Erst beziehen Sie sich auf SGB 9 -Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen- wegen der Erkrankung und Wiedereingliederung der betroffenen Person, aber dann schreiben Sie, aus Ihrer (Laien-)Sicht liegt keine Behinderung vor und Sie wußten nicht, dass eine psychische Erkrankung Grundlage einer Behinderung sein kann?Kalex hat geschrieben:Ein Schwerbehindertenausweis dürfte hier der Art der Erkrankung nach nicht anwendbar sein; zumindest habe ich als Laie nach rascher Recherche nach den Merkzeichenkategorien dies nicht feststellen können. Es liegt keine Geh-, Seh-, Hörbehinderung o.ä. vor. Eine PTBS führt meines Wissens zu keiner Schwerbehinderteneinstufung(?).
Hier bitte, in §2 steht's:
Vielleicht hat die Person längst einen Behindertenausweis und Sie wissen es bloß nicht. Aus welchem Grund sollte die Person ansonsten in einer "Reha-Ausbildung" sein?Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (Artikel 1 des Gesetzes v. 19.6.2001, BGBl. I S. 1046)
§ 2 Behinderung
(1) Menschen sind behindert, wenn ihre körperliche Funktion, geistige Fähigkeit oder seelische Gesundheit mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweichen und daher ihre Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist. Sie sind von Behinderung bedroht, wenn die Beeinträchtigung zu erwarten ist.
(2) Menschen sind im Sinne des Teils 2 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 73 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.
(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen behinderte Menschen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 73 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).