Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

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Sommerblume
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Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Sommerblume »

Hallo zusammen,

ich entschuldige mich schon einmal für den langen Text,
bin leider gerade zu schockiert um ihn kürzer zu fassen.

Meine volljährige Tochter besucht ein Kolleg In NRW.

Während ihrer Praktikumszeit wurde sie krank, dazu gibt es Atteste.
Diese hat sie in der Schule abgegeben. Nun sind diese verschwunden und
trotz des Vermerks der Krankheitstage im Praktikumsbericht, wurde ihr nun unterstellt, sie habe der Schule
die Atteste bzw. ihre Krankheitstage verheimlicht.
Das Praktikum fand im Dezember statt. Der Verweis wurde aktuell erteilt.
Die Atteste sind nicht mehr auffindbar in der Schule. Eine Lehrkraft, die das Praktikum begleitete,
habe die Atteste zwar gesehen, aber diese liegen der Schule angeblich nicht vor.
Sie wurde gestern zu einem Gespräch gebeten. Völlig überrumpelt, da sie sich gar nicht bewußt war, worum es ging,
und da sie ja die Stunden per Attest belegen konnte und sogar noch die Kopien der Ausfertigung besitzt,
hat sie entgegen der Erwartungen der anwesenden Lehrer nicht übertrieben emotional reagiert.
Das wurde ihr zum Vorwurf gemacht.

Eine weitere Krankmeldung sei auch nicht eingetroffen. Diese hatte sie, weil die Schule seit Februar so etwas fordert, per Einschreiben versandt.
Diese sei nicht angekommen (Sendungsverfolgung belegt das aber). Hier wurde ihr unterstellt die Zeile des Adressaten falsch eingetragen zu haben.
Sie könne ja das Einschreiben auch an wen immer gesandt haben.

Sie kann diese Stunden, wie gesagt, ohne Probleme durch Atteste belegen. Sie hat heute auch noch einmal um die Originale beim Arzt angefragt.
Das Praktikum hat sie erfüllt. Die Fehlzeiten direkt in den Winterferien nachgeholt.

Die Schule bezieht sich auf
§ 53 Abs. 4 Satz 3SchG NRW
Die Entlassung einer Schülerin oder eines Schülers, die oder der nicht mehr schulpflichtig ist, kann ohne vorherige Androhung erfolgen, wenn die Schülerin oder der Schüler innerhalb eines Zeitraumes von 30 Tagen insgesamt 20 Unterrichtsstunden unentschuldigt versäumt hat.

Wir sind jetzt ziemlich überrascht, da der Praktikumsbericht die Fehlzeiten aufzeigte, dieses aber seitens der Schule dann erst gestern wahrgenommen wurde.
Auch dies nur durch Zufall, da meine Tochter diesbezüglich etwas nachfragte.
Man erklärte, man habe das dann wohl vergessen.
Die Atteste sind nicht auffindbar. Originale, die auch zeitgenau an den Krankheitstagen, erstellt wurden, sind abrufbar beim Arzt. Und die Kopien liegen ihr vor.
Auch Anrufe ihrerseits sind nicht auf der schulinternen Anrufsliste vermerkt worden.
Sie sind aber nachweisbar über ihre Einzelverbindungsnachweis.

Das Verschulden liegt hier nicht auf Seiten meiner Tochter.
Wir haben nun März. Der Schule fällt das Problem, trotz vorliegendem Praktikumsbericht aus dem Dezember, erst jetzt auf.

Ist die Schule hier im Recht trotz der vorliegenden Atteste? Auch in Bezug auf die verstrichene Zeit zwischen Dezember und März?

Vielen Dank schon einmal.
Kurt Knitz
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Kurt Knitz »

Hallo Sommerblume,
Sie wurde gestern zu einem Gespräch gebeten. Völlig überrumpelt, da sie sich gar nicht bewußt war, worum es ging, und da sie ja die Stunden per Attest belegen konnte und sogar noch die Kopien der Ausfertigung besitzt, hat sie entgegen der Erwartungen der anwesenden Lehrer nicht übertrieben emotional reagiert.
Das wurde ihr zum Vorwurf gemacht.
Die Schülerin soll sich ein ausführliches schriftliches Gedächtnisprotokoll mit möglichst vielen wörtlichen Zitaten erstellen. Sie soll dieses Gedächtnisprotokoll für sich behalten und an niemanden herausgeben (weil das ihre von der Schule aufgedrückte Opferrolle verfestigen würde). Mein Vorschlag wäre, dass auch Sie selbst nicht das gesamte Protokoll lesen, sondern sich nur jeweils solche Stellen daraus zitieren lassen, die wirklich wichtig sind, um gegen die Schule vorzugehen.

Folgende Fragen sollten mindestens aus dem Protokoll klar beantwortet werden können. Bitte posten Sie die Antworten (noch) nicht hier.
Wie ist dieses Gespräch bezeichnet worden?
Wer hat die Schülerin in welcher Form mit welchen Worten dazu "gebeten"?
Wer war alles anwesend?
Hat jemand erkennbar den Vorsitz geführt oder sich explizit als Vorsitzender bezeichnet? Wer?
Hat jemand ein förmliches Protokoll geführt? Wer?
Wann wird die Schülerin eine schriftliche (gerne vorab per E-Mail) Kopie des Protokolls erhalten?
Hier wurde ihr unterstellt die Zeile des Adressaten falsch eingetragen zu haben.
Sie könne ja das Einschreiben auch an wen immer gesandt haben.
Das Gedächtnisprotokoll sollte möglichst wörtlich schildern, wer in welchen Worten diese Unterstellung (Vorwurf einer Straftat, nämlich Betrug) formuliert hat.
Ist die Schule hier im Recht trotz der vorliegenden Atteste?
Die Rechtsgrundlage haben Sie zitiert. Die sachliche Frage ist nun, welche Fehlzeiten tatsächlich aufgetreten sind und ob sie korrekt entschuldigt wurden.
Das Praktikum hat sie erfüllt. Die Fehlzeiten direkt in den Winterferien nachgeholt.
Tatsächlich gibt es im Bildungsbereich manche Anforderungen an Schüler, bestimmte Leistungen nachzuerfüllen, die wegen Krankheit nicht erbracht werden konnten. Ob das für dieses Praktikum zutrifft, müsste man erst noch klären, aber da die Schülerin die Forderung ja bereits erfüllt hat, braucht man sich erst mal nicht darum zu kümmern, ob diese Forderung überhaupt rechtens war.

Insgesamt scheinen mehrere Akteure der Schule das Verhältnismäßigkeitsprinzip schwerwiegend und möglicherweise auch absichtlich verletzt zu haben.

Hat der Schulleiter davon bereits persönlich Kenntnis oder hat ein anderer Lehrer den Verweis mündlich mitgeteilt?
Wurde der Verweis von der Schule bereits schriftlich erteilt?
Handelt es sich um ein staatliches oder privates Kolleg?

Gibt es eine Elternvertretung (auch die Eltern volljähriger Schüler haben das Recht, sich in einer Elternvertretung zu organisieren)?
Hat die Elternvertretung Kenntnis von unverhältnismäßigem Vorgehen in anderen Fällen?

Schöne Grüße
Kurt
Die Schulgesetze der einzelnen Bundesländer und vieles mehr kann man finden über den Deutschen Bildungsserver:
https://www.bildungsserver.de/Schulrecht-72-de.html#Schulrecht_der_Laender
Sommerblume
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Sommerblume »

Hallo Kurt,
Kurt Knitz hat geschrieben:Hallo Sommerblume,
Die Schülerin soll sich ein ausführliches schriftliches Gedächtnisprotokoll mit möglichst vielen wörtlichen Zitaten erstellen. Sie soll dieses Gedächtnisprotokoll für sich behalten und an niemanden herausgeben (weil das ihre von der Schule aufgedrückte Opferrolle verfestigen würde). Mein Vorschlag wäre, dass auch Sie selbst nicht das gesamte Protokoll lesen, sondern sich nur jeweils solche Stellen daraus zitieren lassen, die wirklich wichtig sind, um gegen die Schule vorzugehen.
Dies wird dann meine Tochter anfertigen.
Meine persönliche Idee war eine Stellungsnahme inklusive Kopien der Atteste sowie einer Kopie der Anrufsliste anzufertigen und diese der Schule zu übergeben.

Meine Tochter hat noch am Abend der Schule die Kopien der Atteste abfografiert und per Email zugesandt.
Hierzu hat man sich nicht mehr geäußert.
Ich denke, die Notwendigkeit einer Reaktion hat man nicht mehr gesehen, da man ja nach dem Gespräch eine Teilkonferenz berufen hat und dort der Verweis beschlossen wurde.
Hier wurde ihr unterstellt die Zeile des Adressaten falsch eingetragen zu haben.
Sie könne ja das Einschreiben auch an wen immer gesandt haben.
Das Gedächtnisprotokoll sollte möglichst wörtlich schildern, wer in welchen Worten diese Unterstellung (Vorwurf einer Straftat, nämlich Betrug) formuliert hat.
Interssanterweise wurde hier auch nicht die Sendungsnummer geprüft. Meine Tochter hatte den Nachweis der Post wie gesagt dabei.
Ist die Schule hier im Recht trotz der vorliegenden Atteste?
Die Rechtsgrundlage haben Sie zitiert. Die sachliche Frage ist nun, welche Fehlzeiten tatsächlich aufgetreten sind und ob sie korrekt entschuldigt wurden.
Fehltage sind gesamt 5 à 8 Stunden.
Die Atteste wurden direkt nach dem Wochenende im Sekretariat abgegeben.
Die praktikumsbetreuende Lehrkraft hat die Atteste bei ihrem obligatorischen Besuch gesehen. Sie hat sie aber auch nicht vorliegen.
Danach verliert sich nach der Übergabe im Sekretariat jede Spur.

Das Praktikum hat sie erfüllt. Die Fehlzeiten direkt in den Winterferien nachgeholt.
Tatsächlich gibt es im Bildungsbereich manche Anforderungen an Schüler, bestimmte Leistungen nachzuerfüllen, die wegen Krankheit nicht erbracht werden konnten. Ob das für dieses Praktikum zutrifft, müsste man erst noch klären, aber da die Schülerin die Forderung ja bereits erfüllt hat, braucht man sich erst mal nicht darum zu kümmern, ob diese Forderung überhaupt rechtens war.

Insgesamt scheinen mehrere Akteure der Schule das Verhältnismäßigkeitsprinzip schwerwiegend und möglicherweise auch absichtlich verletzt zu haben.
Hat der Schulleiter davon bereits persönlich Kenntnis oder hat ein anderer Lehrer den Verweis mündlich mitgeteilt?
Wurde der Verweis von der Schule bereits schriftlich erteilt?
Handelt es sich um ein staatliches oder privates Kolleg?
Der Schulleiter hat den Verweis zugesandt. Er hat auch das Gespräch geleitet.
Es handelt sich um ein konfessionelles Kolleg.
Es wird nun die Rückgabe des Schülerausweises sowie das Lehrmaterial gefordert.
Einen Rechtshinweis auf einen Widerspruch gibt es nicht.
Was die Frage anschließt, ob dieser vorhanden sein muss.
Gibt es eine Elternvertretung (auch die Eltern volljähriger Schüler haben das Recht, sich in einer Elternvertretung zu organisieren)?
Hat die Elternvertretung Kenntnis von unverhältnismäßigem Vorgehen in anderen Fällen?
Die gibt es wohl. Meine Tochter meint, aber diese sei nicht zuständing, würde solchen Gesprächen allerhöchstens beisitzen und keine weitere Stellung beziehen für den Schüler,
außer das Elternrecht wäre betroffen.

Ich bedanke mich schon einmal an dieser Stelle.

Beste Grüße
ktown
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von ktown »

Liebes FDR-Mitglied,

wie Sie sicher in unserer Juriquette (=Forenregeln) gelesen haben, darf hier keine individuelle Rechtsberatung in einem konkreten Fall erfolgen. Sie helfen dem Forum und erleichtern dem Moderatoren-Team die Arbeit, wenn Sie eine Fragestellung zur allgemeinen Rechtslage herausarbeiten, die für Sie von Relevanz ist.

Weitere Konkretisierungen zur unseren Forenregeln finden sich neben der Juriquette in der Moderationsleitline oder in dem Beitrag "Was ist erlaubt"?

Fragen dazu können Sie jederzeit im Forum für Mitgliederinformation u. Support stellen.

Wenn sie eine individuelle Beratung wünschen, dann hilft ihnen diese Seite.
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

Gesetze sind eine misslungene Kreuzung aus dem Alphabet und einem Labyrinth.
"Durch Heftigkeit ersetzt der Irrende, was ihm an Wahrheit und an Kräften fehlt" Zitat Goethe
Kurt Knitz
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Kurt Knitz »

Einen Rechtshinweis auf einen Widerspruch gibt es nicht.
Was die Frage anschließt, ob dieser vorhanden sein muss.
Bin ich überfragt.
Ich würde mal dringend vermuten, ja, selbstverständlich bei allen Schulverweisen.
Es ist aber nicht entscheidend. Ein solcher Formfehler würde der Schülerin/dem Schüler nutzen: Ohne Rechtsmittelbelehrung mit Fristnennung beträgt die Frist für die Einreichung eines Widerspruchs in Verwaltungsrechtsangelegenheiten dann ein Jahr.
Es handelt sich um ein konfessionelles Kolleg.
Alle konfessionellen Kollegs, die ich kenne, sind privat. Es gibt aber in manchen Bundesländern Sonderkonstruktionen. Macht nichts, die staatliche Schulaufsicht ist prinzipiell zuständig.
Elternvertretung: Meine Tochter meint, aber diese sei nicht zuständing, würde solchen Gesprächen allerhöchstens beisitzen und keine weitere Stellung beziehen für den Schüler, außer das Elternrecht wäre betroffen.
Diese generelle Vorgehensweise von Elternvertretungen ist korrekt. Trotzdem können deren Informationen nützlich sein.

Hier die Adressen der örtlich zuständigen Schulaufsichtsbehörden in NRW:
https://www.schulministerium.nrw.de/doc ... index.html

Mit einer übersichtlichen Zusammenstellung der Fakten in mailversendbarer Form sollten dort telefonisch alle Fragen klärbar sein, die sich auf den individuellen Fall beziehen und damit über die allgemeine Erörterung der Rechtslage in unterschiedlichen Fallkonstellationen hier im Forum hinausgehen.

Schöne und formal korrekte Grüße, insbesondere an FDR-Moderatoren
Kurt
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Roderik »

Ich halte das Vorgehen der Schule für rechtlich bedenklich, da man sich einerseits auf das Schulgesetz beruft, andererseits aber alle Bemühungen der Schülerin, die ja ganz offensichtlich ihre Fehlzeiten entschuldigen wollte und konnte (!) vollständig außer Acht lässt.
Für mich klingt das nach einem Loswerdenwollen.

Gegen jede schulische Entscheidung, die einen Verwaltungsakt darstellt, kann in NRW Widerspruch eingelegt werden. Die fristlose Entlassung mit Verweis auf §53 (4) sollte ebenfalls dazugehören.

Gibt es eine Vorgeschichte, die die ablehnende Haltung der Schule gegenüber der Schülerin erklären könnte?

Gruß
Roderik
Kurt Knitz
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Kurt Knitz »

Gibt es eine Vorgeschichte, die die ablehnende Haltung der Schule gegenüber der Schülerin erklären könnte?
Würde das etwas an der Rechtslage ändern?
Auch wenn die Schülerin die Konfession der Schule verhöhnt hätte, würde dort trotzdem nicht das alttestamentarische "Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn"-Prinzip, die Scharia oder sonstwas gelten, sondern die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes NRW!
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ktown
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von ktown »

Kurt Knitz hat geschrieben:Würde das etwas an der Rechtslage ändern?
Nö aber es ist doch recht ungewöhnlich, dass so rabiat gehandelt wird...oder?
Alles, was ich schreibe, ist meine private Meinung.

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Kurt Knitz
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Kurt Knitz »

Ja.
Roderik
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Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von Roderik »

Dann, lieber Herr Knitz, sind wir uns doch einig. Und Sie können Ihre Polemik außen vor lassen und wie ich darauf hoffen, dass uns der TE noch mit ein paar zusätzlichen Informationen versorgt.

Gruß
Roderik
winterspaziergang

Re: Atteste verloren gegangen in der Schule- Schulentlassung

Beitrag von winterspaziergang »

Kurt Knitz hat geschrieben:
Gibt es eine Vorgeschichte, die die ablehnende Haltung der Schule gegenüber der Schülerin erklären könnte?
Würde das etwas an der Rechtslage ändern?
Auch wenn die Schülerin die Konfession der Schule verhöhnt hätte, würde dort trotzdem nicht das alttestamentarische "Auge-um-Auge, Zahn-um-Zahn"-Prinzip, die Scharia oder sonstwas gelten, sondern die Gesetze der Bundesrepublik Deutschland und des Bundeslandes NRW!
ach was? echt? :kopfstreichel: gut zu wissen.
meist steckt hinter solchen Aktionen weniger ein konfessioneller, religiöser oder politischer Konflikt - an den man übrigens auch hätte denken können, ehe man das heutzutage beliebte Religionsbashing begonnen hätte- und mehr zwischenmenschliche Differenzen. Die müssen allerdings ausgeprägt sein, wenn sich das ganze Kollegium gegen die Schülerin stellt.
Natürlich ändert das nichts an der Rechtslage.
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