Rückwirkende Anrechnung von Eltern- und Kindergeld

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

TG
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 810
Registriert: 04.11.04, 07:41

Rückwirkende Anrechnung von Eltern- und Kindergeld

Beitrag von TG »

Hallo,
Folgende Situation: alleinerziehende H4 Empfängerin bekommt ein Kind und stellt Anträge für Eltern- und Kindergeld. Nach mehreren Monaten gibt es eine Nachzahlung, die das JC rückwirkend ab Geburt anrechnet bzw. von laufenden Zahlung abzieht. Allerdings hatte die Mutter während der Wartezeit keinerlei Gelder für das Kind vom JC erhalten. Mit welcher Berechtigung kann das JC die Nachzahlung jetzt komplett anrechnen?
Danke für Infos.
Gruß TG
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Rückwirkende Anrechnung von Eltern- und Kindergeld

Beitrag von SusanneBerlin »

Hallo,
. Mit welcher Berechtigung kann das JC die Nachzahlung jetzt komplett anrechnen?
Zuflussprinzip. Außerdem wäre das Eltern- und Kindergeld auch angerechnet worden, wenn es in den betreffenden Monaten pünktlich bezahlt worden wäre.
Allerdings hatte die Mutter während der Wartezeit keinerlei Gelder für das Kind vom JC erhalten.
Warum nicht? Hat sie dem jobcenter die Geburt nicht mitgeteilt und keinen Änderungsantrag auf Leistungen für sich und das Kind gestellt?
Grüße, Susanne
TG
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 810
Registriert: 04.11.04, 07:41

Re: Rückwirkende Anrechnung von Eltern- und Kindergeld

Beitrag von TG »

doch, das hat sie alles gemacht, aber keine Leistungen für das Kind vom JC erhalten. Das Baby wurde im Mai geboren. Also hätte sie ab Mai Anspruch für das Kind gehabt. Deshalb meine ich, dass ihr zumindest der Regelsatz aus der Nachzahlung seit Mai zusteht. Liege ich falsch?
Gruß TG
SusanneBerlin
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 16199
Registriert: 05.11.12, 13:35

Re: Rückwirkende Anrechnung von Eltern- und Kindergeld

Beitrag von SusanneBerlin »

doch, das hat sie alles gemacht, aber keine Leistungen für das Kind vom JC erhalten. Das Baby wurde im Mai geboren.
Wenn der Bewilligungsbescheid Fehler enthält, oder nicht alle Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt wurden, kann man dem Bescheid wiedersprechen. Es laufen aber Fristen an bis wann ein Widerspruch möglich ist, ab Zustellung des Bescheids
Grüße, Susanne
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen