Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
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Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Hallo liebe Mitglieder,
kurze Erklärung: meine Frau pflegt dem Umgang mit Ihrem Sohn in Berlin da das Kind beim Kindsvater lebt.
wir beide beziehen Alg II und üben noch Nebenbei einen Minijob aus.
Wir stellen seit ca. 2011 immer einen Antrag auf Mehrbedarf für die Fahrkosten mit dem Auto mit a. 0,20 Cent pro gefahrene km und wurde immer so bezahlt, nun heist es seit September es werden nur 0,10 Cent pro gefahrene km an uns bezahlt da es angeblich neue Urteile beim SG Augsburg sowie des LSG Niedersachsen-Bremen geben sollte.
Laut Team Leitung und der Widerspruchstelle und laut unser Rechtsanwalt gäbe es keine neue Gesetzte. Die Sachbearbeiterin stellt sich quer und besteht drauf und werden vom Amt so dermassen gemopt. Sie sagten entweder wir geben uns mit dem 0,10 Cent zufrieden oder die bezahlen es nicht mehr.
Weiß jemand über das neue Gesetz bescheid?Wir finden nichts drüber auch der Anwalt nicht
Bitten um baldige Hilfe
LG und danke in voraus
kurze Erklärung: meine Frau pflegt dem Umgang mit Ihrem Sohn in Berlin da das Kind beim Kindsvater lebt.
wir beide beziehen Alg II und üben noch Nebenbei einen Minijob aus.
Wir stellen seit ca. 2011 immer einen Antrag auf Mehrbedarf für die Fahrkosten mit dem Auto mit a. 0,20 Cent pro gefahrene km und wurde immer so bezahlt, nun heist es seit September es werden nur 0,10 Cent pro gefahrene km an uns bezahlt da es angeblich neue Urteile beim SG Augsburg sowie des LSG Niedersachsen-Bremen geben sollte.
Laut Team Leitung und der Widerspruchstelle und laut unser Rechtsanwalt gäbe es keine neue Gesetzte. Die Sachbearbeiterin stellt sich quer und besteht drauf und werden vom Amt so dermassen gemopt. Sie sagten entweder wir geben uns mit dem 0,10 Cent zufrieden oder die bezahlen es nicht mehr.
Weiß jemand über das neue Gesetz bescheid?Wir finden nichts drüber auch der Anwalt nicht
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LG und danke in voraus
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Hallo Neumitglied,
nach Berlin bestehen sehr gute Anbindungen mit dem Fernbus oder privaten Eisenbahgesellschaften, das ist um Längen günstiger als selbst mit dem Auto zu fahren. Der Staat muss nicht unbedingt das bequemste und schnellste Verkehrsmittel subventionieren.
nach Berlin bestehen sehr gute Anbindungen mit dem Fernbus oder privaten Eisenbahgesellschaften, das ist um Längen günstiger als selbst mit dem Auto zu fahren. Der Staat muss nicht unbedingt das bequemste und schnellste Verkehrsmittel subventionieren.
Von neuen Gesetzen war doch gar nicht die Rede, sondern von neuen Urteilen.nun heist es seit September es werden nur 0,10 Cent pro gefahrene km an uns bezahlt da es angeblich neue Urteile beim SG Augsburg sowie des LSG Niedersachsen-Bremen geben sollte. (...) Weiß jemand über das neue Gesetz bescheid?
Zuletzt geändert von SusanneBerlin am 30.10.17, 14:10, insgesamt 1-mal geändert.
Grüße, Susanne
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
der ist zwar nicht mein Leiblicher Sohn aber ich habe 5 Jahre gekämpft, das ich auch nach § 1685 Umgang habe und darf alle zwei Monate mit nach Berlin. Ich selbst habe eine Schwerbehinderung von 80 Prozent mit Merkzeich G im Ausweisund bin deshalb nicht fähig mit Bus und Bahn zu fahren. (Gutachten liegt vor) und deshalb fahren wir mit dem Auto. Das Amt zahlt das Auto auch aber nur 0,10 Cent pro km möchte aber wissen ob es da ein neues Urteil gibtSusanneBerlin hat geschrieben:Hallo Neumitglied,
nach Berlin bestehen sehr gute Anbindungen mit dem Fernbus oder privaten Eisenbahgesellschaften, das ist um Längen günstiger als selbst mit dem Auto zu fahren. Der Staat muss nicht unbedingt das bequemste und schnellste Verkehrsmittel subventionieren.
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Sorry das meinte ich auchSusanneBerlin hat geschrieben:Hallo Neumitglied,
nach Berlin bestehen sehr gute Anbindungen mit dem Fernbus oder privaten Eisenbahgesellschaften, das ist um Längen günstiger als selbst mit dem Auto zu fahren. Der Staat muss nicht unbedingt das bequemste und schnellste Verkehrsmittel subventionieren.
Von neuen Gesetzen war doch gar nicht die Rede, sondern von neuen Urteilen.nun heist es seit September es werden nur 0,10 Cent pro gefahrene km an uns bezahlt da es angeblich neue Urteile beim SG Augsburg sowie des LSG Niedersachsen-Bremen geben sollte. (...) Weiß jemand über das neue Gesetz bescheid?
Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Wurden schon die Aktenzeichen der Urteile auf die sich das Jobcenter bezieht erfragt?
Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Ich kenne Menschen mit aG und 100 %, die Bus und Bahn fahren. Dabei hilft sogar das Personal. Und die Fahrten sind außer im Fernverkehr kostenfrei. Da muss das Gutachten schon sehr gut begründet darlegen, warum es nicht möglich sein soll, wenn sogar eine kostenfreie Möglichkeit gegeben wäre.Sandro0000 hat geschrieben: Ich selbst habe eine Schwerbehinderung von 80 Prozent mit Merkzeich G im Ausweisund bin deshalb nicht fähig mit Bus und Bahn zu fahren. (Gutachten liegt vor)
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Ich habe in Bahnen ebenfalls schon Schwerstbehinderte im Rollstuhl gesehen (mit Begleitperson natürlich). In den Intercity-Zügen gibt es auch reservierbare Stellplätze für die Rollis. Deshalb kann ich mir schwerlich vorstellen, dass die Benutzung von Bahnen in Begleitung der Ehefrau/Lebensparterin nicht möglich sein soll, das Mitfahren im beengteren privaten PKW aber schon. Oder haben Sie so einen Spezialumbau mit Auffahrrampe?
Grüße, Susanne
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
a.)ich bin nicht die anderen sondern ich bin ich und wenn es nicht geht dann kann mann mich laut Behindertenbeauftragter nicht dazu bringen mit Bus und Bahn zu fahreSusanneBerlin hat geschrieben:Ich habe in Bahnen ebenfalls schon Schwerstbehinderte im Rollstuhl gesehen (mit Begleitperson natürlich). In den Intercity-Zügen gibt es auch reservierbare Stellplätze für die Rollis. Deshalb kann ich mir schwerlich vorstellen, dass die Benutzung von Bahnen in Begleitung der Ehefrau/Lebensparterin nicht möglich sein soll, das Mitfahren im beengteren privaten PKW aber schon. Oder haben Sie so einen Spezialumbau mit Auffahrrampe?
b.)klar kann ich um sonst fahren (Freimarke aber mann kann laut Versorgungsamt nicht beides haben entweder Steuervergünstigung oder Freikarte so.
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
ja haben wir aber die sagen sie haben kein AktenzeichenExDevil67 hat geschrieben:Wurden schon die Aktenzeichen der Urteile auf die sich das Jobcenter bezieht erfragt?
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
So pauschal zu behaupten das die "Öffis" um längen billiger sind finde ich nicht sonderlich tauglich.
Für mich z.B. gibt es jede Menge Strecken die ich mit dem Auto wesentlich billiger fahre als mit der BAhn.
Für mich z.B. gibt es jede Menge Strecken die ich mit dem Auto wesentlich billiger fahre als mit der BAhn.
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Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Frau Bentele hat das gesagt?sandro0000 hat geschrieben:und wenn es nicht geht dann kann mann mich laut Behindertenbeauftragter nicht dazu bringen mit Bus und Bahn zu fahre
Grüße, Susanne
Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Steuervergünstigung, fürs Auto?Sandro0000 hat geschrieben: b.)klar kann ich um sonst fahren (Freimarke aber mann kann laut Versorgungsamt nicht beides haben entweder Steuervergünstigung oder Freikarte so.
Ansonsten hilft die Marke schon weiter.
Ob man darauf verwiesen werden kann, müsste von der Sachbearbeiterin mit § dargelegt werden.
wenn man einen Behindertenausweis mit Merkmal G hat, ist das aber so. Es kostet je nach Verkehrsmittel/Strecke sogar nichts und die Begleitperson darf auch so mit.Rabenwiese hat geschrieben:So pauschal zu behaupten das die "Ölfis" um längen billiger sind finde ich nicht sonderlich tauglich.
Mit Schwerbehindertenausweis 80% und Merkmal G?Für mich z.B. gibt es jede Menge Strecken die ich mit dem Auto wesentlich billiger fahre als mit der Bahn.
Zuletzt geändert von winterspaziergang am 30.10.17, 20:22, insgesamt 1-mal geändert.
Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Wenn es nur das Merkzeichen G und nicht aG ist, ist das schwer nachvollziehbar.Sandro0000 hat geschrieben:
a.)ich bin nicht die anderen sondern ich bin ich und wenn es nicht geht dann kann mann mich laut Behindertenbeauftragter nicht dazu bringen mit Bus und Bahn zu fahre
Natürlich kann einen niemand zwingen, darum geht es ja nicht. Aber wenn man will dass die Allgemeinheit es bezahlen soll, ist eben von der wirtschaftlichsten Möglichkeit auszugehen.
Zur anderen Antwort, dass Auto oft billiger ist als ÖPV: meist nur dann, wenn man nur die Betriebskosten und nicht die Fixkosten rechnet (was hier ja auch sachgerecht ist, da die Fixkosten wie der Name sagt nicht höher werden durch einzelne Fahrten. Dann dürften aber 10 Cent je km bei den meisten Kfz realistisch sein, ein Straßenkreuzer der 15 Liter braucht ist auch nicht erforderlich.
Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
Mal schnell im Netz nachgeschaut. Stimmt, es gibt keine neuen Gesetze. Bereits 2012 galten 0,10 cent als erstattungsfähiger Betrag.Sandro0000 hat geschrieben:
...neue Urteile beim SG Augsburg sowie des LSG Niedersachsen-Bremen ....
Laut Team Leitung und der Widerspruchstelle und laut unser Rechtsanwalt gäbe es keine neue Gesetzte. Die Sachbearbeiterin stellt sich quer und besteht drauf und werden vom Amt so dermassen gemopt. Sie sagten entweder wir geben uns mit dem 0,10 Cent zufrieden oder die bezahlen es nicht mehr.
Weiß jemand über das neue Gesetz bescheid?Wir finden nichts drüber auch der Anwalt nicht
Bitten um baldige Hilfe
LG und danke in voraus
Siehe
Benutzt ein Hartz IV-Bezieher bei der Ausübung seines Umgangsrechts zu dem beim getrennt lebenden Elternteil wohnenden Kind den eigenen PKW, kann in Anlehnung an § 3 Abs 7 Alg II-V zumindest in Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes eine km-Pauschale von 0,10 Euro zugrunde gelegt werden. Das urteilte das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen (AZ: L 11 AS 242/12 B ER).
In diesem Verfahren wurde für was ganz anderes gestritten. Der Kläger wollte die Kosten erstattet haben, seine kleine Tochter abzuholen, zu sich nach Hause zu bringen und dort beantragte er dann auch noch die entsprechende Ausstattung für ein Kleinkind, obwohl er sie nur ein paar Stunden sah.
Da er damit doppelte Kosten produzierte, wurde dieser Klage nicht stattgegeben.
In dem Zusammenhang stand nochmals:
....Zwar komme für die Wahrnehmung des Umgangsrechts grundsätzlich die Übernahme der notwendigen Fahrtkosten in Betracht (0,10 Euro pro km bei Benutzung eines eigenen Kraftfahrzeugs)....
Re: Entschädigung pro gefahrene km für Umgang mit ein Kind
winterspaziergang hat geschrieben:Steuervergünstigung, fürs Auto?Sandro0000 hat geschrieben: b.)klar kann ich um sonst fahren (Freimarke aber mann kann laut Versorgungsamt nicht beides haben entweder Steuervergünstigung oder Freikarte so.
Ansonsten hilft die Marke schon weiter.
Ob man darauf verwiesen werden kann, müsste von der Sachbearbeiterin mit § dargelegt werden.
Mit Merkzeichen G kann man entweder eine KFZ-Steuer-Erleichterung in Höhe von 50% oder eine sogenannte Wertmarke für den ÖPNV erhalten, gegen eine Zuzahlung von 80 Euro pro Jahr
wenn man einen Behindertenausweis mit Merkmal G hat, ist das aber so. Es kostet je nach Verkehrsmittel/Strecke sogar nichts und die Begleitperson darf auch so mit.Rabenwiese hat geschrieben:So pauschal zu behaupten das die "Ölfis" um längen billiger sind finde ich nicht sonderlich tauglich.
Eine Begleitperson ist nur kostenlos, wenn das Merkzeichen G (Hilflos) oder Bl (Blind) vorliegt. Bei nur G nicht, in keinem Fall. Für die "kostenlose" Beförderung gilt das oben erwähnte.
Verba docent, exempla trahunt et quae nocent, docent.
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