Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz IV

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Rakinare
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Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz IV

Beitrag von Rakinare »

Hallo,

muss das Jobcenter die Fahrkosten zur Schule übernehmen, wenn man Schüler-BaföG und Hartz IV bekommt oder wie erfolgt die generelle Berechnung bei solchen Fällen?
Zudem würde ich gern wissen wie generell die Freibeträge in Zusammenhang von Schüler-BaföG und Hartz IV berechnet werden.
Ich habe nach langem googlen ziemlich viele verschiedene Aussagen dazu gefunden.
Verwirren dabei tut mich, dass es wohl eine Ausbildungspauschale in höhe von 90€ geben soll und dann gibt es ja auch den normalen Freibetrag von 100€ beim Einkommen.

Kennt sich dort jemand mit der genauen Rechtslage aus?

Danke!

MfG,
Rakinare
matthias.
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Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von matthias. »

Aus welchem Ausnahmetatbestand heraus bekommt man denn überhaupt ALG2 und Bafög?

Die Fahrtkosten sind auch eigentlich im Bafög drin.
Das Befög ist ja auch höher als ALG2.

Man wohnt noch bei den Eltern?
Rakinare
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Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von Rakinare »

Das Schüler-Bafög beträgt derzeit 231€, wenn man bei den Eltern lebt. Daher BaföG und Alg2.
Bumblebii
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Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von Bumblebii »

Ich kenne mich nicht mit ALG2 aus. Bei "nur" Bafög sind die Fahrkosten bereits eingerechnet. Vielleicht fragen Sie mal beim Jobcenter nach.
SusanneBerlin
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Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von SusanneBerlin »

Ausbildungspauschale in höhe von 90€ geben soll
Das bedeutet, dass 90€ der Ausbildungsvergütung nicht angerechnet werden. Bekommst du eine Ausbildungsvergütung?
und dann gibt es ja auch den normalen Freibetrag von 100€
Das bedeutet, dass 100€ aus einem Beschäftigungsverhältnis nicht angerechnet werden. Wenn Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft (hier die Eltern) arbeiten gehen, werden jeweils 100€ vom Lohn nicht angerechnet.

Oder hast du noch Einkommen aus einem Nebenjob?
muss das Jobcenter die Fahrkosten zur Schule übernehmen, wenn man Schüler-BaföG
Die Fahrtkosten sind im Bafög mit drin. Hast du denn ungewöhnlich hohe Fahrtkosten, wieviel kostet dein Monatsticket? Das Monatsticket bekommt man als Schüler mit Schülerausweis billiger, hast du den ermäßigten Preis in Anspruch genommen?
Grüße, Susanne
Rakinare
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Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von Rakinare »

Ich möchte nicht zu viele persönliche Details dazuschreiben, da dieses Forum ja nicht für eine private Rechtsberatung gedacht ist.

Generelle Details:

Schüler-Bafög 231€
+ ALG2 in einer Bedarfsgemeinschaft

Ticketkosten ca. 14€ im Monat ermäßigt.


Ich sehe nur mit den ganzen Freibeträgen nicht durch und theoretisch hat man als Schüler ja anspruch auf Fahrkostenübernahme, außer diese werden durch 3. übernommen. Deshalb die Frage, ob in diesem Schüler-BaföG die Fahrkosten eigentlich mit eingerechnet sind.

Zudem habe ich auf einer Seite gelesen, dass BaföG in diesem Fall auf ALG2 als Einkommen angerechnet wird. Heißt es müsste ja dann als 100€ + 20% des Restes als Freibetrag gelten. Ansonsten hätte man ja bei dem schon geringen BaföG weniger davon als wenn man das gleiche Geld durch eine Nebenbeschäftigung verdient.
SusanneBerlin
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Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von SusanneBerlin »

Du hast das mit den Freibeträgen und dem Anrechnen alles vollkommen in den falschen Hals bekomnen. Du bist auf dem falschen Dampfer. Lies die Antworten noch mal langsam.
theoretisch hat man als Schüler ja anspruch auf Fahrkostenübernahme,
Sagt wer? Woher hast du das, dass der Staat jedem Schüler die Fahrkarte zahlen muss? Jeder in deiner Klasse bekommt also die Fahrkarte extra vom Staat bezahlt nur du nicht?

Zudem habe ich auf einer Seite gelesen, dass BaföG in diesem Fall auf ALG2 als Einkommen angerechnet wird. Heißt es müsste ja dann als 100€ + 20% des Restes als Freibetrag gelten.
Natürlich wird der Bedarfsgemeinschaft das Bafög als Einkommen angerechnet. Sonst würde das jobcenter an 2 arbeitslose Erwachsene + 1 Schüler mehr Geld zahlen als an 3 arbeitslose Erwachsene.

Das heißt eben gerade NICHT, dass das auf das Bafög nochmal Freibeträge anerechnet werden. Die Freibeträge gelten für Einkommen aus Arbeit, NICHT für Geld das ebenfalls vom Staat kommt.

, dass BaföG in diesem Fall auf ALG2 als Einkommen angerechnet wird. Heißt es müsste ja dann als 100€ + 20% des Restes als Freibetrag gelten.
Nochmal: Der Freibetrag gilt für Arbeitseinkommen, also z.B. wenn du noch nebenbei arbeiten würdest. Dann müssen deine Eltern das was du verdienst auf dem Hartz4-Antrag angeben und darauf gibt es dann einen Freibetrag.
Ansonsten hätte man ja bei dem schon geringen BaföG weniger davon als wenn man das gleiche Geld durch eine Nebenbeschäftigung verdient.
Das kann man doch nicht vergleichen. In dem einen Fall hast du anschließend einen Schulabschluss im anderen nicht.
Grüße, Susanne
winterspaziergang

Re: Fahrkosten und Anrechnungen bei Schüler-BaföG und Hartz

Beitrag von winterspaziergang »

SusanneBerlin hat geschrieben:
Ansonsten hätte man ja bei dem schon geringen BaföG weniger davon als wenn man das gleiche Geld durch eine Nebenbeschäftigung verdient.
Das kann man doch nicht vergleichen. In dem einen Fall hast du anschließend einen Schulabschluss im anderen nicht.
gemeint ist vielleicht, man habe weniger vom Bafög, als wenn man das Geld selbst (nebenbei) verdient. Diese Auffassung kann man leicht haben, wenn man nicht bedenkt (was übrigens sehr oft der Fall ist), dass Bafög bereits eine Sozialleistung ist.

:arrow: Richtig. Bei selbst erwirtschaftetem Einkommen überlässt der Staat einem bei Bezug von ALG-II 100 Euro und vom Rest die genannten 20% und wenn das für den Lebensunterhalt nicht reicht, gibt es den Rest eben von staatlicher Seite dazu.
Prozentual gesehen ist das recht üppig, im Vergleich zu jemand, der einem sozialversicherungspflichtigen Job nachgeht und Einkommenssteuern zahlt.

Da aber nun Bafög schon eine Sozialleistung ist, die den eigentlich fälligen Unterhalt der Eltern ersetzt, kann man hier, anders als bei erwirtschafteten Einkommen, keinen "Freibetrag" haben.

:arrow: Um das nicht misszuverstehen: Die Sozialleistungen sollen entweder den Grundbedarf eines Menschen decken (Nahrung, Kleidung, Pflege+Unterkunft+Krankenversicherung) oder ihm eine Ausbildung ermöglichen (Bafög), wenn er selbst dazu nicht oder nicht vollständig in der Lage ist Wer also den Grundbedarf selbst erwirtschaftet, der bekommt nichts, dem wird sozusagen "alles angerechnet".
Und wer ein wenig mehr als den Grundbedarf hat, der bekommt nichts mehr und ihm wird sogar noch was abgezogen.
Wer selbst sich oder seinen Kindern eine Ausbildung finanzieren kann, der bekommt auch nichts. Dazu muss man auch nicht "reich" sein. Er reicht, mehr als das Grundeinkommen bzw. den entsprechen berechneten Satz bei Bafög zur Verfügung zu haben.
Wer das nicht kann, der bekommt zu dem, was er nicht zur Verfügung hat, was dazu.

:idea: Das ist auch der Grund, wieso "Kindergeld" (eigentlich "Steuerrückerstattung in Höhe des Existenzminimums eines Kindes") bei Sozialleistungen angerechnet wird (denn das könnte im vorliegenden Fall eine nächste Frage sein).
Kindergeld ist bei Bedürftigkeit oder geringem Einkommen eine Erstattung von Geld, das man gar nicht ausgegeben hat.
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