Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

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Marned
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Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Marned »

​Hallo liebe Experten,

X war mit seinem Studium und auch seiner werkstudentischen Tätigkeit, die 3 Jahre gedauert hat, im Mai 2016 fertig. Danach hat X bei mehreren Zeitarbeitsfirmen versicherungspflichtig gearbeitet. Bei seiner letzten ging es nicht mehr, X musste da bis zu 11 Stunden, manchmal auch ohne Pause jeden Tag arbeiten, im Februar 2017 war X dann lange krank geschrieben. Der Arzt hat Depression als die Ursache für seine körperlichen Beschwerden festgestellt​. Zum 01.03 wurde X gekündigt. X hat sich rechtzeitig arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet. Am 02.03 ist X zum Jobcenter gegangen, um ALG II zu beantragen, die wollten dann einen ALG I - Bescheid der Agentur für Arbeit haben. Dann ist X zur Agentur für Arbeit gegangen und da wurden von X Arbeitsbescheinigungen verlangt. In seinem Online-Antrag auf ALG I hat X alles angegeben, auch, dass X 3 Jahre als Werkstudent gearbeitet hat.
X hat alle Arbeitsbescheinigungen nachgereicht und dann Bescheid der Agentur für Arbeit bekommen, dass sein Antrag auf ALG I vorläufig genehmigt wird (23,47 EUR), ihm wurde das ALG I für März aber noch vorher - am Ende März für März überwiesen. Zusammen mit dem Bescheid hat X auch eine Kopie der Arbeitsbescheinigung meiner werkstudentischen Tätigkeit bekommen, denn es hat sich herausgestellt, dass diese gar nicht unterschrieben wurde. Ja, die haben also gebeten, die unterschreiben zu lassen. Das hat X auch gemacht.
Den vorläufigen ALG I-Bescheid hat X beim Jobcenter nachgereicht und dann hat X noch ein bisschen von denen aufstockend bekommen.
Am 15. Mai hat X einen Arbeitsvertrag unterschrieben (Teilzeit-Job) und gleich an dem Tag angefangen zu arbeiten. Das hat X sofort der Agentur für Arbeit telefonisch mitgeteilt und die haben ihn abgemeldet. Komischerweise hat X von denen am 18. Mai noch den ALG I-Betrag für den Zeitraum 01.05-14.05 überwiesen bekommen. Warum komischerweise? Das wird aus dem weiteren Text klar.
Am 18. Mai hat X ALG I-Ablehnungbescheid der Agentur für Arbeit vom 16.05 bekommen. In dem steht, dass sein Antrag vom 2. März 2017 abgelehnt wird und dass X keinen Anspruch auf ALG I habe und als Erklärung dass X in den letzten 2 Jahren vor dem 2. März 2017 weniger als 12 Monate versicherungspflichtig gewesen war und die Anwartschaftszeit nicht erfüllt habe und die Beschäftigung als Werkstudent nicht anwartschaftsbegründend sei, da gemäß § 27 SGB III Versicherungsfreiheit besteht. Dazu selbstverständlich Erstattungsbescheid, in dem steht, dass dem X ab dem 2. März vorläufig täglich 23,47 EUR bewilligt wurden, obwohl X keinen Anspruch auf ALG I habe und dass X nun 1736,78 EUR zurück überweisen muss und dass Anträge im Zusammenhang mit den Zahlungsmodalitäten an den Inkasso-Service zu richten seien.
Das hat X sofort dem Jobcenter geschickt und da sie sich diesbezüglich nicht zurückgemeldet haben, hat X die 2 Wochen danach angerufen und sein Sachbearbeiter hat ihm gesagt, dass X keinen Anspruch auf nachträgliche Zahlung des ALG II hat, denn X ALG I bekommen hat und dass laut SGB selbst wenn ihm dieses Geld in Form eines Darlehens zugeflossen ist, heißt es, dass keine Bedürftigkeit bestand und dass X sich außerdem an den Inkasso-Service wenden kann und eine Ratenzahlung vereinbaren.
Das sieht eigentlich so aus, als hätte X falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen und nun dafür verantwortlich ist...
Das ist soweit alles. Für mich hört sich das Ganze nach einer Verschwörung an. Wieso hat man denn seinen Antrag auf ALG I überhaupt vorläufig genehmigt... X hat ja bereits bei der Antragstellung angegeben, dass er Werkstudent war, und in der nicht unterschriebenen Arbeitsbescheinigung stand ja alles dasselbe wie später in der unterschriebenen. X hat auch die unterschriebene Arbeitsbescheinigung über seine werkstudentische Tätigkeit lange bevor er den Ablehnungsbescheid bekommen hat nachgereicht und die haben ihm ALG I ja sogar für die Hälfte vom Mai 1 Tag vor der Ausstellung des Ablehnungsbescheids ausgestellt. Es heißt, wenn X noch lange nicht arbeiten würde, dann würden die ihm immer noch zahlen und dann einfach einen Ablehnungsbescheid sofort nach der Aufnahme einer Beschäftigung ausstellen, sodass X noch mehr zurückzahlen müsste, während er stattdessen ALG II hätte beziehen können bzw. sollen. Es sieht so aus, dass sie es so gemacht haben, einfach sodass X dann auch kein ALG II bekommen kann und somit also gar nichts vom Staat.
X hat seinen Sachbearbeiter im Jobcenter gefragt "Bin ich also einfach das Opfer eines Fehlers der Agentur für Arbeit" und er hat ihm gesagt "Ja, es war wahrscheinlich dessen Fehler, aber nach SGB können wir kein ALG II nachzahlen".
Mein Kopf ist einfach nicht in der Lage daran zu glauben, was dem X sein Sachbearbeiter gesagt hat... Er war noch so ruhig und er klingte so, als hätte er dem X eine phänomenale Idee vorgeschlagen, Sich an den Inkasso-Service zu wenden... Es ist dann auch so, dass X viel schlechter gestellt als jemand, der noch nie gearbeitet hat...

Was sollte X bitte tun und was wäre die Wahrheit? ​
BäckerHD
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von BäckerHD »

Marned hat geschrieben:​Was sollte X bitte tun ​
Sich kurzfassen.
Marned
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Marned »

BäckerHD hat geschrieben:
Marned hat geschrieben:​Was sollte X bitte tun ​
Sich kurzfassen.
Man hat beim Antrag auf ALG I alles wahrheitsgemäß angegeben, dieser wurde vorläufig genehmigt und 1 Tag nach einer Arbeitsaufnahme abgelehnt, daher verlangt man das ganze überwiesene Geld zurück. Im Jobcenter wurde gesagt, dass man dem ALG II nicht nachträglich nicht zahlen könnte, da man ALG I zugeflossen bekommen hat, selbst wenn dieses nun zurückgezahlt werden muss und selbst wenn dieses auch vorläufig nicht gewährt werden müsste und dass man nun einfach eine Ratenrückzahlung vereinbaren soll. Es ist also so, dass man viel schlechter gestellt, als jemand, der gar nicht gearbeitet hat.

Was gilt hier?

Danke
winterspaziergang

Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von winterspaziergang »

Marned hat geschrieben:
Das sieht eigentlich so aus, als hätte X falsche Angaben gemacht oder etwas verschwiegen und nun dafür verantwortlich ist...
eigentlich nicht, es wurde lediglich festgestellt, dass man Geld bekommen hat, das einem nicht zustand und das jetzt zurückzuzahlen ist
Das ist soweit alles. Für mich hört sich das Ganze nach einer Verschwörung an. Wieso hat man denn seinen Antrag auf ALG I überhaupt vorläufig genehmigt...
das sollte X nicht denken. Niemand hat Interesse sich zu verschwören, Menschen machen zuweilen Fehler

Was sollte X bitte tun und was wäre die Wahrheit?
Einen Überprüfungsantrag stellen.

Um welchen Betrag geht es?

Übrigens: Absätze dienen der Lesbarkeit, im Gegensatz zu Textwänden.
Marned
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Marned »

Das wären 1700 EUR.
Entschuldigung, Sie sagen "Fehler"?
Selbst wenn das ein Fehler war, bin ich ja nicht der, der den Fehler begangen hat, wieso also muss ich 1700 EUR verlieren?
Überprüfungsantrag auf was? Auf ALG I habe ich ja wirklich unter keinen Umständen keinen Anspruch.
SusanneBerlin
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von SusanneBerlin »

Marned hat geschrieben:Im Jobcenter wurde gesagt, dass man dem ALG II nicht nachträglich nicht zahlen könnte, da man ALG I zugeflossen bekommen hat, selbst wenn dieses nun zurückgezahlt werden muss und selbst wenn dieses auch vorläufig nicht gewährt werden müsste und dass man nun einfach eine Ratenrückzahlung vereinbaren soll. Es ist also so, dass man viel schlechter gestellt, als jemand, der gar nicht gearbeitet hat.
Man hat Geld bekommen und zahlt es in Raten zurück. Wieso ist das schlechter, als hätte man gar kein Geld bekommen?
Grüße, Susanne
Marned
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Marned »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Marned hat geschrieben:Im Jobcenter wurde gesagt, dass man dem ALG II nicht nachträglich nicht zahlen könnte, da man ALG I zugeflossen bekommen hat, selbst wenn dieses nun zurückgezahlt werden muss und selbst wenn dieses auch vorläufig nicht gewährt werden müsste und dass man nun einfach eine Ratenrückzahlung vereinbaren soll. Es ist also so, dass man viel schlechter gestellt, als jemand, der gar nicht gearbeitet hat.
Man hat Geld bekommen und zahlt es in Raten zurück. Wieso ist das schlechter, als hätte man gar kein Geld bekommen?
Ich habe geschrieben "schlechter gestellt, als jemand, der gar nicht gearbeitet hat"
winterspaziergang

Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von winterspaziergang »

Marned hat geschrieben:Das wären 1700 EUR.
Entschuldigung, Sie sagen "Fehler"?
Selbst wenn das ein Fehler war, bin ich ja nicht der, der den Fehler begangen hat, wieso also muss ich 1700 EUR verlieren?
Der "Fehler" bezog sich darauf, dass X nicht an "Verschwörung" denken, sondern statt dessen an die wahrscheinliche Variante eines Fehlers denken sollte.

Falls man aus einem Fehler heraus unberechtigt Geld erhalten hat, muss man es zurückzahlen.
Wenn man etwas zurückzahlt, was einem nicht zustand, verliert man nichts.
Überprüfungsantrag auf was? Auf ALG I habe ich ja wirklich unter keinen Umständen keinen Anspruch.
wenn man keinen Anspruch hatte, gibt es natürlich nichts zu überprüfen.
SusanneBerlin
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von SusanneBerlin »

Ich hab mir den Eingangsbeitrag jetzt mal durchgelesen und jetzt verstehe ich, was der TE meint. Zusammengefasst: Er wollte Hartz4 beantragen und das jobcenter verlangte, dass der Nicht-Anspruch auf Alg nachgewiesen wird. Also beantragte er Alg, welches zunächst bewilligt wurde, jedoch wurde die Bewilligung hinterher wieder aufgehoben und ein Rückforderungsbescheid für das Alg ausgestellt. Das erhaltene Alg muss er also zurückzahlen. Entgehen tut ihm dabei das AlgII, das ihm zugestanden hätte, wenn der Alg-Anspruch von Anfang an verneint worden wäre. Das jobcenter will jetzt auch nicht rückwirkend AlgII auszahlen, da er nicht mehr bedürftig ist, da er mittlerweile wieder einen job hat.
Grüße, Susanne
Marned
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Marned »

SusanneBerlin hat geschrieben:Ich hab mir den Eingangsbeitrag jetzt mal durchgelesen und jetzt verstehe ich, was der TE meint. Zusammengefasst: Er wollte Hartz4 beantragen und das jobcenter verlangte, dass der Nicht-Anspruch auf Alg nachgewiesen wird. Also beantragte er Alg, welches zunächst bewilligt wurde, jedoch wurde die Bewilligung hinterher wieder aufgehoben und ein Rückforderungsbescheid für das Alg ausgestellt. Das erhaltene Alg muss er also zurückzahlen. Entgehen tut ihm dabei das AlgII, das ihm zugestanden hätte, wenn der Alg-Anspruch von Anfang an verneint worden wäre. Das jobcenter will jetzt auch nicht rückwirkend AlgII auszahlen, da er nicht mehr bedürftig ist, da er mittlerweile wieder einen job hat.
Danke für die Übersetzung :). Das Einzige, was ich korrigieren müsste ist dass es unerheblich ist, dass ich wieder job habe, es geht ja nicht um zukünftige Zahlungen im Rahmen ALG II.
Marned
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Marned »

winterspaziergang hat geschrieben:
Marned hat geschrieben:Das wären 1700 EUR.
Entschuldigung, Sie sagen "Fehler"?
Selbst wenn das ein Fehler war, bin ich ja nicht der, der den Fehler begangen hat, wieso also muss ich 1700 EUR verlieren?
Der "Fehler" bezog sich darauf, dass X nicht an "Verschwörung" denken, sondern statt dessen an die wahrscheinliche Variante eines Fehlers denken sollte.

Falls man aus einem Fehler heraus unberechtigt Geld erhalten hat, muss man es zurückzahlen.
Wenn man etwas zurückzahlt, was einem nicht zustand, verliert man nichts.
Überprüfungsantrag auf was? Auf ALG I habe ich ja wirklich unter keinen Umständen keinen Anspruch.
wenn man keinen Anspruch hatte, gibt es natürlich nichts zu überprüfen.
Doch, dem X hätte ALG II zustehen müssen.
Stefanie145
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von Stefanie145 »

Guten Morgen,

ich persönlich würde einen Widerspruch gegen den Rückforderungsbescheid stelle und gleichzeitig die aufschiebende Wirkung des Widerspruchs beantragen. Sofern keine aufschiebende Wirkung bewilligt ist, ist das ALG trotz Widerspruch zurück zu zahlen.
Im Widerspruch würde ich mich auf Entreicherung berufen und anführen, dass das gezahlte ALG auf das erhaltene ALG II angerechnet wurde, weshalb das ALG für den Lebensunterhalt verwendet wurde. Sinnvollerweise würde ich den ALG II Bescheid als Nachweis beifügen.

Ob dies funktioniert, weiß ich nicht, dies ist lediglich eine spontane Idee.

Eine weitere Möglichkeit wäre evtl. ein Überprüfungsantrag gegen den ALG II Bescheid unter Hinzufügung des ALG-Rückforderungsbescheides. Hier würde ich jedoch auf einen rechtsmittelfähigen Bescheid bestehen, um ggf. auch gegen diesen Widerspruch einlegen zu können.
FM
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von FM »

In vergleichbaren Fällen haben Gerichte entschieden, dass z.B. unberechtigt gezahltes Kindergeld nicht zurück gefordert werden darf, wenn es bereits als Einkomen im SGB II angerechnet wurde. Also am besten mal zu einem Anwalt gehen.
winterspaziergang

Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von winterspaziergang »

Marned hat geschrieben:
winterspaziergang hat geschrieben:
Marned hat geschrieben:Das wären 1700 EUR.
Entschuldigung, Sie sagen "Fehler"?
Selbst wenn das ein Fehler war, bin ich ja nicht der, der den Fehler begangen hat, wieso also muss ich 1700 EUR verlieren?
Der "Fehler" bezog sich darauf, dass X nicht an "Verschwörung" denken, sondern statt dessen an die wahrscheinliche Variante eines Fehlers denken sollte.

Falls man aus einem Fehler heraus unberechtigt Geld erhalten hat, muss man es zurückzahlen.
Wenn man etwas zurückzahlt, was einem nicht zustand, verliert man nichts.
Überprüfungsantrag auf was? Auf ALG I habe ich ja wirklich unter keinen Umständen keinen Anspruch.
wenn man keinen Anspruch hatte, gibt es natürlich nichts zu überprüfen.
Doch, dem X hätte ALG II zustehen müssen.
nachdem nun deutlicher ist, worum es geht, wurden ja auch weitere Antworten gegeben, was der Betreffende machen kann
RHW
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Re: Agentur für Arbeit verlangt das Geld zurück

Beitrag von RHW »

Hallo,

vielleicht hilft das:

- Widerspruch gegen die Aufhebung des Bewilligungsbescheides des Alg einlegen und Aussetzung der Vollziehung der Rückzahlung beantragen. § 45 Absatz 2 SGB X kann als Argument sehr hilfreich sein:
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_10/__45.html
Der Fehler ist bei der Arbeitsagentur passiert. Voraussetzung ist natürlich, dass alle Anträge und Bescheinigung korrekt und vollständig eingereicht wurden.
Wenn in den Bescheiden der Agentur für Arbeit immer der Hinweis "vorläufig" und "Rückforderung vorbehalten" enthalten ist, gibt es m.E. keinen Vertrauensschutz.
Das sind die Anweisungen für die Mitarbeitrer der Agentur für Arbeit:
https://www3.arbeitsagentur.de/web/wcm/ ... TBAI390438


- schriftlichen Antrag auf Alg II beim Jobcenter rückwirkend ab 2.3.2017 stellen bzw. gegen eine schriftliche Ablehnung Widerspruch einlegen. Ein Hinweis auf den "sozialrechtlichen Herstellungsanspruch" und die Antragstellung am 2.3. ist sehr sinnvoll.
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__15.html
https://rechtsanwalt-und-sozialrecht.de ... -hartz-iv/

Gruß
RHW
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