Zusätzliche Betreuungsleistungen im Heim

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derrick
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Zusätzliche Betreuungsleistungen im Heim

Beitrag von derrick »

Hallo,
für Personen, die in Pflegeeinrichtungen leben, werden bekanntlich auch sog. zusätzliche Betreuungsleistungen gemäß Paragraf 43b SGB 11 gewährt. Diese werden von den Einrichtungen mit der Heimrechnung in Rechnung gestellt und von der Kranken-bzw. Pflegekasse auch voll erstattet. In einem mir bekannten Fall werden diese Leistungen von einem Heimbewohner nicht in Anspruch genommen. Als es darum ging, diese Person zum Arzt zu begleiten oder mit ihr spazieren zu gehen, wurde dies seitens des Heimes mit der Begründung "Personalmangel" abgelehnt. Die betreffende Einrichtung nimmt zwar diese Einnahmen gerne mit, erbringt aber nicht die entsprechenden Leistungen. Macht es demzufolge Sinn, dies der Pflege bzw. Krankenkasse zu melden, so dass das Heim künftig diese Gelder nicht mehr erhält oder erfolgen diese Zuwendungen quasi automatisch.

mfg