Ungerechtes Schulsystem

Moderator: FDR-Team

Redfox

Beitrag von Redfox »

pragmatiker hat geschrieben:aber fähigkeiten sind ebensowenig einklagbar wie austreichendes hirn, gersunder geist oder gesunder körper.
Da dies auf ein Zitat von mir geantwortet wurde, kann ich nur sagen, von einklagbaren Fähigkeiten habe ich nichts geschrieben.

War mein Deutsch unklar oder wurde es nicht verstanden?

Hier noch einmal der Wortlaut:
Redfox hat geschrieben:Wurde jemals geprüft, ob dem Kind die deutsche Sprache in der Schule ausreichend vermittelt wurde? Liegen die mangelhaften Sprachkenntnisse des Kindes an einer nicht ausreichenden Vermittlung oder an den mangelnden Fähigkeiten des Kindes?

Was für Rechte haben die Eltern, wenn sich bei einer Prüfung herausstellt, dass die mangelnden Sprachkenntnisse nicht in den mangelnden Fähigkeiten begründet sind? Sind solche Rechte einklagbar?
pragmatiker hat geschrieben:ich kann deutsche sprache fördern, aber nicht einklagen.
Die Fragen die ich gestellt habe lauten: Welche Förderung kann ich verlangen und welche Rechte habe ich, wenn diese Förderung nicht erfolgt?
pragmatiker hat geschrieben:ich kann auch niemanden dazu verdonnern, bei einem schüler ein bestimmtes ergebnis erzielen zu müssen, wenn der schüler zu doof oder zu faul ist,
War mein Deutsch unklar oder wurde es nicht verstanden?

Ich habe die Frage gestellt:
Liegen die mangelhaften Sprachkenntnisse des Kindes an einer nicht ausreichenden Vermittlung oder an den mangelnden Fähigkeiten des Kindes?

Was für Rechte haben die Eltern, wenn sich bei einer Prüfung herausstellt, dass die mangelnden Sprachkenntnisse nicht in den mangelnden Fähigkeiten begründet sind? Sind solche Rechte einklagbar?
pragmatiker hat geschrieben:im zweifel beides, dann muss der schüler und seine eltern wohl hinnehmen, das er als professor oder ingenieur ungeeignet ist.
Nochmals:
Inwieweit werden die Anlagen des Kindes und seine Neigung geprüft? Was ist, wenn die Anlagen des Kindes unter mangelhaften Deutschkenntnissen verborgen sind, die es nicht zu vertreten hat? Wann hat es, bzw. seine Eltern, diese mangelhaften Kenntnisse zu vertreten?
Wenn ich im Zweifel etwas entscheide, muss ich es erst einmal geprüft haben (und dann zu einem nicht eindeutigen Ergebnis gekommen sein).
pragmatiker hat geschrieben:du wirst wohl schon hinnehmen müssen, das gleichheit nicht gleichmacherei von ungleichem bedeutet.
Dann muss ich erst feststellen, was gleich und was ungleich ist.
pragmatiker hat geschrieben:wenn ich im gymnasium die geistige elite des staates fördern will, so müssen von dieser eltite bestimmte fähigkeiten abverlangt werden.
Dazu:
Liegen die mangelhaften Sprachkenntnisse des Kindes an einer nicht ausreichenden Vermittlung oder an den mangelnden Fähigkeiten des Kindes?
pragmatiker hat geschrieben:schon aus pragmatischen gründen ist die beherrschung einer gemeinsamen sprache, die der verständigung dient unerläßlich. und das auch in der hauptschule.
Also wäre ein Kind, das der deutschen Sprache (in welchem Umfang?) nicht mächtig ist, nicht schulpflichtig?

Aber dazu noch einmal meine Frage:
Danach hat die Schule insbesondere die Aufgabe, Kenntnisse und Fertigkeiten zu vermitteln und Fähigkeiten zu entwickeln.

Gehört die Vermittlung der deutschen Sprache nicht zu diesen Kenntnissen?
Roni
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Beitrag von Roni »

hallo

ich geh mal davon aus, wenn ein Kind 4 Jahre lang die Grundschule besucht, vorher ev. im Kindergarten war eben deutsch können müsste. Wie kann es sonst dem Unterricht folgen und außer in Deutsch gute Noten haben ?
Auch liegt das bestimmt nicht an der Fähigkeit der Lehrkraft, weil davon auszugehen ist, dass diese im Laufe der Jahre gewechselt haben. Keiner hier weiß, ob den Eltern nicht irgendwann mal ein " Deutschförderkurs " angeboten oder angeraten wurde.
Aber es soll auch deutsche Schüler geben, die in Deutsch so schlecht sind, dass sie eben " nur " eine Hauptschule besuchen können.
Ich kenne die Zulassungsvoraussetzungen in Bayern nicht und weiß daher nicht, ob das Kind nun nur wegen der 4 in Deutsch nicht zugelassen wurde. Vielt. haperts da auch in anderen Fächern ?

Gruß roni
heini12

Beitrag von heini12 »

Hallo,

Zitat Markas: „Hat jemand eine Idee(Paragraph) wie man wirkungsvoll den Platz in der Realschule für das Kind erstreiten, oder eventuell den Freistaat Bayern wegen Diskriminierung des Kindes verklagen könnte?“

http://www.verwaltung.bayern.de/Titelsu ... Y_2008_P29

Schulordnung für die Grund- und Hauptschulen (Volksschulen) in Bayern
(Volksschulordnung - VSO)

§ 29
Übertritt an ein Gymnasium, an eine Realschule oder
an eine Wirtschaftsschule
4) Die Eignung für einen weiterführenden Bildungsweg wird in der zusammenfassenden Beurteilung festgestellt:
In der Jahrgangsstufe 4 liegt die Eignung für den Bildungsweg Gymnasium vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt. Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt; beträgt die Gesamtdurchschnittsnote 2,66, so wird eine bedingte Eignung festgestellt.

In der Jahrgangsstufe 5 liegt die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,0 beträgt. Die Eignung für den Bildungsweg der Realschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,5 beträgt.
Die Eignung für den Bildungsweg der Wirtschaftsschule liegt vor, wenn die Gesamtdurchschnittsnote mindestens 2,33 beträgt.

(5) 1 Für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und Aussiedlerschülerinnen und Aussiedlerschüler, die nicht bereits ab Jahrgangsstufe 1 eine deutsche Grundschule besucht haben, kann auch bis zu einer Gesamtdurchschnittsnote von 3,33 die Eignung festgestellt werden, wenn dies auf Schwächen in der deutschen Sprache zurückzuführen ist, die noch behebbar erscheinen.


2 Für Schülerinnen und Schüler, die zweisprachige Klassen besuchen, tritt an die Stelle des Fachs Deutsch das Fach Deutsch als Zweitsprache und ab der Jahrgangsstufe 6 an die Stelle des Fachs Englisch das Fach Muttersprache.

3 Die Eignung für den Bildungsweg des Gymnasiums, der Realschule oder der Wirtschaftsschule setzt für Schülerinnen und Schüler mit nichtdeutscher Muttersprache und für Aussiedlerschülerinnen und Aussiedlerschüler grundsätzlich die Bestätigung im Übertrittszeugnis voraus, dass die Schülerin oder der Schüler dem deutschsprachigen Unterricht folgen kann.

(6) Das Übertrittszeugnis gilt nur für den Übertritt an das Gymnasium, die Realschule oder die Wirtschaftsschule im folgenden Schuljahr.

Also entweder hat man die Leistung erbracht oder nicht.
Wenn die Leistungen nicht erbracht wurden, geht es in die Hauptschule.
Unabhängig vom Elternhaus oder Geburtsland.

Mit freundlichen Grüßen

Heini
Adromir
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Beitrag von Adromir »

Scheinbar hat das Kind ja seid der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht.
Geist ist Geil!
Roni
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Beitrag von Roni »

Adromir hat geschrieben:Scheinbar hat das Kind ja seid der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht.
eben, dam meinte ich ja auch :!:
Hafish
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Beitrag von Hafish »

Wir wollen doch jetzt nicht allen Ernstes darüber reden, ob gewisse Leistungen als Zulassungsvorraussetzung in Betracht kommen, oder? Das Thema hatten wir hier schon des öfteren....
markas hat geschrieben:Meine Zusammenfassung.
-NIcht ich, habe die internationalen Studien durchgeführt, die das belegen was jetzt mit dem Kind passiert und die der letzte Beitragsschreiber entweder nicht lesen oder nicht wahrnehmen will
Es gibt überhaupt keine Internationalen Studien zu diesem Kind und seiner Situation. Höchstens zu Phänomenen, die in dieser Gesellschaft mitunter vorkommen. Von Diskriminierung ist hier aber nichts zu erkennen. Sie wird vielmehr als letzte Keule ausgepackt, um gegen "die Deutschen" zu hetzen, die ein armes kleines Kind diskriminieren, um "zum Fortbestand einer auf Tarnung ihrer stärksten Selbsterhaltungsmechanismen angewiesenen Sozialordnung" beizutragen.
Sie suchen die Schuld bei anderen und packen als Totschlagargument diese Diskriminierung/Ausländerhass-Verschwörung aus.

- Das Kind spricht einwandfreies Deutsch ohne Akzent und hat eine 4 in Deutsch, weil noch 3 und 4 Fall als Satzergänzung nicht richtig unterscheiden kann und Probleme mit Strukurierung des Textes beim Aufsatz hat. Im Diktat schreibt 1 und 2!
Ja natürlich. Warum haben Sie denn dann vorher geschrieben:
- "schafft den Übertritt auf die Realschule in Bayern nicht, weil es in Deutsch nicht mächtig ist." Entscheiden Sie sich mal...
- "In Mathe einen guten 3 (nur deshalb 3 weil es wegen Deutsch Probleme mit Sachaufgaben hat)" Erstens ist 3 nicht gut sondern befriedigend und zweitens ist angeblich Deutsch daran Schuld. Seltsam bei einwandfreiem Deutsch.
in HSO 2 und in Deutsch eine glatte 4 (wegen Aufsatz und Grammatik). "Wahrscheinlich auch wegen Diskriminierung :roll:
Ach ja und im Übrigen: der dritte und vierte Fall bilden einen nicht unwichtigen Teil der deutschen Sprache. Lesen Sie mal meinen Beitrag und suchen einen Satz ohne diese Fälle...
- Und noch Mal nehmen Sie es nicht persönlich, aber man sieht es einigen Beiträgen hier an, dass eine Fremdsprache als zweite Muttersprache ein Problem für viele "Deutsche" ist.
Das ist das Beste an Ihrer Argumentation. Wer Ihnen nicht zustimmt, auf dessen Argumente gehen Sie nicht ein, sondern werfen ihm Ausländerfeindlichkeit vor. Und schreiben dann noch frecherweise davor, man solle das nicht persönlich nehmen.
Sie schreiben erst, dass das Kind mit Deutsch so gravierende Probleme hat, dass es nicht einmal die Aufgabe in Mathe versteht. Aufgrund Ihrer Information beurteilen wir die Sachlage und dann kommen Ihre absurden persönlichen Angriffe, aber selbstverständlich erst, nachdem Sie Ihre Information durch eine neue, völlig andere (und unglaubwürdige) ersetzt haben. Dann auf einmal spricht das Kind einwandfreies Deutsch. (Ohne Dativ und Akkusativ)
Weil, wie sollte man erklären, dass hier eine intakte Familie und ein deutsches Kind zu einem "kriminellen", "asozialen" abgestempelt wird ,nur weil man auf die Ungerechtigkeit des Systems hinweisen will?
Wer hat denn diese Abstempelung vorgenommen?
Eine Erklärung für den Gegenwind den Sie hier kriegen könnte - möglicherweise - daran liegen, dass wir hier alle etwas allergisch auf Ihre Ausländerhass-Vorwürfe reagieren.
Und es könnte auch daran liegen, dass Sie eine Diskussion starten, aber gar nicht bereit sind, Ihren falschen Standpunkt einzusehen, sondern an "der Ungerechtigkeit des Systems" festzuhalten.

Und nochmal extra für Sie: Das System ist nicht ungerecht: Wer die Vorraussetzungen erfüllt, darf zur Realschule. Was ist daran ungerecht? Wer Sie nciht erfüllt, darf nicht zur Realschule. Was ist daran ungerecht?
Das ist nicht nur bei Schulen so, sondern überall: Wer kein Abitur hat, darf nicht Medizin studieren. Wer nicht 2 Staatsexamen hat, darf nicht Richter werden. Wer nicht die verlangten Anforderungen erfüllt, kriegt bestimmte Arbeitsplätze nicht. Stellen Sie sich mal vor was sonst wäre: Dann würde das besagte Kind möglicherweise von einem nur Chinesisch sprechenden "Lehrer" ohne Schulabschluss unterrichtet werden. Das fänden Sie dann sicherlich auch ungerecht.
Redfox

Beitrag von Redfox »

Roni hat geschrieben:
Adromir hat geschrieben:Scheinbar hat das Kind ja seid der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht.
eben, dam meinte ich ja auch :!:
Scheinbar?

Hier ist ja wohl "anscheinend" gemeint. "Scheinbar" passt hier gar nicht (oder wolltet Ihr aussagen, dass das Kind in Wirklichkeit gar nicht zur Schule gegangen ist.)

--> http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfis ... 25,00.html

(Nein, ich frage jetzt nicht, ob Adromir und Roni seit der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht haben und wenn ja, warum sie dann anscheinend deutsche Begriffe verwechseln, die nicht nur scheinbar ganz unterschiedliche Bedeutungen haben. :roll: )
Haifish hat geschrieben:Ach ja und im Übrigen: der dritte und vierte Fall bilden einen nicht unwichtigen Teil der deutschen Sprache. Lesen Sie mal meinen Beitrag und suchen einen Satz ohne diese Fälle...
Naja, kann man im Umkehrschluss daraus schließen, dass es den zweiten Fall beherrscht? (Oder wird der Genitiv gar nicht mehr unterrichtet?).

Dann beherrscht es mehr, als m. G. n. 80 % der deutsch sprechenden Bevölkerung.
--> http://de.wikipedia.org/wiki/Genitiv

So fühlt sich der Genitiv wohl --> http://revirement.de/forumbarum/genitiv/
Haifish hat geschrieben:dass wir hier alle etwas allergisch auf Ihre Ausländerhass-Vorwürfe reagieren.
Wer ist denn "wir alle"? Ich lese keine Ausländerhass-Vorwürfe.
Haifish hat geschrieben:Wer die Vorraussetzungen erfüllt, darf zur Realschule. Was ist daran ungerecht?
Das ist m.E. die falsche Frage, die hier aber von der TE nie gestellt wurde. Darauf habe ich schon wiederholt hingewiesen, aber da die wirkliche Frage offenbar einigen (nicht "uns allen"!) nicht ins Weltbild passt.

Die Frage ist nicht, kann jedes Kind den Schuzweig besuchen, den es will oder die Eltern wollen, sondern, was muss der Staat tun (und muss er überhaupt etwas tun), um die "Anlagen, die Neigung, die Leistung und die innere Berufung" (vgl. die von mir schon zitierte bayrische Landesverfassung) zu entdecken und, wenn sie denn da sind, zu fördern?

Und gibt es für einen Bürger bzw. seinem Kind entsprechend einklagbare subjektive Rechte.

M.E. würde dieser Thread weiterkommen, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.
pragmatiker
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Beitrag von pragmatiker »

Redfox hat geschrieben:
Roni hat geschrieben:
Adromir hat geschrieben:Scheinbar hat das Kind ja seid der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht.
eben, dam meinte ich ja auch :!:
Scheinbar?

Hier ist ja wohl "anscheinend" gemeint. "Scheinbar" passt hier gar nicht (oder wolltet Ihr aussagen, dass das Kind in Wirklichkeit gar nicht zur Schule gegangen ist.)

--> http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfis ... 25,00.html

(Nein, ich frage jetzt nicht, ob Adromir und Roni seit der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht haben und wenn ja, warum sie dann anscheinend deutsche Begriffe verwechseln, die nicht nur scheinbar ganz unterschiedliche Bedeutungen haben. :roll: )
Haifish hat geschrieben:Ach ja und im Übrigen: der dritte und vierte Fall bilden einen nicht unwichtigen Teil der deutschen Sprache. Lesen Sie mal meinen Beitrag und suchen einen Satz ohne diese Fälle...
Naja, kann man im Umkehrschluss daraus schließen, dass es den zweiten Fall beherrscht? (Oder wird der Genitiv gar nicht mehr unterrichtet?).

Dann beherrscht es mehr, als m. G. n. 80 % der deutsch sprechenden Bevölkerung.
--> http://de.wikipedia.org/wiki/Genitiv

So fühlt sich der Genitiv wohl --> http://revirement.de/forumbarum/genitiv/
Haifish hat geschrieben:dass wir hier alle etwas allergisch auf Ihre Ausländerhass-Vorwürfe reagieren.
Wer ist denn "wir alle"? Ich lese keine Ausländerhass-Vorwürfe.
Haifish hat geschrieben:Wer die Vorraussetzungen erfüllt, darf zur Realschule. Was ist daran ungerecht?
Das ist m.E. die falsche Frage, die hier aber von der TE nie gestellt wurde. Darauf habe ich schon wiederholt hingewiesen, aber da die wirkliche Frage offenbar einigen (nicht "uns allen"!) nicht ins Weltbild passt.

Die Frage ist nicht, kann jedes Kind den Schuzweig besuchen, den es will oder die Eltern wollen, sondern, was muss der Staat tun (und muss er überhaupt etwas tun), um die "Anlagen, die Neigung, die Leistung und die innere Berufung" (vgl. die von mir schon zitierte bayrische Landesverfassung) zu entdecken und, wenn sie denn da sind, zu fördern?

Und gibt es für einen Bürger bzw. seinem Kind entsprechend einklagbare subjektive Rechte.

M.E. würde dieser Thread weiterkommen, wenn jemand dazu etwas sagen könnte.
dazu mal ein fall aus nrw (ist noch ganz frisch): eltern klagen eine privatschule (internat- gymnasium) für ihren sohn ein, der unter ADHS leidet (oder leidet die gesellschaft unter seinem ADHS oder besser unter der mangelnden erziehungsfähigkeit seiner eltern...? :twisted: ) der sohnemann ist schon von mehreren öffentlichen schulen geflogen, weil dort unbeschulbar und eine eine zumutung für die anderen schüler. und sie gewinnen: ab nun muss das land NRW für den ADHS jungen monatlich 2500 euro für die internat-privatschule latzen.

da freut sich doch der steuerzahler und alle eltern, die ihre kinder so erziehen, das sie keine zumutung für andere sind (aber sorry, jetzt kommt sicher wieder Dipl-Sozialarbeiter mit einwänden: angenehme kinder sind nicht angenehm, weil sie gut erzogen sind, sondern weil sie kein ADHS haben :twisted: )

um das mal auf den ausgangsfall zu beziehen: dann dürfte auch der deutsche junge mit migrationshintergrund und mangelnden deutschkenntnisssen gute chancen haben, in individuellem privatunterricht beschult zu werden.
wundern tät es mich nicht, in diesem meschuggen staat.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
Dipl.-Sozialarbeiter
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Beitrag von Dipl.-Sozialarbeiter »

pragmatiker hat geschrieben:...
da freut sich doch der steuerzahler und alle eltern, die ihre kinder so erziehen, das sie keine zumutung für andere sind (aber sorry, jetzt kommt sicher wieder Dipl-Sozialarbeiter mit einwänden: angenehme kinder sind nicht angenehm, weil sie gut erzogen sind, sondern weil sie kein ADHS haben :twisted: )
...
Richtig, und hier mein Einwand: Würden Sie etwa erwarten, daß ein Kind ohne Beine an einem 100m Lauf teilnimmt, und zudem dann erwarten, daß es den 1. Platz belegt?

Mal ganz pragmatisch empfehle ich den Artikel zu AD(H)S zur Kenntnis zu nehmen. Nicht umsonst gibt es den § 35a SGB VIII.
Redfox

Beitrag von Redfox »

pragmatiker hat geschrieben:ab nun muss das land NRW für den ADHS jungen monatlich 2500 euro für die internat-privatschule latzen.

da freut sich doch der steuerzahler und alle eltern, die ihre kinder so erziehen, das sie keine zumutung für andere sind ....
Dann wäre es vielleicht zweckmäßig, dass der Steuerzahler oder die Eltern Kontakt mit ihren zuständigen Abgeordneten aufnehmen, um eine Änderung der gesetzlichen Regelungen herbeizuführen.

Zu denken wäre hier vielleicht an eine Abschaffung der Schulpflicht und ein Ausschluß bestimmter Kinder von dem dann freiwillig angebotenen staatlichen Angebot.

Aber diese Rechtslage haben wir nicht.
markas
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Beitrag von markas »

Ich kann und will nicht zu jedem hier geschriebenem Wort Stellung nehmen. Deshalb ganz allgemein. In dem Thread geht es um ein 10-jähriges Kind(es ist ein Exempel für viele Arbeiterkinder auch ohne Migrationshintergrund), das mit den Freunden zusammen bleiben will und eine Schule besuchen will, die ihm aufgrund der Noten vorenthalten bleiben wird.
Die Frage ist, ob der Staat im Recht ist, dem Kind das zu verwehren?
Mein Gefühl sagt mir, dass es nicht schön und nicht gut für das Kind ist. Das reicht aber nicht um gegenüber der Beamten(Schule, Kultusministerium) für das Kind einzutreten. Deshalb habe ich das Thema in „Recht und Politik“ eingestellt um darüber zu diskutieren. Argumente, die für das Kind sprechen wären:
In vier Jahren der Grundschule entstehen Freundschaften , Ist das richtig diese soziale Bindungen aufgrund momentaner(oft auch subjektiver) Beurteilung zu zerstören? Das Kind kann innerhalb paar Monaten einen Schub in der Entwicklung machen und auf das Niveau eines Gymnasiasten kommen(wird aber zu spät sein).
Entscheidende Frage, ob die Ausgrenzung der Kinder in dem Alter und deren Konsequenzen (seelische und soziale) überhaupt im Einklang mit der schönen bayerischen Verfassung liegen?

Noch paar Ergänzungen zu früheren Nachfragen. Das Kind wurde nie speziell gefördert, da in der dritten Klasse die Noten viel besser waren.
Also vergessen Sie bitte die Familie des Kindes, die Sprache der Familie und versuchen auf dieser Schiene zu analysieren, Eventuelle Möglichkeiten wie man die Auslese in Bayern rechtlich anfechten könnte???
Roni
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Beitrag von Roni »

hallo

es gibt Bundesländer in denen der Elternwille bei weiterführenden Schulen berücksichtigt wird.
Aber dort ist es eben so, dass nach der Orientierungsstufe gesiebt wird ( nach oben iund nach unten ). Dann bist du mit dem 11-12 jährigen Kind genau so weit wie jetzt, nämlich dass eben umgeschult wird.

Gruß roni
Roni
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Beitrag von Roni »

Roni hat folgendes geschrieben::
Adromir hat folgendes geschrieben::
Scheinbar hat das Kind ja seid der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht.


eben, dam meinte ich ja auch


Scheinbar?

Hier ist ja wohl "anscheinend" gemeint. "Scheinbar" passt hier gar nicht (oder wolltet Ihr aussagen, dass das Kind in Wirklichkeit gar nicht zur Schule gegangen ist.)

--> http://www.spiegel.de/kultur/zwiebelfis ... 25,00.html

(Nein, ich frage jetzt nicht, ob Adromir und Roni seit der ersten Klasse eine deutsche Grundschule besucht haben und wenn ja, warum sie dann anscheinend deutsche Begriffe verwechseln, die nicht nur scheinbar ganz unterschiedliche Bedeutungen haben. )
schon erstaunlich wieviel Zeit manche Menschen für solche Nichtigkeiten aufbringen :roll:

Gruß roni
pragmatiker
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Beitrag von pragmatiker »

Redfox hat geschrieben:
pragmatiker hat geschrieben:ab nun muss das land NRW für den ADHS jungen monatlich 2500 euro für die internat-privatschule latzen.

da freut sich doch der steuerzahler und alle eltern, die ihre kinder so erziehen, das sie keine zumutung für andere sind ....
Dann wäre es vielleicht zweckmäßig, dass der Steuerzahler oder die Eltern Kontakt mit ihren zuständigen Abgeordneten aufnehmen, um eine Änderung der gesetzlichen Regelungen herbeizuführen.

Zu denken wäre hier vielleicht an eine Abschaffung der Schulpflicht und ein Ausschluß bestimmter Kinder von dem dann freiwillig angebotenen staatlichen Angebot.

Aber diese Rechtslage haben wir nicht.
und ab welchen beträgen würdest du deinen abgeordneten aufsuchen redfox ?
zum fall in nrw: das kind hätte auch eine staatliche schule für auffällige kinder besuchen können, aber die lieben eltern lassen lieber die gesellschaft blechen, (kleinökonomisch und familienfriedensmäßig gedacht sicher nachvollziehbar) damit ihr toller sohn aufs internat kann.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
pragmatiker
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Beitrag von pragmatiker »

Dipl.-Sozialarbeiter hat geschrieben:
pragmatiker hat geschrieben:...
da freut sich doch der steuerzahler und alle eltern, die ihre kinder so erziehen, das sie keine zumutung für andere sind (aber sorry, jetzt kommt sicher wieder Dipl-Sozialarbeiter mit einwänden: angenehme kinder sind nicht angenehm, weil sie gut erzogen sind, sondern weil sie kein ADHS haben :twisted: )
...
Richtig, und hier mein Einwand: Würden Sie etwa erwarten, daß ein Kind ohne Beine an einem 100m Lauf teilnimmt, und zudem dann erwarten, daß es den 1. Platz belegt?

Mal ganz pragmatisch empfehle ich den Artikel zu AD(H)S zur Kenntnis zu nehmen. Nicht umsonst gibt es den § 35a SGB VIII.
na klausi, hatte ich doch recht. wir kennen dich langsam.
zum thema: nicht jeder glaubt, das die gesetze und/oder deren auslegung der förderung des wohles des volkes dienen.
Jeder ist seines Glückes Schmied.
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