Vertrieb von Elektronik

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hury667
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Vertrieb von Elektronik

Beitrag von hury667 »

Hallo,

angenommen Hersteller A möchte kleine Hobbyschaltungen verkaufen / vermarkten. Diese Schaltungen bauen auf 12v Spannung und sind für einen Einbau im KFZ gedacht. Es handelt sich um eine Temperaturanzeige mit einem Display.

Kann diese Anzeige mit dem Hinweis "nicht zur Nutzung im StVo" vertrieben werden, oder muss auch in diesem Fall eine EMV Prüfung durchgeführt werden?

Vielen Dank!
hfsz762
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Beitrag von hfsz762 »

Dazu müsste man zuerst fragen: in welches Land soll das Modul (welches bereits als "Gerät" gilt) verkauft werden?
Falls es in Deutschland verkauft werden soll:
Zu dem Hinweis "nicht zur Nutzung im StVo" kann ich zwar nichts genaues sagen, aber ich weiß dass folgendes nötig wäre:
- CE-Prüfung (Incl. EMV)
- eintragung beim EAR (WEEE/ElektroG)
- RoHS Dokumentation
- Registrierung beim grünen Punkt (VerpackG)

Wenn Du einen controller verbaut hast, was bei einem "Display" wahscheinlich der fall ist, ist eine EMV praktisch unumgänglich.
Für kleine Firmen und Entwickler ist der Verkauf von Elektronik (egal ob Bausätze, Module, Geräte oder Baugruppen) legal praktisch nicht mehr möglich, so lange sie im EU-Raum verkaufen möchten.
hury667
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Beitrag von hury667 »

Hallo,

danke für die Antwort.
Gilt das oben genannte auch für Bausätze? Ich war bis jetzt immer davon überzeugt, dass für Bausätze keine EMV Prüfung gemacht werden muss. Zumindest ist es eine weit verbreitete Ansicht in Elektronik-Foren.

Nicht korrekt?

Gruß
Alex
hfsz762
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Beitrag von hfsz762 »

Nein für Bausätze gilt das oben geschriebene nicht.
Bausätze sind ein spezieller fall, weil sie in jeden Betreffenden Gesetz eine fast eigene "Abgerenzung" haben.
Es muss für jedes Gesetz untersucht werden ob es sich zunächst um einen Bausatz handelt.
Also:
Gesetz 1: ElektroG: Keine genaue Definition - aber es müssen Fachkenntnisse erforderlich sein um den Bausatz in Betrieb zu nehmen. Die Fachkenntnisse sind aber nicht definiert. Häufig wird ein wichtiges Bauteil weggelassen oder alle Bauteile noch nicht auf die Platine gelötet. Das wäre dann ein echter Bausatz. Eine Teilbestückte Platine kann schon ein Gerät sein. Es ist hier eich echtes Gummigesetz. Angenommen es wäre ein echter Bausatz - dann braucht sich der Hersteller nicht bei EAR registrieren.

CE-Prüfung (Incl. EMV): definition eines Bausatzes ist gleich wie bei ElektroG.
Wenn echter Bausatz: dann keine CE/EMV. Aber achtung: wenn man ein CE zeichen auf die Verpackung des Bausatzes macht, dann icht das nicht zulässig!

RoHS: definition eines Bausatzes ist gleich wie bei ElektroG. Wenn echter Bausatz: dann keine RoHS dokumentation.

VerpackG: in jedem Fall anmeldung ebim Grünen P nötig. Alle Aussagen im Internet, man könnte zum Beispiel gebrauchte Verpackungen verwenden sind nicht machbar.

ProdhaftG: Definition:
Hersteller des Bausatzes ist der, der den Bausatz zusammenstellt.
Hersteller des Gerätes: nicht klar defeiniert, es können auch mehr als eine Person der Hersteller sein. Ein Modul, vom Kunden Eingebaut ist z.B. ein solcher fall.
Dann gibt es noch viele andere Fälle, z.B. wenn ein Markenkennzeichnung auf dem Modul ist oder auf dem Gerät, dann ist immer der der Hersteller dessen Markenzeichen drauf ist. Bei Doublebranding sind es dann wieder 2 Hersteller usw.
Also recht kompliziert das ganze.
Außerdem kann auch der zusammensteller des Bausatzes haftbar sein bei sogenannter grober Fahrlässigkeit.
Also: im Zweifelsfall: Das display zeigt etwas falsches an: Der autofahrer ist so irritiert und schaut auf das Display, überfährt ein Kind. Hier könnte selbst der zusammensteller des Bausatzes haftbar gemacht werden.
Da kommt man nicht raus aus dem ganzen.

Deshalb wie oben geschrieben - für kleine Firmen, Erfinder und Bastler, selbst wenn sie super Geräte herstellen - in Deutschland wurde das unmöglich gemacht.
Zuletzt geändert von hfsz762 am 01.05.09, 10:37, insgesamt 1-mal geändert.
hury667
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Beitrag von hury667 »

Vielen Dank. Also scheint der Bausatzweg für eine kleine imaginäre Ich-Ag die einzige Lösung zu sein.

Ich habe gelesen, dass EAR durch Abmahnwellen versucht das Bausatz-Gummigesetz in den Griff zu bekommen. Ist dir darüber etwas bekannt?
hfsz762
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Beitrag von hfsz762 »

Ich - AG: ich weiß nicht wie es dort mit der Produkthaftung ist.
Ich weiß aber dass viele eine sog. Mini-GmbH anmelden um zumindest ihr privatkapital zu schützen. Dort braucht man dann keine Einlage.

> Ich habe gelesen, dass EAR durch Abmahnwellen versucht das Bausatz-Gummigesetz in den Griff zu bekommen. Ist dir darüber etwas bekannt?

Nein, davon habe ich noch nichts gehört. Aber wegen der allgemenen Abmahngefahr, die in Deutschland von der Regierung ja auch nicht in den Griff gebracht wird - im Gegenteil sogar - gefördert wird. Würde ich mir darüber keine Gedanken machen.
Ich würde mir gedanken machen über:
- wie kann ich mein privatkapial schützen?
- wo finde ich gute Rechtsanwälte die sich gut auskennen? (ein schwieriger Punkt!)
- welche Rechtsschutz und Haftpflicht-Versicherung nehme ich? (gewerbliche muss sein)
- täglich: welche neuen vorschriften und Gesetze wurden erlassen, bei denen die Gefahr besteht dass ich schon wieder belangt oder abgemahnt werden kann?
- in welchem Wald unter welchen Baum vergrabe ich meinen Notgroschen?
- welche Form sollte mein Notgroschen haben? (Gold, Platin, Palladium, Diamanten....) (EUR sind ja auch nicht sicher!)
hury667
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Beitrag von hury667 »

Das Problem der Produkthaftung im KFZ könnte man ja theoretisch umgehen, indem man angibt, dass der Bausatz keinesfalls im KFZ bzw im Rahmen der StVo verwendet werden darf - sprich nur für den Einsatz auf der Rennstrecke oder als Experementierkasten zuhause eingesetzt werden kann.

Privatkapital ist nicht vorhanden, da die imaginäre Firma ein Student ist.

Oder irre ich mich?
hws
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Beitrag von hws »

hury667 hat geschrieben:Privatkapital ist nicht vorhanden, da die imaginäre Firma ein Student ist.
Es kann auch "negatives Privatkapital" geben. Nämlich Schulden. :evil:

Und wenn jemand (oder das Finanzamt) einen Titel gegen den armen Studenten erwirkt, dann kann der Student erstmal 30 Jahre lang alles abhaken, was über die Pfändungsgrenze hinausgeht.Für viele ein Grund "ach - dann leb ich eben von Hartz IV. Das ist auch nicht weniger und ich brauch nicht zu arbeiten".

hws
hury667
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Beitrag von hury667 »

Stimmt auch wieder.

Wie ist es denn rechtlich darum bestellt, wenn bei einem Bausatz beim Verwendungszweck steuerungs- und Regelaufgaben in der Beschreibung explizit ausgeschlossen werden und es somit nur für die Verwendung in trockenen Räumen zuhause deklariert wird.

Entfällt dann die Produkhaftung in anderen Fällen?
Ist es bei Bausätzen nicht so, dass der Hersteller in dem Fall der Kunde ist, der diesen zusammen setzt?

Danke!
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