Wohngemeinschaft gem. § 42a SGB XII ab 01.07.2017

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

winterspaziergang

Re: Wohngemeinschaft gem. § 42a SGB XII ab 01.07.2017

Beitrag von winterspaziergang »

bradem hat geschrieben:Ich habe immer noch nicht so richtig verstanden, ob und warum das Amt die
Anerkennung des Mietzinses verweigern kann.
Reicht ein "Das war bislang nicht notwendig, und dass es jetzt notwendig wird,
glaube ich Ihnen nicht!"?
Nochmals einfach: Es hat weniger mit plötzlicher "Notwendigkeit" und mehr mit der Geschichte zu tun.

Ein Eigentümer einer Wohnung/Hauses nimmt einen Menschen bei sich auf und erhebt keine Miete. Er muss sich lediglich an den Nebenkosten beteiligen. In dieser Zeit könnte der Mensch aber Miete zahlen, denn er hat ein Einkommen, egal ob aus Erwerbstätigkeit oder Rente o.a.
Nun fällt das Einkommen weg und plötzlich will der Eigentümer eine Miete erheben.

Ohne weitere Einzelheiten wirkt das so: Zwei Menschen, die sich kennen oder gar ein Paar sind, wohnen zusammen und da man zusammen haushaltet, steuert A zu den tatsächlichen Kosten etwas bei.
Das ist zumindest der übliche Hintergrund, wenn ein Eigentümer jemand mit aufnimmt und nur Nebenkosten als Beteiligung haben möchte.
Nun würde der A hilfebedürftig und man besinnt sich termingenau zu diesem Zeitpunkt, dass man doch nicht zusammen haushaltet, sondern in einer WG zusammen lebe und B möchte jetzt auch Miete haben.

Das ist der Hintergrund, der für "das Amt" unglaubwürdig klingen wird.
Anders wäre es, wenn A umzieht.
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