Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
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Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Hallo,mein Bekannter ist Erwebsunfähig und erhällt 1250€ Rente. Seine Unkosten belaufen sich auf 1000€ Da er noch Verbindlichkeiten bei einer Bank hat stellte er einen Antrag auf Ratenreduzierung der aber leider abgelehnt wurde. Die Bank meinte das man auch eine Rente Pfänden kann! Ich bin der Meinung nein da es ja eine Grundsicherung gibt oder?
Wir hoffen auf einige gute Ratschläge.
Gruß
Peter
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Hallo,
Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1079,99€. Soviel muss man einem Schuldner bei einer Pfändung im Monat belassen. Ist die Forderung der Bank denn schon tituliert? Ohne Titel darf die Bank nicht pfänden.
Das ist korrekt!Die Bank meinte das man auch eine Rente Pfänden kann!
Sie meinen die Sozialleistung "Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung"? Die beträgt aber auch keine 1200€ bei Alleinstehenden.Ich bin der Meinung nein da es ja eine Grundsicherung gibt oder?
Der Pfändungsfreibetrag liegt bei 1079,99€. Soviel muss man einem Schuldner bei einer Pfändung im Monat belassen. Ist die Forderung der Bank denn schon tituliert? Ohne Titel darf die Bank nicht pfänden.
Passt doch.Seine Unkosten belaufen sich auf 1000€
Grüße, Susanne
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Es ist Ihm telefonisch mitgeteilt worden das man die Erwerbsunfähigkeits Rente Pfänden kann. Wenn ich das jetzt richtig verstehe könnte man ihm 100€ pfänden? Seine Frau liegt im Sterben deshalb kann ich das auch nicht so verstehen! Dann wäre die Grundsicherung doch dann doppelt so hoch oder?
Lieben Dank für deine Antwort.
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
??? Wie rechnen Sie? 1250 - 1080 = 170. Soviel könnte man pfänden. Da wird nicht auf die nächsten 100 abgerundet.Wenn ich das jetzt richtig verstehe könnte man ihm 100€ pfänden?
Hat die Frau eine eigene Rente und wenn ja, wie hoch?
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 25.06.17, 14:54, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Nein seine Frau ist 58 j und erhält keine Rente. Sie bekommt Pflegegeld!
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Wenn die Ehefrau kein eigenes Einkommen hat, ist der Pfändungsfreibetrag 1479,99.Dann wäre die Grundsicherung doch dann doppelt so hoch oder?
Allerdings werden alle Geldeingänge auf dem Konto addiert. Geht das Pflegegeld auf das Konto der Frau oder auf das Konto vom Mann?
Und:
Ist die Forderung der Bank denn schon tituliert? Ohne Titel darf die Bank nicht pfänden.
Grüße, Susanne
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Ich hatte mich vorhin vertan sorry. Das kommt davon wenn man schreibt und zuhören muss!
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Es ist sein konto und läuft auf seinen namen.
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Ich höre gerade das man Pflegegeld nicht Pfänden darf ist das richtig? Denn würde man die Beträge addieren kämen zu den 1200 noch 900 dazu!
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Re: Erwerbsunfähig-Bank zeigt sich gnadenlos.
Das was Sie gehört haben war vielleicht vor einigen Jahren so. Vergessen Sie das alles, das stimmt heute nicht mehr.eltonderhund hat geschrieben:Ich höre gerade das man Pflegegeld nicht Pfänden darf ist das richtig? Denn würde man die Beträge addieren kämen zu den 1200 noch 900 dazu!
Heute ist es egal wo das Geld herkommt, es gibt einheitliche Freigrenzen, wieviel einem Schuldner monatlich an Geld bleiben muss. Bei 2 Personen ist das 1500€.
Es wird jedoch geraten, das Pfändungsschutzkonto bei einer anderen Bank einzurichten, nicht gerade bei der Bank, bei der man die Schulden hat. Und man muss sich von einer offiziellen Stelle bescheinigen lassen, dass man eine Unterhaltsverpflichtung (hier gegenüber der Ehefrau) hat. Der Bekannte sollte vielleicht einmal eine Schuldnerberatung aufsuchen, da wird ihm das ganz genau erklärt.
Grüße, Susanne
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