Es gibt keine Obergrenze für Beaufsichtigungsquoten in Ausnahmefällenconan_zarco hat geschrieben:Sie mussten in den warmen Wintersachen am Sportunterricht teilnehmen, und wurden mit klitsch Nass geschwitzten Haaren usw. nach Hause geschickt.
Die Schule mahnt damit das die Kinder immer Sportsachen mitbringen müssen wenn Sportunterricht ansteht und setzt Ihre eigene Regel aus um es einfach lösen zu können.
Die frage die sich stellt ist ob 60 Kinder von nur einem Lehrer beaufsichtigt werden dürfen?
Wär ja auch blöd für den Fall dass es keine andere Lösung gäbe, müsste man die Schüler erschießen, oder?
Eine Erkältung wird nicht durch nasse Haare ausgelöst sondern durch Viren. Eine Auskühlung des Körpers kann jedoch das Immunsystem stören so dass Viren bessere Chancen haben.
Woher stammen eigentlich die Aussagen wie "Umziehen nicht erlaubt? In der 1. und 2. Klasse wäre es auch möglich dass die Kinder im Unterhemd Sport machen, wobei die meisten eh ein T-Shirt drunter haben.
Jacken und Mütze/Schal/Handschuhe durften ja wohl abgelegt werden?
Als Lösung konnte man der Schule anbieten dass es eine Elternbereitschaft für solche Ausnahmefälle gibt. Dann unterstützen Eltern die Lehrkräfte im Notfall.