Guten Tag,
ich habe folgende Frage: wenn man einen Mietwagen vereinbarungsgemäß außerhalb der Öffnungszeiten zurückbringt (z.B. Sonntag Abend) kann der Vermieter dann Dienstag noch einen Schaden geltend machen, zumal wenn der Wagen zwischenzeitig von mindestens einem weiteren Mieter in Gebrauch war? Schon das Übernahmeprotokoll nach der sehr oberflächlichen Sichtung war nicht ausgehändigt worden und vom Vermieter nicht gegengezeichnet, ...das alles erscheint mir als wolle man hier die Unerfahrenheit der sehr jungen Kunden ausnutzen - wie ist da die Rechtslage?
Danke im Voraus für ein Feedback und viele Grüße
Lilly
Mietwagen - Mitteilung über Schaden
Moderator: FDR-Team
Re: Mietwagen - Mitteilung über Schaden
Kommt darauf an wer den Schaden verutrsacht hat.
Re: Mietwagen - Mitteilung über Schaden
Das ist sicher richtig, Frage wäre aber ob bei dieser KonstellationFM hat geschrieben:Kommt darauf an wer den Schaden verutrsacht hat.
sich das noch eindeutig nachweisen lässt. Dazu wird man wohl das Übergabeprotokoll der Nachmieter benötigen.Lilly99 hat geschrieben:wenn der Wagen zwischenzeitig von mindestens einem weiteren Mieter in Gebrauch war
Wobei allein aus der Tatsache das der Vermieter sich erst Dienstags meldet man pauschal keine Ablehnung herleiten kann. Frage wäre wer vom Vermieter konkret sich dann gemeldet hat. Die Station an der das Auto abgegeben wurde oder eine zentrale Stelle die alle Schäden bearbeitet? Ggf wurde der Schaden ja durchaus am Montag morgen entdeckt, aber musste erst intern beim Verleiher den Dienstweg bestreiten.
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