Seite 1 von 1

Minijob (450 €) und zus. als Freelancer tätig

Verfasst: 03.04.19, 14:32
von Sally82
Hallo,

wenn jemand als Minijobber arbeitet und ein Job als sog. "Freelancer" (früher hieß das "Freiberufler) dazukommt,
wie verhält es sich mit den Steuern und Sozialabgaben? Das Einkommen würde schwanken. Wie das so bei Freiberuflern ist.
Bis 450 € kann derjenige familienversichert werden. Darüber hinaus gibt es bis 850 € die Gleitzone. Gilt diese auch bei der Kombination Minijob/Freiberufler? Oder würde derjenige ab 451 € gleich in die neue Krankenkassenregelung fallen, in welcher dann 1038 € als Mindesteinkommen für die Krankenkasse zugrundegelegt würde?


Wie wäre die Rechtslage?

Mfg

Sally

Re: Minijob (450 €) und zus. als Freelancer tätig

Verfasst: 03.04.19, 14:42
von SusanneBerlin
Die Gleitzone gilt nur bei unselbständigen Beschäftigungsverhältnissen und auch nur wenn die 850 € aus einem Beschäftigungsverhältnis stammen und nicht aus mehreren. Mehrere Minijobs über mit insgesamt mehr als 450€ sind nicht möglich.

Ein Selbständiger muss sich entweder freiwillig in einer gesetzlichen Krankenkasse versichern oder privat versichern. Der Minijob ist versicherungsfrei.

Als Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung der freiwilligen Versicherung in der GKV wird bei hauptberuflich Selbständigen unter Anwendung der Hãrtefallregelung oder beim Bezug von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss die Hälfte der Bezugsgröße zugrundegelegt (im Jahr 2018 waren das 1.522,50 €), in den anderen Fällen wird ein Mindesteinkommen von 2.287,75 zugrunde gelegt.

Re: Minijob (450 €) und zus. als Freelancer tätig

Verfasst: 03.04.19, 15:14
von Sally82
Ach Gott,

wenns an die 500 € freiberuflicher Einnahmen käme, wär das schon "gut". Aber da hat derjenige soviel Abgaben, ich glaub das lohnt nicht. :?

Danke für den Beitrag.

MfG
Sally

Re: Minijob (450 €) und zus. als Freelancer tätig

Verfasst: 03.04.19, 16:37
von FM
SusanneBerlin hat geschrieben: Als Mindesteinkommen für die Beitragsberechnung der freiwilligen Versicherung in der GKV wird bei hauptberuflich Selbständigen unter Anwendung der Hãrtefallregelung oder beim Bezug von Einstiegsgeld oder Gründungszuschuss die Hälfte der Bezugsgröße zugrundegelegt (im Jahr 2018 waren das 1.522,50 €), in den anderen Fällen wird ein Mindesteinkommen von 2.287,75 zugrunde gelegt.
Stimmt seit 1.1.2019 nicht mehr, jetzt dieselbe Mindestbemessungsgrenze wie bei allen frw. Mitgliedern.

Re: Minijob (450 €) und zus. als Freelancer tätig

Verfasst: 03.04.19, 17:12
von winterspaziergang
Sally82 hat geschrieben:Hallo,

wenn jemand als Minijobber arbeitet und ein Job als sog. "Freelancer" (früher hieß das "Freiberufler) dazukommt,
Heute heißt das immer noch so.
Für welchen Tätigkeitsbereich/Umfang sich "Freelancer" eingebürgert hat, ist kein rechtliches Thema.
Das Einkommen würde schwanken. Wie das so bei Freiberuflern ist.
Für den Freiberufler Rechtsanwalt oder Zahnarzt ist die Schwankung aber meist ohne Bedeutung.