Hallo,
folgender Fall: der Sohn der Familie X hat eine Ausbildung begonnen, kann aber aufgrund einer langfristigen Erkrankung die Prüfung nicht ablegen. Nach der Genesung meldet er sich bei der IHK an, um eine Wiederholungsprüfung abzulegen. Diese ist im Juni 2017.
Die Familienkasse bewilligt daraufhin weiter das Kindergeld bis 06/2017. Jetzt meldet sich die Familienkasse mit dem Vorwurf, Sohn X hätte sich früher bei der IHK anmelden müssen, dass hätte er die Möglichkeit gehabt, bereits im Januar 2017 an einer Wiederholungsprüfung teilzunehmen. Es wird Kindergeld zurückgefordert.
Kann es dem Sohn zum Vorwurf gemacht werden, erst sich erst im Januar 2017 zur Prüfung angemeldet zu haben?
Viele Grüße
Andreas
Kindergeld
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Re: Kindergeld
Bis wann ging die letzte Arbeitsunfähigkeit?Kann es dem Sohn zum Vorwurf gemacht werden, erst sich erst im Januar 2017 zur Prüfung angemeldet zu haben?
Handelt es sich um keine duale Ausbildung, oder warum organisiert nicht der Ausbilder die Prüfungsanmeldung sondern der Auszubildende selbst?
Grüße, Susanne
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