Hallo zusammen!
Angenommen A und B (Ehegatten) sind zu jeweils 50% an einer GmbH beteiligt. A ist Geschäftsführer.
Folge: A ist nicht sozialversicherungspflichtig.
Frage: Muss nun monatlich eine "Null-Meldung" an die Sozialversicherung erfolgen?
Gesellschafter-Geschäftsführer - monatliche Meldung zur SV
Moderator: FDR-Team
Re: Gesellschafter-Geschäftsführer - monatliche Meldung zur
Nein, weil ja nicht sozialversicherungspflichtig ist. Dieser hat mit der Sozialversicherung nichts zu tun, in Folge dessen auch keine Meldung.
Re: Gesellschafter-Geschäftsführer - monatliche Meldung zur
Vorsicht! Bei GmbH-Geschäftsführern gibt es m.W. eine besondere Regelung. Soweit ich weiß wird grundsätzlich ein sog. Statusfeststellungsverfahren durchgeführt. Dieses wird durch eine Anmeldung bei der SV ausgelöst.
Eine monatliche Meldung ist dabei natürlich nicht erforderlich.
Eine monatliche Meldung ist dabei natürlich nicht erforderlich.
MfG
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Old Piper
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Behörden- und Gerichtsentscheidungen sind zwar oft recht mäßig, aber meistens rechtmäßig.
Re: Gesellschafter-Geschäftsführer - monatliche Meldung zur
Hallo,
in dieser Konsteallation ist keine SV-Meldung zu erstellen.
Zur Rechtssicherheit kann das Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Dann gibt es später für alle SV-Träger ein eindeutiges Ergebnis.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ahren.html
Bei Veränderungen Gesellschafter/Geschäftsfüher ist es meist sinnvoll, eine neue Überprüfung einzuleiten.
Gruß
RHW
in dieser Konsteallation ist keine SV-Meldung zu erstellen.
Zur Rechtssicherheit kann das Statusfeststellungsverfahren eingeleitet werden. Dann gibt es später für alle SV-Träger ein eindeutiges Ergebnis.
http://www.deutsche-rentenversicherung. ... ahren.html
Bei Veränderungen Gesellschafter/Geschäftsfüher ist es meist sinnvoll, eine neue Überprüfung einzuleiten.
Gruß
RHW
Re: Gesellschafter-Geschäftsführer - monatliche Meldung zur
Vielen Dank für die Antworten.
Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um einen Geser-Gf handelt. Das Statusverfahren wird dann automatisch in Gang gesetzt.
Bei der Anmeldung muss angegeben werden, dass es sich um einen Geser-Gf handelt. Das Statusverfahren wird dann automatisch in Gang gesetzt.
Gruß
pepto
pepto
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