Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provision

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MGHammer
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Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provision

Beitrag von MGHammer »

hallo..

ich bin derzeit im Außendienst tätig und wir bekommen im August ein Kind.
meine Tätigkeit wird mit einem fixgehalt plus variablen teil (Provision) vergütet. diese erhalte ich immer im folgemonat rückwirkend für die erträge meiner Tätigkeit des vormonats.

nun habe ich gehört, dass man als papa auch elterngeld/elternzeit nehmen kann. ein bekannter macht das so, dass er den ersten Monat nach Geburt des kindes und den 12. lebensmonat daheim bleibt. in dieser zeit erhält er 67% seines einkommens von der elterngeldstelle.

nun ist es bei mir aber wegen der Provision etwas anders. im Arbeitsvertrag steht auch, dass ich die Provision bis zu 6 Wochen im krankheitsfall ganz normal weitergezahlt bekomme.
mein vorgesetzter will mir nun weiß machen, dass ich in den jeweiligen Monaten auf meine Provision verzichten muss, da die elterngeldstelle dies mit den 67% des durchschnittlichen vorjahes-gesamt-einkommen abgelten würde.
aus meiner sicht ist das doch aber unfair. dann verzichte ich ja auf einen teil meiner arbeitsentlohnung des vormonats.

wie ist denn da die rechtssprechung? aus meiner sicht müsste es doch so sein, dass ich eben die jeweils 4 Wochen eben die 67% des vorjahres-Durchschnittseinkommens erhalte und zusätzlich müsste mir mein Arbeitgeber die Provision (weil weniger als 6 Wochen von der arbeit weg) auszahlen. Oder?

vielen dank.

mfg :)
SusanneBerlin
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,

weder die auszahlende Stelle des Elterngelds noch der Arbeitgeber können Sie zwingen, auf die Provision zu verzichten.

Die Frage ist ob es sinnvoll ist auf die Provision zu verzichten. Ich glaube eher nicht.

Es wäre also zu klären, wie das Elterngeld berechnet wird bei dem vorliegenden Vergütungsmodell Festgehalt + Provision, Provisionsauszahlung erfolgt im Folgemonat.


Deshalb habe ich eine Verschiebung in die Sparte "Sozialrecht" angeregt.

nun ist es bei mir aber wegen der Provision etwas anders. im Arbeitsvertrag steht auch, dass ich die Provision bis zu 6 Wochen im krankheitsfall ganz normal weitergezahlt bekomme.
Diese Vereinbarung betrifft doch einen ganz anderen Sachverhalt: nämlich den Fall, dass im Vormonat kein Provisionsanspruch entsteht, weil im Vormonat wegen Krankheit nicht gearbeitet wurde. Dann muss nach den Vorschriften des Entgeltfortzahlungsgesetzes die durchschnittliche Provision weiterbezahlt werden, genauso wie ja auch das (Fix-)Gehalt bei Krankheit 6 Wochen lang vom AG weiterbezahlt wird. Dieser Passus im Arbeitsvertrag stellt also keine Besonderheit dar, sondern gibt nur die gesetzliche Regelung wieder.

Meine Einschätzung ist, dass es den Elterngeldanspruch nicht reduziert, wenn eine Provision im Folgemonat, (also bereits während der Elternzeit) bezahlt wird. AN die den Lohn zum Ende des Monats und AN die den Lohn am 15. des Folgemonats ausbezahlt bekommen, werden bei der Elterngeldberechnung ja auch nicht unterschiedlich behandelt.



Dagegen haben Sie für die Monate der Elternzeit keinen Provisionsanspruch, weil Sie ja auch keine Arbeitsleistung erbringen. Das Entgeltfortzahlungsgesetz gilt für Zeiten der Krankheit und an Feiertagen, nicht für die Elternzeit. Auch in Ihrem Arbeitsvertrag ist formuliert "im Krankheitsfall". Elternzeit ist keine Krankheit.

Es ist also nicht die Frage, ob Sie auf den Provisionsanspruch verzichten, Sie haben schlicht keinen Anspruch auf die Provision für die Elternzeitmonate.
dass ich in den jeweiligen Monaten auf meine Provision verzichten muss, da die elterngeldstelle dies mit den 67% des durchschnittlichen vorjahes-gesamt-einkommen abgelten würde.
Genau das was ich oben schreibe, hat der AG Ihnen auch mitgeteilt, auch wenn der Ausdruck "Verzicht" etwas missverständlich gewählt ist, da ein Verzicht eine Freiwilligkeit suggeriert.

Sie bleiben also zuhause und bekommen von der Elterngeldstelle 67% der gesamten monatlichen Bezüge die sich aus Fixgehalt und Provision zusammensetzen. Genau wie jeder andere Arbeitnehmer/in auch 67% seines Gehalts ersetzt bekommt. Was ist daran unfair?


Nochmal zur Klarstellung:
Zum Beispiel: Sie nehmen einen Monat Elternzeit im August. Ende Juli bekommen Sie Fixgehalt, im August bekommen Sie die Provision für Juli + Elterngeld, im September bekommen Sie Fixgehalt, im Oktober bekommen Sie Fixgehalt + die Provision für August.

Sie haben also 1x Fixgehaltund 1x Provision weniger als wenn Sie keine Elternzeit genommen hätten. Davon bekommen Sie 67% von der Elterngeldstelle ersetzt. Genauso ist das vorgesehen.
Grüße, Susanne
windalf
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von windalf »

Es wäre also zu klären, wie das Elterngeld berechnet wird bei dem vorliegenden Vergütungsmodell Festgehalt + Provision, Provisionsauszahlung erfolgt im Folgemonat.
Bei mir auf dem Jugendamt (die dazu ja eigentlich auch beraten sollen) weiß ich dazu Folgendes zu berichten.

Frage: Wie genau berechnen Sie das? Was für Konsequenzen hätte es wenn ich mich so oder so verhalte.

Antwort: Ich gebe das hier nach Ihrem Antrag alles in das Programm ein und dann rechnet das Programm das automatisch aus. Das Programm macht das schon richtig...
...fleißig wie zwei Weißbrote
0x2B | ~0x2B
Zitat Karsten: Das beweist vor Allem, dass es windalf auch nicht gibt.
ExDevil67
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von ExDevil67 »

SusanneBerlin hat geschrieben: Nochmal zur Klarstellung:
Zum Beispiel: Sie nehmen einen Monat Elternzeit im August. Ende Juli bekommen Sie Fixgehalt, im August bekommen Sie die Provision für Juli + Elterngeld, im September bekommen Sie Fixgehalt, im Oktober bekommen Sie Fixgehalt + die Provision für August.
Cave, ich meine beim Elterngeld kommt es nicht auf den Zeitraum an für den der AG zahlt sondern auf den Zeitpunkt. Sprich es könnte passieren das die Provisionen die hier im Beispielfall im Elterngeldmonat August für den Juli gezahlt werden, auf das Elterngeld angerechnet werden.
MGHammer
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von MGHammer »

hallo..

nochmal zum Verständnis.. in dem Job ist es so, dass Provisionen jeden Monat anfallen.. auch wenn ich nicht auf arbeit bin. denn sobald ein kunde in meinem gebiet ordert, fließt Provision. das dann immer im folgemonat.

nochmal zum Verständnis.. mein plan war es den ersten Monat nach Geburt und den 12. Lebensmonat des kindes evtl. elternzeit zu nehmen.
somit würde ich bei bezug des elterngeldes, zumindestens nach bisherigen Ausführungen, eben immer auf die Provision des vormonats verzichten müssen. oder? :shock:
matthias.
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von matthias. »

Nehmen wir an du nimmst im August Elternzeit.

Dann kann man die Provision für Juli ja im September auszahlen. Meiner Meinung nach hast du Anrecht auf das Geld, du hast es ja verdient und dass der Auszahlungszeitpunkt in eine Zeit fällt, für die du keinen Vergütungsanspruch von deinm AG hast, heißt ja nicht, das Geld stünde dir nicht zu.

Wenn du kündigst z.b. wird dir das Geld auch nachträglich gezahlt.
SusanneBerlin
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von SusanneBerlin »

Das meine ich eben auch.
Wenn Ihnen die Provision vertraglich zusteht, sehe ich keinen Grund wieso Sie darauf verzichten müssten.

Das Elterngeld soll den Verdienstausfall ersetzen. Wenn das Einkommen nicht völlig wegfällt, nur das Fixgehalt wegfällt und die Provision weiterfließt, dann ist das Elterngeld ggf. nicht so hoch, denn es muss nur das Fixgehalt mit 67% ersetzt werden.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von matthias. »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Das Elterngeld soll den Verdienstausfall ersetzen. Wenn das Einkommen nicht völlig wegfällt, nur das Fixgehalt wegfällt und die Provision weiterfließt, dann ist das Elterngeld ggf. nicht so hoch, denn es muss nur das Fixgehalt mit 67% ersetzt werden.
Nein das sehe ich nicht so. Das Elterngeld wird aus dem Durchschnittsgehalt der letzten Monate einschließlich Provision berechnet.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 28286.html

Allerdings in meinen Beispiel, wenn man im August Elternzeit hat, bekommt man für den August dann keine Provision im September, allerdings die Nachzahlung für Juli. So wäre es richtig in meinen Augen.
MGHammer
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von MGHammer »

matthias. hat geschrieben:Nehmen wir an du nimmst im August Elternzeit.

Dann kann man die Provision für Juli ja im September auszahlen. Meiner Meinung nach hast du Anrecht auf das Geld, du hast es ja verdient und dass der Auszahlungszeitpunkt in eine Zeit fällt, für die du keinen Vergütungsanspruch von deinm AG hast, heißt ja nicht, das Geld stünde dir nicht zu.

Wenn du kündigst z.b. wird dir das Geld auch nachträglich gezahlt.
hallo.. genau so habe ich auch gedacht. in meinem Business ist es ja so, dass wenn ein kunde in meinem gebiet bei unserer Firma bestellt, Provision fließt. egal ob ich dort war oder nicht. mit dem kündigen ist es ja genauso.. wenn ich kündige, dann erhalte ich ja auch noch bis zur austrittszeit, eben einen Monat später, Provision.
und da ich nur jeweils 1 Monat nehmen wollen würde, kommt dann ja immer rückwirkend Provision.
weiß das denn keiner genau? :?:
matthias.
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von matthias. »

MGHammer hat geschrieben: und da ich nur jeweils 1 Monat nehmen wollen würde, kommt dann ja immer rückwirkend Provision.
weiß das denn keiner genau? :?:

Was sind denn die Gegenargumente deines AGs?
ExDevil67
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von ExDevil67 »

Also zumindest das für die Zeit der Elternzeit keine Provisionen fließen, würde ich sagen passt. In der Elternzeit ruht ja der Entgeldanspruch, nur das hier halt ein Teil erst nachträglich berechnet und gezahlt wird.
MGHammer
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von MGHammer »

matthias. hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:
Das Elterngeld soll den Verdienstausfall ersetzen. Wenn das Einkommen nicht völlig wegfällt, nur das Fixgehalt wegfällt und die Provision weiterfließt, dann ist das Elterngeld ggf. nicht so hoch, denn es muss nur das Fixgehalt mit 67% ersetzt werden.
Nein das sehe ich nicht so. Das Elterngeld wird aus dem Durchschnittsgehalt der letzten Monate einschließlich Provision berechnet.

https://www.haufe.de/oeffentlicher-dien ... 28286.html

Allerdings in meinen Beispiel, wenn man im August Elternzeit hat, bekommt man für den August dann keine Provision im September, allerdings die Nachzahlung für Juli. So wäre es richtig in meinen Augen.

...genau so sehe ich das nämlich auch! wieso soll ich Ende August nicht die Provision für meine Arbeit im Juli erhalten. das wäre nicht gerecht. wenn ich dann im September keine Provision eben für den Monat der Abwesenheit bekomme, das kann ich teilweise nachvollziehen.. Denn nochmal.. Provision fließt bei uns immer.. Egal ob ich dort gewesen bin oder nicht. Sobald jemand bestellt, gibt es Prov.. Somit hätte ja die Firma dann durch meine Elternzeit einen Vorteil.. Sie würden kein Geld zahlen müssen, könnten trotzdem 100 Prozent der aufgelaufenen Provision von Lieferanten einstreichen. das ist nicht gerecht!
MGHammer
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Re: Elterngeld in Ellternzeit_Außendienst Festgehalt+Provisi

Beitrag von MGHammer »

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