Fahrtkosten bei Wiedereingliederung in Arbeit

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SusanneBerlin
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Re: Fahrtkosten bei Wiedereingliederung in Arbeit

Beitrag von SusanneBerlin »

Kalex hat geschrieben:Ein Schwerbehindertenausweis dürfte hier der Art der Erkrankung nach nicht anwendbar sein; zumindest habe ich als Laie nach rascher Recherche nach den Merkzeichenkategorien dies nicht feststellen können. Es liegt keine Geh-, Seh-, Hörbehinderung o.ä. vor. Eine PTBS führt meines Wissens zu keiner Schwerbehinderteneinstufung(?).
Erst beziehen Sie sich auf SGB 9 -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- wegen der Erkrankung und Wiedereingliederung der betroffenen Person, aber dann schreiben Sie, aus Ihrer (Laien-)Sicht liegt keine Behinderung vor und Sie wußten nicht, dass eine psychische Erkrankung Grundlage einer Behinderung sein kann?

Hier bitte, in §2 steht's:
Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)

§ 2 Behinderung

(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).
Vielleicht hat die Person längst einen Behindertenausweis und Sie wissen es bloß nicht. Aus welchem Grund sollte die Person ansonsten in einer "Reha-Ausbildung" sein?
Grüße, Susanne
Kalex
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Re: Fahrtkosten bei Wiedereingliederung in Arbeit

Beitrag von Kalex »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Kalex hat geschrieben:Ein Schwerbehindertenausweis dürfte hier der Art der Erkrankung nach nicht anwendbar sein; zumindest habe ich als Laie nach rascher Recherche nach den Merkzeichenkategorien dies nicht feststellen können. Es liegt keine Geh-, Seh-, Hörbehinderung o.ä. vor. Eine PTBS führt meines Wissens zu keiner Schwerbehinderteneinstufung(?).
Erst beziehen Sie sich auf SGB 9 -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- wegen der Erkrankung und Wiedereingliederung der betroffenen Person, aber dann schreiben Sie, aus Ihrer (Laien-)Sicht liegt keine Behinderung vor und Sie wußten nicht, dass eine psychische Erkrankung Grundlage einer Behinderung sein kann?
Nein, ich habe geschrieben, dass keine Behinderung vorliegt, die meinem Verständnis nach für die Ausstellung eines Schwerbehindertenausweises notwendig ist, da soweit ich es bisher verstanden hatte, ein Schwerbehindertenausweis nur ausgestellt wird, wenn die Person körperliche Einschränkungen hat wie eine Geh-, Seh- oder Hörbehinderungen.
SusanneBerlin hat geschrieben:Vielleicht hat die Person längst einen Behindertenausweis und Sie wissen es bloß nicht. Aus welchem Grund sollte die Person ansonsten in einer "Reha-Ausbildung" sein?
Soweit ich es verstanden habe, ist die Teilnahme an einer Reha-Ausbildung über Jobcenter und Agentur für Arbeit auch nicht gebunden an das Vorhandensein (bzw. die vorherige Beantragung) eines Schwerbehindertenausweises.

Vielen Dank für den Verweis auf §2 SGB IX und Asche auf mein Haupt, dass ich den bisher übersehen/nicht wahrgenommen habe, obwohl er §2 ist. :oops:
Ich wollte bisher eher vorsichtig sein mit der Einstufung, ob jemand behindert ist, da ich dies einzuschätzen eher einem Arzt überlassen wollte, aber nach diesem § ist eine Behinderung nach Art und Dauer definititiv und unabstreitbar gegeben. Daraus leite ich ab, dass man in diesem Fall auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen können dürfte, oder?
Falls Ihr das bejaht, würde man das wohl in Angriff nehmen können.

Da nun der Zustand der Behinderung geklärt sein dürfte; wie sieht nun mit der Erstattung der Fahrtkosten aus? Ändert sich dadurch irgendetwas?
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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SusanneBerlin
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Re: Fahrtkosten bei Wiedereingliederung in Arbeit

Beitrag von SusanneBerlin »

Kalex hat geschrieben:Daraus leite ich ab, dass man in diesem Fall auch einen Schwerbehindertenausweis beantragen können dürfte, oder?
Beantragen darf man immer, ob der SB-Ausweis erteilt wird entscheidet das Versorgungsamt, nicht der Antragsteller.
Kalex hat geschrieben:Da nun der Zustand der Behinderung geklärt sein dürfte
Weder Sie noch ich können klären ob eine Behinderung vorliegt, das müssen Sie schon dem Versorgungsamt bzw. deren Gutachtern überlassen.
Kalex hat geschrieben: wie sieht nun mit der Erstattung der Fahrtkosten aus? Ändert sich dadurch irgendetwas?
Erstattung ist immer so eine Sache, üblicherweise muss man bei den jobcentern die Kostenerstattung beantragen, bevor die Kosten entstehen. Hat man erstmal selber bezahlt, geht das jobcenter davon aus dass man das Geld ja hatte, also keine Bedürftigkeit gegeben ist.

Mit welcher Begründung hat man bei welcher Stelle die Fahrtkosten beantragt und mit welcher Begründung hat der Leistungsträger abgelehnt?
Grüße, Susanne
Oktavia
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Re: Fahrtkosten bei Wiedereingliederung in Arbeit

Beitrag von Oktavia »

Natürlich werden seelische Erkrankungen ggf als Behinderung anerkannt.
Klick

Bei einer Erkrankung mit so starken Auswirkungen wird es sicher ausreichend Arztberichte geben um die Einschränkungen zu dokumentieren.
"Alte Leute sind gefährlich; sie haben keine Angst vor der Zukunft."
George Bernard Shaw

#WIRSINDMEHR
Kalex
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Re: Fahrtkosten bei Wiedereingliederung in Arbeit

Beitrag von Kalex »

SusanneBerlin hat geschrieben:Mit welcher Begründung hat man bei welcher Stelle die Fahrtkosten beantragt und mit welcher Begründung hat der Leistungsträger abgelehnt?
Die Bergründungen fielen jeweils recht gleich aus:
Krankenkasse: Beantragung der Übernahme von Fahrtkosten während der (von der Krankenkasse bewilligten) Wiedereingliederungszeit. (Fahrtkosten zur vorangegangenen Tagesklinik wurden auch erstattet.)
Ablehnungsbegründung: Fahrtkosten werden nur erstattet zu und von einem Arztbesuch oder ähnlichem, wenn ein Arzt direkt involviert ist.

Agentur für Arbeit: Beantragung der Übernahme von Fahrtkosten während der Wiedereingliederungszeit. (Fahrtkosten wurden vor Beginn der Krankheit auch in Form von BAB übernommen; diese waren sogar laut Sachbearbeiter der genaue Grund dafür, dass der Bedarf überhaupt hoch genug für den Erhalt von BAB war.)
Ablehnungsbegründung: Es werden generell keine Fahrtkosten erstattet, solange eine Krankschreibung vorliegt. Auch dann nicht, wenn während dieser Zeit (in Absprache mit der Krankenkasse) die Fahrtkosten tatsächlich wieder vorliegen.

Jobcenter: Beantragung der Übernahme von Fahrtkosten während der Wiedereingliederungszeit beim Sachbearbeiter der Azubi.
Ablehnungsbegründung: Die Fahrtkosten können nicht übernommen werden, da diese sonst außerhalb des Krankenstandes zuvor auch nicht vom JC übernommen wurden; daher kein Spielraum für die Übernahme vorhanden.

Beim Arbeitgeber wurde mündlich nachgefragt und die Ablehnung erteilt wie bereits geschildert:
Der AG begründet dies damit, dass dem Azubi bereits eine kleine Beitragssumme für eine Jahreskarte für ein ÖPNV gezahlt wird, die vielleicht ein 1/5 oder 1/4 der tatsächlichen Pendelkosten ausmachen und welche vom JC wieder [...] gegengerechnet werden.
Oktavia hat geschrieben:Natürlich werden seelische Erkrankungen ggf als Behinderung anerkannt.
Klick

Bei einer Erkrankung mit so starken Auswirkungen wird es sicher ausreichend Arztberichte geben um die Einschränkungen zu dokumentieren.
Vielen Dank für den Verweis; werde ihn mir heute Abend mal genau durchlesen!
mit freundlichen Grüßen
Kalex

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