Krank nach REHA. Wer muss zahlen?

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fabtro
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Krank nach REHA. Wer muss zahlen?

Beitrag von fabtro »

Ungekündigtes Arbeitsverhältnis.
6 Wochen Lohnfortzahlung.
Danach: Bezug von Krankengeld.
Danach: REHA, also Übergangsgeld (DRV).
Übergangslos AU. Diese wegen einer erneuten Krankheit.

Krankenkasse meint, der AG muss zahlen, weil die AU aufgrund einer neuen Krankheit besteht.
AG meint, Krankenkasse muss zahlen.
Krankenkasse und AG weigern sich beide zu zahlen.
Wer steht in der Zahlungspflicht?
Wer hat das gleiche erlebt?
Oktavia
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Re: Krank nach REHA. Wer muss zahlen?

Beitrag von Oktavia »

Wenn es sich um eine komplett neue Krankheit handelt, zB. erst komplizierter Beinbruch, lange Krankschreibung, Reha. Dann holt man sich während der Reha eine Lungenentzündung. In dem Fall wäre der Arbeitgeber zur Lohnfortzahlung verpflichtet, denke ich
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ratte1
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Re: Krank nach REHA. Wer muss zahlen?

Beitrag von ratte1 »

Hallo,

Daten wären wichtig.
1. Bis wann Reha, arbeitsunfähig oder arbeitsfähig entlassen?
2. Bis wann AU wegen Rehadiagnose (Diagnose A)
3. ab wann AU, wegen Diagnose A oder wegen Diagnose B?

Im Übrigen besteht bei AU Anspruch auf Krankengeld, der nur durch das Übegangsgeld ruht. Daher Antrag auf Krankengeld stellen. Die Einschaltung des Dienstveorgesetzen kann Wunder wirken. Sollen die beiden Träger untereinander den Anspruch klären.

MfG

ratte1
Hanes
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Re: Krank nach REHA. Wer muss zahlen?

Beitrag von Hanes »

Es gibt eine Regelung, weshalb eine neue Erkrankung während der alten Erkrankung nicht zu einer neuen Lohnfortzahlungspflicht des AGs führt.

Ist die alte AU jedoch abgelaufen sowie die Krankheit ausgeheilt und die neue AU wurde nach Ende der alten AU festgestellt, der Arbeitnehmer hat aber seine Arbeit aus welchen Gründen auch immer noch nicht aufgenommen, so besteht ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Daher ist es entscheidend, auf die Fragen von ratte1 genau einzugehen.
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