Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Moderator: FDR-Team

conan_zarco
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Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von conan_zarco »

Hallo Gemeinschaft,

nehmen wir mal an ein Lehrer in der Grundschule(1.+2. Klasse) fällt Krankheitsbedingt aus und ein anderer Lehrer übernimmt für eine Schulstunde seine Klasse.
Ist es in solch einem Fall zulässig so viele Kinder kurzzeitig zu beaufsichtigen?

Der Lehrer geht dann mit 60 Kids in die Turnhalle und macht Sportunterricht.
Dazu ist zu sagen das die Kinder sich nicht umziehen konnten und nach dem Sport verschwitzt (gerade jetzt im Winter) nach hause gingen und zum Teil krank wurden.

Gruß und danke im Vorraus


Ups..... es geht um NRW .
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Roderik
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Roderik »

Was wäre denn die Alternative?

Die Kinder nicht zu beaufsichtigen? Nein. => Aufsichtspflicht
Die Kinder früher nach Hause zu schicken? Nein. => verlässliche Schule, Aufsichtspflicht
Einen Vertretungslehrer aus dem Hut zaubern? Nein. => selbsterklärend

Wenn das die einzige Alternative war, dann ging es in der Situation nicht anders.

Was das Schwitzen nach dem Sport angeht, so dürften die Kinder ja ungeachtet der Sportstunde warme Winterkleidung haben. In Sportkleidung hätten sie ggf. ebenso geschwitzt. Daraus jetzt der Lehrkraft einen Strick drehen zu wollen, halte ich für überzogen.

Ob man allerdings mit 60 Kindern als alleinige Lehrkraft in die Sporthalle gehen sollte, steht auf einem anderen Blatt.

Gruß
Roderik
conan_zarco
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von conan_zarco »

Sie mussten in den warmen Wintersachen am Sportunterricht teilnehmen, und wurden mit klitsch Nass geschwitzten Haaren usw. nach Hause geschickt.
Die Schule mahnt damit das die Kinder immer Sportsachen mitbringen müssen wenn Sportunterricht ansteht und setzt Ihre eigene Regel aus um es einfach lösen zu können.

Die frage die sich stellt ist ob 60 Kinder von nur einem Lehrer beaufsichtigt werden dürfen?
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SusanneBerlin
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von SusanneBerlin »

Die frage die sich stellt ist ob 60 Kinder von nur einem Lehrer beaufsichtigt werden dürfen?
Wenn der Fall unvorhergesehen auftritt, und es keine andere Möglichkeit gibt, dann muss sogar ein Lehrer 60 Kinder beaufsichtigen.

Was hätte denn die Schule sonst machen sollen mit der Klasse, deren Lehrer erkrankt war?
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von BäckerHD »

conan_zarco hat geschrieben:Dazu ist zu sagen das die Kinder sich nicht umziehen konnten und nach dem Sport verschwitzt (gerade jetzt im Winter) nach hause gingen und zum Teil krank wurden.
Wie hoch war denn der Anteil? Zufällig etwa 1,667%?
Kobayashi Maru
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Kobayashi Maru »

Hat zwar nichts mit Schulrecht zu tun, aber ich war gestern (tatsächlich!) sehr froh, dass sich die Direktorin die beiden ersten Grundschulklassen geschnappt hat und mit ihnen in die Turnhalle gegangen ist, nachdem beide Erstklasslehrerinnen zeitgleich mitten am Tag mit Kotzerei ausgefallen sind.... :wink:
Es waren zwar "nur" 40 Kinder, und meinem Kind hat es nicht besonders gefallen, ich war über diese unkomplizierte und spontane Lösung allerdings froh.

Dass so etwas nicht dauerhaft funktioniert, ist jedem klar, als spontane, den Umständen geschuldete Lösung, halte ich das jedenfalls für vertretbar.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
Roderik
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Roderik »

conan_zarco hat geschrieben:Sie mussten in den warmen Wintersachen am Sportunterricht teilnehmen, und wurden mit klitsch Nass geschwitzten Haaren usw. nach Hause geschickt.
Die Schule mahnt damit das die Kinder immer Sportsachen mitbringen müssen wenn Sportunterricht ansteht und setzt Ihre eigene Regel aus um es einfach lösen zu können.

Die frage die sich stellt ist ob 60 Kinder von nur einem Lehrer beaufsichtigt werden dürfen?
Mussten sie das, oder haben die Kinder schlichtweg vergessen, Jacken etc. auszuziehen?
"Klitschnass geschwitzt" sind meine Söhne nur dann, wenn sie bei 30 Grad draußen Fußball oder was auch immer gespielt haben. Tragen die Kids heutzutage keine Mützen mehr?

Was hat denn die Schule bzw. die Lehrkraft Ihrer Meinung nach "verbrochen", wenn Kinder "klitschnass geschwitzt" nach Hause kommen? Das kann theoretisch auch auf dem Nachhauseweg passieren.

Ist das jetzt aus Ihrer Sicht eine Körperverletzung oder Verletzung der Fürsorgepflicht?

Gruß
Roderik
conan_zarco
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von conan_zarco »

Es geht nicht darum eine pflicht verletzung o.ä. anzuzeigen.
Einige Kinder schwitzen nun mal schnell und mehr als andere...

Der Gedanke dahinter ist das einige Eltern es für zu viele Kinder für einen Lehrer finden.

Es sind halt keine Einzelfälle sondern mehrfach vorgekommen.
Es macht halt den Anschein das so einfach der leichteste weg genommen wirD

Grundsätzlich sind alle zufrieden auf der schule. Die frage war auch mehr darauf bezogen ob es anders geregelt wegen müsste oder nicht. Hatte da auf Erfahrungen gehofft ...

Danke für die kleine Diskussion

Thema geschlossen.
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BäckerHD
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von BäckerHD »

conan_zarco hat geschrieben:Thema geschlossen.
Ach, tatsächlich?
SusanneBerlin
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von SusanneBerlin »

conan_zarco hat geschrieben:Einige Kinder schwitzen nun mal schnell und mehr als andere...
Es zwingt sie ja keiner, mit den nassgeschwitzten Haaren sofort in die Kälte rauszugehen.
Die Eltern dieser Kinder, die schnell schwitzen und schnell krank werden, sollten ihre Kinder dazu anleiten, wenn sie geschwitzt haben und es draußen kalt ist, anschließend innerhalb des Schulgebäudes 5-10 min zu warten damit der Schweiß trocknen kann.
Grüße, Susanne
BäckerHD
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von BäckerHD »

Die Eltern sollen ihre Kinder erziehen und anleiten? Ist das nicht ein bisschen viel verlangt?
Roni
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Roni »

hallo,

es kommt auch vor, dass ein Lehrer zwei Klassen in zwei Klassensälen beaufsichtig. Wie das geht, in jeder Klasse abwechselnd anwesend sein und Aufgaben stellen und verteilen, hin un her laufen. Das gibt es auch, weil man Grundschüler auch mal kurzzwitig unbeaufsixhtigt lassen darf. Da hätten sich aber bestimmt auch welche beschwert.
Roderik
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Roderik »

conan_zarco hat geschrieben:Es geht nicht darum eine pflicht verletzung o.ä. anzuzeigen.
Einige Kinder schwitzen nun mal schnell und mehr als andere...

Der Gedanke dahinter ist das einige Eltern es für zu viele Kinder für einen Lehrer finden.

Es sind halt keine Einzelfälle sondern mehrfach vorgekommen.
Es macht halt den Anschein das so einfach der leichteste weg genommen wirD

Grundsätzlich sind alle zufrieden auf der schule. Die frage war auch mehr darauf bezogen ob es anders geregelt wegen müsste oder nicht. Hatte da auf Erfahrungen gehofft ...

Danke für die kleine Diskussion

Thema geschlossen.
Dann wäre das eigentlich eher ein Beitrag für ein Schulforum gewesen und nicht für ein Forum für Schulrecht.

Was "Erfahrungen" angeht, so lässt sich der in der Regel spontan anfallende Vertretungsbedarf eben nicht genauso spontan kompensieren. Wenn Schulen chronisch unterbesetzt sind und kein Vertretungspool da ist bzw. dieser ausgeschöpft ist, dann bleibt ja dennoch die Verpflichtung der Schule, die Kinder zumindest zu beaufsichtigen, wenn schon wie in diesem Fall aufgrund der schieren Zahl der Kinder kein Unterricht im eigentlichen Sinne möglich ist.
Wieso sollte da der leichtere Weg gegangen werden? Bzw. was soll man in der akuten Situation tun, wenn keine zusätzliche Lehrkraft vorhanden ist und man gleichzeitig eine Fülle an Gesetzen und Verordnungen befolgen muss?

Gruß
Roderik
Chavah
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Chavah »

Mich interessiert, wie "anders geregelt" hätte laufen sollen. Einem nackten Mann kann man nun mal nicht in die Tasche greifen. Wir haben zunehmend Schulen mit festen Öffnungszeiten, d.h., die Kids sind in der Schule in den vorgegebenen Zeiten zu betreuen. Früher nach Hause schicken, wie es zu unseren Schulzeiten war, das läuft schon wegen der Berufstätigkeit beider Elternteile nicht. Was bleibt? Sich mit dem zuständigen Minister des Landes auseinander setzen und um mehr Lehrer kämpfen. Allerdings sind die Planstellen auf den Regelunterricht ausgerichtet, nicht auf die Ausnahme (plötzlich erkrankte Lehrer). Da muss dann improvisiert werden.

Chavah
Eierkopf
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Re: Ein Lehrer zwei Klassen (60kids) beaufsichtigen

Beitrag von Eierkopf »

Roni hat geschrieben:Das gibt es auch, weil man Grundschüler auch mal kurzzwitig unbeaufsixhtigt lassen darf. Da hätten sich aber bestimmt auch welche beschwert.
@ Roni
Wie dies außerhalb von NRW geregelt ist, kann ich nicht bezogen auf alle anderen Bundesländer sagen. In NRW, auch in anderen BL-ern, ist dies nicht erlaubt.
Möglicherweise verwechseln Sie an dieser Stelle aber auch nicht-aktive Aufsicht mit bei Ihnen "nicht beaufsichtigt".
Falls eine Aufsichtsperson nicht anwesend ist, greift gegebenfalls die kontinuierliche Aufsicht, die ebenfalls eine mögliche Form von Aufsicht darstellt, wobei die zu beaufasichtigenden SchülerInnen jederzeit damit rechnen müssen, dass Die Aufsichtsperson wieder aktiv eingreifen könnte. Beispielhaft möchte ich die Situation auf dem Pausenhof darstellen. Kinder im Rücken der Aifsicht sind dennoch kontinuierlich beaufsichtigt, da sich die Aufsichtsperson plötzlich umdrehen könnte.
Dies wäre nicht der Fall, wenn eine einzelne Auifsichtsperson in zwei verschiedenen Räumlichkeiten Aufsicht zu führen hätte. Von der räumlichen Entfernung, die erschwerend wirken dürfte soll hier keine weitere Rede sein.
Wäre in dem von Roni geschilderten Fall für die Schüler der einen Klasse, welche die Aufsichtsperson (AP) gerade verlässt, absehbar, dass die AP in den nächsten 5 min nicht mehr zurückklehren könnte, so besteht keine kontinuierliche Aufsicht. Die Schüler wären unerlaubt nicht beaufsichtigt!
Dies wäre ähnlich, wenn eine AP für eine Klasse diese verlässt mit dem Hinweis: Ich gehe jetzt ins Sekretariat einige Arbeitsblätter kopieren. Ist in Abhängigkeit von den Entfernungen im Gebäude und der Kopierzeit klar, dass die AP jetzt eine Weile weg ist, so tritt derselbe Fall ein. Keine Aufsicht, auch keine kontinuierliche, ergo: nicht erlaubt.

In der Ausgangsdarstellung spricht nicht dagegen, gemeinsam in einen geeigneten Raum zu gehen. Was man dann dort macht ist eine ganz andere Frage. Man hätte dort ja nicht unbedingt Sport treiben müssen. Man hätte ja auch Volkslieder singen können. Da das aber nicht so gut ankommt, könnte man aber vielleicht anderes Liedgut zu Grunde legen. Ansonsten gäbe es eine breite Palette an Beschäftigungsmöglichkeiten, bis hin zu selständiger Arbeit auf dem Hallenboden.
//Was hätten die Eltern aber wohl dazu gesagt. Erschwerte Schreibbedingungen mit Gefahr von Haltungsschäden mit baldigem Eintreten des Rentenfalles.//
Zurück zur Sache: Kaum vorstellbar, dass AP die Kinder in der beheizten Spüorthalle in voller Wintermontur in gesamter Zahl die Halle entlang hetzen
lässt. - Hier sind nocht eine Reihe von Detailfragen offen. Das wird wohl auch so bleiben.

Je nach Lehrkapazität an der angesprochenen Grundschule, die von der Sache her wenig Ausgleichs- oder Überhangskapazität hat, gegenüber beispielsweile einem Gymnasium oder einer Gesamtschule mit 70 - 100 Lehrkräften oder sonstigem Personal, Sozialarbeiter u.a., wird es immer wieder vorkommen, dass wenn nicht vielleicht auch ein Mal auf den Hausmeister oder eine Sekretärin als AP zurückgegriffen werden kann, die beaufsichtigte Anzahl von Schülern auch 60 Kinder sein kann.

Gruß

Eierkopf
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