders enden. Vor Gericht und auf hoher See...
Ich fasse es mal so zusammen: Letzten Endes liegt es im Ermessen der Kasse. Wenn der für X unangenehmste Fall eintritt (d.h. GK geht von ganzjähriger Selbstständigkeit aus), könnte X zwar den Rechtsweg gehen, das wäre aber ein Hasardspiel.Wenn X ganzjährig beim Finanzamt als Selbstständiger geführt wird, ist das ein Indiz, das stark für das Vorliegen der Selbstständigkeit spricht.
Hat er ein Gewerbe angemeldet und meldet dieses auch nicht ab, spricht das ebenfalls für den Status.
Erklärt er der Kasse, dass seine Tätigkeit ruht und er auch keine Einkünfte erzielt, dann kann die Kasse das glauben oder nicht.
Wäre ich im Sachverhalt die Kasse, dann würde ich das glauben. Man kann streiten oder es bleiben lassen. Natürlich gibt es aber auch noch andere Meinungen als meine eigene.
Habe ich es richtig verstanden?
Off Topic:
Aus der Sicht eines juristischen Laien finde ich es beachtlich, dass es für einen doch nicht ganz unwichtigen Fall offenbar keine konkreten rechtlichen Regelungen gibt. Mal ganz provokatisch ausgedrückt: Letzten Endes ist das für GK und ggf. sogar für das Gericht ein Freibrief für Wilkür-Entscheidungen.
In Deutschland werden Komponenten von Chemiewaffen hergestellt, es gibt gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Chemiewaffen, ein gibt allerdings kein Gesetz, welches den Einsatz der Chemiewaffe in Deutschland verbietet. Gibt das nicht zu denken?
In 15 der 16 Bundesländer, Freistaaten und Freie Handestädten gibt es in der Landesverfassung nicht mehr die Todesstrafe. Ein Bundesland hat die Todesstrafe in ihrer Landesverfassung nicht abgeschafft. Gibt das nicht zu denken?
Zum Fiktiven. Wenn man Lottomillionär wird und sich entscheidet, nicht mehr zu arbeiten, ist man nicht arbeitslos, nicht Selbstständig, nicht abhängig beschäftigt und hat dennoch nach seinem Einkommen die GKV-Beiträge zu bezahlen. Im ersten Jahr des Gewinnes ist der Millionär auch nicht steuerpflichtig.