Riester-Rente für mittelbar zulageberechtigte Frau

Arbeitslosengeld, Arbeitslosengeld II, Berufsgenossenschaften, Renten, Schwerbehinderung ,Kranken- und Pflegeversicherung

Moderator: FDR-Team

Leibi
Topicstarter
FDR-Mitglied
Beiträge: 60
Registriert: 03.11.05, 19:31

Riester-Rente für mittelbar zulageberechtigte Frau

Beitrag von Leibi »

Hallo,

A ist rentenversicherungspflichtiger Arbeitnehmer und hat einen Riester-Renten-Vertrag, den er mit Maximalsumme (bislang: 2.100 EUR abzgl. 154 EUR) bespart.
Seine Ehefrau B ist nicht-rentenversicherungspflichtige Arbeitnehmerin (angestellte Anwältin mit Mitgliedschaft im berufsständischen Versorgungswerk) und damit für sich gesehen nicht riester-berechtigt. Nach § 79 Satz 1 Nr. 4 EStG könnte B aber aufgrund Ehe mit A trotzdem einen Riester-Renten-Vertrag abschließen.

B fragt sich, welche Zuzahlungen sie denn für die folgenden Szenarien leisten muss:

1. B hat ein Bruttoeinkommen von 30.000 EUR/Jahr.
2a. B gebärt 2018 ein Kind und nimmt 2 Jahre Elternzeit und hat außer Elterngeld in dieser Zeit kein weiteres Einkommen. Nach 2 Jahren hat sie ein Bruttoeinkommen von 10.000 EUR/Jahr.
2b. B hat nach der 2jährigen Erziehungszeit ein Bruttoeinkommen von 50.000 EUR/Jahr.

Gilt für 1. + 2b. unabhängig vom tatsächlichen Bruttoeinkommen der Zuzahlungsbetrag von 60 EUR/Jahr? Oder gilt hier die 4%-Berechnung? Manche Anbieter geben hier in Angebotsrechnern auch einen Wert von 120 EUR/Jahr aus (auf welcher Grundlage auch immer?)?

Erziehungszeiten gelten als rentenberechtigte Zeiten und damit wäre B in 2. ja 3 Jahre lang aus Rentenversicherungssicht unmittelbar riester-berechtigt. Ändert dies etwas an der Höhe der Zuzahlungsbeträge?