Wer zahlt Kindergartenessen ?

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ABCD
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Wer zahlt Kindergartenessen ?

Beitrag von ABCD »

Hallo

Wer HartzIV erhält bekommt im Rahmen von " Bildung-und-Teilhabe " das Essen für ein Kindergartenkind von der Gemeinde bezahlt.

Man beantragt schriftlich die Erstattung der Kosten und erhält dann einen Bewilligungsbescheid.



Bevor der Kindergarten nicht die Bewilligung in den Händen hält gibts auch kein ( kostenloses ) Essen.

Ein Kind ist seit Monaten in einer Bereitschaftspflegefamilie. Es wechselt den Kindergarten .

Im neuen Kindergarten wird es von der leibl. Mutter angemeldet ( hat noch Sorgerecht ) .Auch den Antrag auf Mittagessenkostenerstattung stellt die Mutter.Der wird bewilligt. Kind isst 3 Monate lang im KiGa Mittagessen.

KiGa erhält aber kein Geld.

Fragt an der Rechnungsstelle nach und erfährt dass die Vorraussetzung für die Übernahme der Kosten garnicht vorlag.

Die Mutter hätte den Antrag garnicht stellen dürfen , denn das Kind lebt ja nicht bei ihr.

Kindergarten und Familienhilfe waren aber der Meinung, leibl Mutter müsse den Antrag stellen, da sie ja Sorgerecht hat.

Die andere Seite ist: Die Pflegemutter hätte das Kindergartenessen selber zahlen müssen, da sie kein Hartz IV erhält. Für die 3 Monate hat ihr Pflegekind nun kostenlos gegessen.

Jugendamt sagt nun : Kosten für Essen sind im Pflegegeld enthalten, also zahlt Pflegemutter die 60 Essen.

Pflegemutter sagt : Ich zahle nichts, denn ICH hab keinen Antrag gestellt. Hätte ich gewusst dass das Kind kein kostenloses Essen erhält, hätte es zuhause geggessen.

Rechnungsstelle sagt : Wir wussten nicht dass das Kind nicht bei leibl Mutter lebt, somit war Bewilligung nicht gültig

Leibl Mutter sagt: ICH zahle schonmal garnix.

Kindergarten sagt : Essen wurde bewilligt also muss Gemeinde zahlen.

Gemeinde sagt: Nö, wir zahlen nicht, Voraussetzung dafür fehlte.

WER zahlt nun das Kindergartenessen ?
zimtrecht
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Re: Wer zahlt Kindergartenessen ?

Beitrag von zimtrecht »

Wer hat denn das Kind beim KiGa für das Essen angemeldet. Derjenige wäre Ansprechpartner für den KiGa - also Rechnungsstellung, Mahnbescheid, Klage....
Im neuen Kindergarten wird es von der leibl. Mutter angemeldet (hat noch Sorgerecht). Auch den Antrag auf Mittagessenkostenerstattung stellt die Mutter.
Lese ich daraus, dass in der Anmeldung für den Kindergarten auch die Anmeldung für das Essen gemacht wurde? Dann ist die Mutter diejenige, bei der der KiGa die Kosten eintreiben kann. Diese ist nicht leistungsfähig und der Titel kann dann irgendwann vollstreckt werden wenn die Mutter leistungsfähig ist - korrekt?

Die Pflegefamilie ist meiner Meinung nach raus - sie hat ja nichtmal den Betreuungsvertrag mit dem KiGa geschlossen. Betreuung, Essen und Bezahlung von beidem geht die Pflegefamilie somit nichts an.
ABCD
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Re: Wer zahlt Kindergartenessen ?

Beitrag von ABCD »

Die Katze beisst sich in den Schwanz.

LM ist doch Hartz IV Empfängerin.

Somit hätte sie Anspruch auf Kostenübernahme.

Das wurde ja auch zugesichert.

Leider wurde versäumt dem Amt mitzuteilen dass das Kind nicht mehr bei ihr lebt. ( schon vor der Antragstellung )

Amt prüfte erst nach der Bewilligung,,zahlte 3 Monate nicht ohne bescheid zu sagen.

Nun bleibt KiGa auf 60x Essenskosten sitzen...bis Pflegemutter zahlt
matthias.
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Re: Wer zahlt Kindergartenessen ?

Beitrag von matthias. »

ABCD hat geschrieben: Nun bleibt KiGa auf 60x Essenskosten sitzen...bis Pflegemutter zahlt
So ist es.
zimtrecht
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Re: Wer zahlt Kindergartenessen ?

Beitrag von zimtrecht »

matthias. hat geschrieben:
ABCD hat geschrieben: Nun bleibt KiGa auf 60x Essenskosten sitzen...bis Pflegemutter zahlt
So ist es.
Seit wann kann man (leibliche Mutter) Verträge zu Lasten Dritter (Pflegemutter) abschließen? Denn:
Im neuen Kindergarten wird es von der leibl. Mutter angemeldet ( hat noch Sorgerecht ) .Auch den Antrag auf Mittagessenkostenerstattung stellt die Mutter.
Meiner Auffassung nach kann der KiGa das Geld vom Vertragspartner - also der leibl. Mutter - verlangen. Was hat die Pflegemutter mit dem KiGa zu tun?
matthias.
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Re: Wer zahlt Kindergartenessen ?

Beitrag von matthias. »

Richtig, da hab ich mir verlesen. Die leibliche Mutter muss zahlen, wird wahrscheinlich aber nicht zahlen da ALG 2.
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