BAföG nach Eheschließung

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DummeFrage
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BAföG nach Eheschließung

Beitrag von DummeFrage »

Hallo,

wenn während eines laufenden Bewilligungszeitraumes geheiratet wird, fordert das BAföG-Amt die Einkommensbelege des Ehegatten für das vorletzte Jahr vor dem BWZ und im Falle eines gestellten Aktualisierungsantrages die Einkommen für das Kalenderjahr bei BWZ Beginn und das folgende.
Beispiel; Heirat im Mai 2017, BWZ 10.2016-09.2017, dann Nachweise des Ehegatten für das Jahr 2014. Aktualisierungsantrag für den laufenden BWZ erfordert die Einkommensnachweise des Ehegatten für 2016 und die erwarteten Einnahmen für 2017.

Nun frage ich mich, würden bei einem Übersteigen des Freibetrages die BAföG Zahlungen ab der Eheschließung gekürzt oder auch rückwirkend ab BWZ Beginn? Irritierend für mich als Laien ist die Tatsache, dass sich alles auf den BWZ bezieht, rechtlich aber doch erst ein Unterhaltsanspruch gegenüber dem Ehegatten ab Heirat besteht.