Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

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woazn-king
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Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

Beitrag von woazn-king »

Liebes Forum,

ich habe eine ganz allgemeine Frage zum Beginn einer PKV. Angenommen, eine Person war bislang freiwillig gesetzlich versichert. Sie schließt eine PKV mit Beginn 01.06.17 ab. Ab wann muss die Person nun die Beiträge zur PKV entrichten?

Die Frage ist deswegen entstanden, weil das Mai-Gehalt nach wie vor das "alte" ist. D.h. der AG hat Krankenkassenbeiträge an die bisherige gesetzliche Krakenkasse abgeführt.
Tastenspitz
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Re: Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

Beitrag von Tastenspitz »

woazn-king hat geschrieben: gesetzliche Krakenkasse
einer meiner Lieblinge.... :lachen:
BTT:
woazn-king hat geschrieben:Beginn 01.06.17
Bedeutet - Beitrag für die private ist am 01.06. fällig für den Versicherungsmonat Juni.
woazn-king hat geschrieben:das Mai-Gehalt
...geht bis zum 31.05. und hat somit nichts mit der PKV zu tun.
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matthias.
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Re: Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

Beitrag von matthias. »

woazn-king hat geschrieben: Sie schließt eine PKV mit Beginn 01.06.17 ab. Ab wann muss die Person nun die Beiträge zur PKV entrichten?
Dann wenn er von der PKV ne Rechnung bekommt, bzw. zu dem Fälligkeitsdatum was ihm die PKV mitteilt. :)
RHW
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Re: Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

Beitrag von RHW »

Hallo,

die Fälligkeit der PKV-Beiträge richtet sich nach dem unterschriebenen Vertrag. Die Beiträge sind (fast) immer im Voraus zu zahlen. Man kann oft auch eine jährliche Zahlung im Voraus vereinbaren. Rechnungen werden von der PKV meist nicht verschickt.

Die Fälligkeit des Gehaltes ist im Arbeitsvertrag geregelt.

Beim Wechsel von der GKV in die PKV muss man üblicherweise den GKV-Beitrag rückwirkend und den PKV-Beitrag im Voraus zahlen, also fast zur selben Zeit 2 Beiträge.

Der Zuschuss des Arbeitgebers ist in § 257 SGB V geregelt. Er beträgt 50% des PKV-Beitrages. Wenn der PKV-Beitrag später höher als der GKV-Beitag ist, zahlt der Arbeitgeber nur den Anteil wie bei einem Arbeitnehmer in der GKV (aktuell: 7,3% des Bruttoentgelts bis zur Beitragsbemessungsgrenze). PKV-Erhöhungen, die darüber hinausgehen, zahlt der Arbeitnehmer immer zu 100% allein.

Gruß
RHW
FM
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Re: Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

Beitrag von FM »

Der Arbeitgeber zahlt den Beitrag an die GKV lediglich stellvertretend für den Arbeitnehmer. Die Lohnbuchhaltung muss rechtzeitig vor Berechnung und Auszahlung des Juni-Gehaltes über die Änderung (KV/PV-Zuschlag nicht mehr an die bisherige Krankenkasse überweisen, sondern mit dem Gehalt auszahlen) und über die Höhe des PKV-Beitrages informiert werden. Da dies oft über externe Stellen geht, sollte man nicht nur wenige Tage einkalkulieren.
Tastenspitz
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Re: Vermutlich blöde Frage zu Zahlungsbeginn einer PKV

Beitrag von Tastenspitz »

GKV Zahlungen sind am drittletzten Bankarbeitstag des laufenden Monats fällig. Für Mai 17 ist das zB. der 29.05.. Private erwarten die Zahlung im Voraus - also Eingang spätestens am 01.06.
Daher die Überschneidung.
Und - der AG Zuschuss für die Junibeiträge der Privaten KV wird mit der Juniabrechnung abgerechnet und fällig. Also idR. Ende Juni.
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