Hallo,
kleiner Hinweis noch, die Ämter sind untereinander zur Erstattung von Leistungen verpflichtet, d. h. die Agentur f. Arbeit muss sich vom Jobcenter den Betrag erstatten lassen aus der Nachzahlung, die das Jobcenter an Sie zu leisten hat. Sie haben ja anscheinlich einen Antrag beim Jobcenter gestellt (sonst hätten Sie den AlG I-Bescheid nicht nachreichen müssen). Weisen Sie die Agentur für Arbeit entsprechend auf den Erstattungsanspruch hin.
MfG
Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück
Moderator: FDR-Team
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