Junges Paar und Hartz IV

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

MichiFed
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Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von MichiFed »

Hallo, folgendes Szenario:

Power und Cindy sind ein junges Paar. Beide ziehen nachdem beide ihre Ausbildung abgeschlossenen haben nach Köln wo Power studieren möchte. Cindy angelt sich dort einen Job in ihrem Ausbildungsberuf. Sie beziehen gemeinsam eine Wohung die durch Cindys Einkommen finanziert wird. Kurze Zeit später merken beide, dass sie sich wohl überhoben haben. Power kommt im Studium nicht klar und Cindy rutsch in Depressionen. Sie wird ohne einen Anspruch auf ALG zu haben (knapp 4 Monate bei einem AG, verpennt zwei Tage Übergangszeit dem Arbeitsamt zu melden dann 3,5 Monate bei einem anderen AG) gekündigt. Cindy ist zur Zeit krank geschrieben, was muss Sie beachten? Wo muss sie sich melden? Wie hoch werden Ihre Bezüge sein? Im Moment bezieht sie noch Leistung vom AG. Zahlt danach die Krankenkasse die Leistung in voller Bezugshöhe weiter und wie lange? Oder wird ein fiktives Einkommen angesetzt? Was passiert mit Power? Kann er weiter studieren? Danke erst einmal für Antworten!
SusanneBerlin
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von SusanneBerlin »

Was passiert mit Power? Kann er weiter studieren?
Wer sollte es ihm verbieten? Wenn die Ehefrau/Partnerin nur noch Krankengeld oder Hartz4 bezieht, kann er ja versuchsweise Bafög beantragen und/oder einen studentischen Nebenjob suchen.
(knapp 4 Monate bei einem AG, verpennt zwei Tage Übergangszeit dem Arbeitsamt zu melden
Es hätte nicht viel gebracht, sich wegen 2 Tagen arbeitslos zu melden. Allenfalls ALG für 2 Tage.
Cindy ist zur Zeit krank geschrieben, was muss Sie beachten? Wo muss sie sich melden? Wie hoch werden Ihre Bezüge sein? Im Moment bezieht sie noch Leistung vom AG. Zahlt danach die Krankenkasse die Leistung in voller Bezugshöhe weiter und wie lange?
Sie muss sich ohne Unterbrechungen AU schreiben lassen und die AU-Scheine unverzüglich dem Arbeitgeber zukommen lassen und nach dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses zügig zur Krankenkasse schicken. Da der Arbeitgeber während der AU gekündigt hat, zahlt ab dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses die KK weiter Krankengeld solange die Krankheit andauert, bis zu 78 Wochen. Das Krankengeld muss man bei der KK beantragen. Der AG zahlt 6 Wochen lang das Entgelt weiter, bis zum Ende des Beschäftigungsverhältnisses. Anschließend gibts Krankengeld aber nur wenn die AU-Bescheinigungen lückenlos sind. Auch die Wochenenden und Feiertage müssen abgedeckt sein ohne Lücke, also immer rechtzeitig zum Arzt gehen! Das Krankengeld beträgt 70% des Brutto-Entgelts, maximal 90% vom Netto. Sobald sie wieder gesund ist, kann sie ALG beantragen. Arbeitslos melden sollte sie sich jedoch sofort (3 Monate vor dem Ende des Beschäftigungsverhältnisses bzw. am Tag nach Erhalt der Kündigung).
Sie wird ohne einen Anspruch auf ALG zu haben
Doch wird sie höchstwahrscheinlich, wenn die Ausbildung sozialversicherungspflichtig war. Denn dann wurden in der Zeit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt, die Ausbildung zählt also mit bei den 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre, welche die Voraussetzung für den ALG-Anspruch sind.
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 22.05.17, 20:16, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
MichiFed
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von MichiFed »

Ich habe da sowas von überhaupt keine Ahnung von.... Beide leben in einem Haushalt. Warum kein Bafög fliesst kann ich leider nicht sagen. Powers Onkel hat schon den einen oder anderen Euro gestiftet. Also kann niemand Power zwingen sich einen Job zu suchen um die Hartz 4 gemeinschaft zu unterstützen!? Was wird mit Cindy? Vielen Dank!!!!!
Bumblebii
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von Bumblebii »

Am Besten zum Jobcenter und zum Bafög Amt gehen und dort nachfragen. Die können den beiden erklären was sie machen müssen und Anträge mitgeben.
MichiFed
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von MichiFed »

DANKE! Beide zusammen dorthin gehen lassen (Jobcenter)? Und wenn die wüssten was da auf sie wartet wären denen auch wohler.....
SusanneBerlin
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von SusanneBerlin »

Warum kein Bafög fliesst kann ich leider nicht sagen. Also kann niemand Power zwingen sich einen Job zu suchen um die Hartz 4 gemeinschaft zu unterstützen!?
Nein natürlich nicht. Er hat aber auch keinen Anspruch auf Hartz4 als Student. Und Bafög "fließt" erst nachdem es beantragt wurde. Hat er überhaupt einen Antrag eingereicht?
Was wird mit Cindy?
Ich habe meinen Beitrag weiter oben ergänzt und über Cindy noch so einiges geschrieben was mit ihr ist. Lesen Sie das erstmal, und wenn noch was unklar ist, weiterfragen.

Beide zusammen dorthin gehen lassen (Jobcenter)?
Er muss/kann sich ja nicht arbeitslos melden, er kann Cindy begleiten, erforderlich ist es nicht.
Ich würde aber erstmal prüfen, ob ein ALg (I)-Anspruch besteht, und das jobcenter will auch die Ablehnung des AlG-Antrags sehen.

Wichtig wäre noch, ob die beiden verheiratet sind.
Grüße, Susanne
matthias.
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von matthias. »

Wann wurde ihr denn gekündigt und zu welchem Zeitpunkt?

Unbedingt sofort (wenn nicht schon geschehen) bei der Arbeitsagentur arbeitslos melden!
MichiFed
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von MichiFed »

SusanneBerlin hat geschrieben:Er hat aber auch keinen Anspruch auf Hartz4 als Student. Und Bafög "fließt" erst nachdem es beantragt wurde. Hat er überhaupt einen Antrag eingereicht?
Leider ist Power und sein Vater da sehr zurückhaltend konfus mit Infos, sorry...

SusanneBerlin hat geschrieben:Wichtig wäre noch, ob die beiden verheiratet sind.
Sind sie nicht. Warum ist das wichtig bitte?
SusanneBerlin hat geschrieben: Doch wird sie höchstwahrscheinlich, wenn die Ausbildung sozialversicherungspflichtig war. Denn dann wurden in der Zeit Beiträge an die Arbeitslosenversicherung abgeführt, die Ausbildung zählt also mit bei den 12 Monaten sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung innerhalb der letzten 2 Jahre, welche die Voraussetzung für den ALG-Anspruch sind.
Das war eine private schulische Ausbildung mit Praktika, ich denke da war leider nichts sozialversicherungspflichtig.
SusanneBerlin hat geschrieben: Es hätte nicht viel gebracht, sich wegen 2 Tagen arbeitslos zu melden. Allenfalls ALG für 2 Tage.
Sie war die zwei Tage nicht krankenversichert.

Vielen lieben Dank an alle!!!!!!!!!! (!!!!!!!!)
winterspaziergang

Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von winterspaziergang »

MichiFed hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Er hat aber auch keinen Anspruch auf Hartz4 als Student. Und Bafög "fließt" erst nachdem es beantragt wurde. Hat er überhaupt einen Antrag eingereicht?
Leider ist Power und sein Vater da sehr zurückhaltend konfus mit Infos, sorry...
wäre es nicht günstiger, wenn Power, sein Vater oder der finanzierende Onkel sich informieren, statt eines Dritten, der nur wenig Hintergrundinfo hat?
MichiFed hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben:Wichtig wäre noch, ob die beiden verheiratet sind.
Sind sie nicht. Warum ist das wichtig bitte?
weil dies z.B. automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet
MichiFed hat geschrieben:
SusanneBerlin hat geschrieben: Es hätte nicht viel gebracht, sich wegen 2 Tagen arbeitslos zu melden. Allenfalls ALG für 2 Tage.
Sie war die zwei Tage nicht krankenversichert.
natürlich war sie das. Ist man in D immer, auch wenn man eventuell Beiträge schuldet
MichiFed hat geschrieben:Vielen lieben Dank an alle!!!!!!!!!! (!!!!!!!!)
Noch ein Tipp: Die Tasten auf der Tastatur nur kurz antippen und dann wieder loslassen
MichiFed
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von MichiFed »

winterspaziergang hat geschrieben:
wäre es nicht günstiger, wenn Power, sein Vater oder der finanzierende Onkel sich informieren, statt eines Dritten, der nur wenig Hintergrundinfo hat?
Die Tochter ist mir wichtiger. Warum soll ich die Männer ewig blöde fragen wenn ich nur dösige Antworten bekomme!?


winterspaziergang hat geschrieben:weil dies z.B. automatisch eine Bedarfsgemeinschaft bedeutet
Was was ändert?
winterspaziergang hat geschrieben:
natürlich war sie das. Ist man in D immer, auch wenn man eventuell Beiträge schuldet
Gesperrte Karte und Aussage der netten Dame der Krankenkasse..... Lügt die denn etwa??? (?)

winterspaziergang hat geschrieben:
Noch ein Tipp: Die Tasten auf der Tastatur nur kurz antippen und dann wieder loslassen
Ich werde mich bemühen!!!!!

Danke!!!
SusanneBerlin
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von SusanneBerlin »

Aber irgendwas stimmt an der Geschichte nicht. Es entstehen bei 2 Tagen Lücke keine Beitragsschulden.
Das hat der oder die TE auch nicht geschrieben. Nur dass sie zwischen 2 Arbeitsverhältnissen 2 Tage arbeitslos war, sich aber nicht beim jobcenter gemeldet hat. Und ihre Vermutung, während dieser 2 Tage nicht versichert gewesen zu sein.

In dieser Konstellation entstehen auch tatsächlich keine Beitragschulden. Man ist bis zu einem Monat Lücke zwischen 2 beitragspflichtigen Arbeitsverhältnissen beitragsfrei nachversichert.
Grüße, Susanne
MichiFed
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Re: Junges Paar und Hartz IV

Beitrag von MichiFed »

Besten Dank für die Antworten! :!:
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