Schadensersatz nach Sportunfall

Moderator: FDR-Team

noidic
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 624
Registriert: 18.01.06, 15:56
Wohnort: Oberhausen

Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von noidic »

Hallo zusammen,

ich hätte da mal einen Sachverhalt, dessen jursitische Betrachtung mich interessieren würde. Thematisch passt der meiner Meinung nach am ehesten hierher, wenn nciht, bitte entsprechend verschieben.

Arbeitnehmer A befindet sich im wohlverdienten Urlaub und verbringt diesen vornehmlich mit Tauchen. Er hat eine grundlegende Tauchausbildung hinter sich allerdings noch keine Erfahrung mit Bootstauchgängen. Er bucht ein Paket von 10 Tauchgängen bei Basis B, deren Inhaber zugleich Kapitän des Tauchbootes ist.

Nach einem der ersten Tauchgänge vom Boot klemmt sich A beim Ausstieg an der Flossenleiter derart die Finger, dass zum einen weitere Tauchgänge unmöglich werden, zum anderen er aber auch für die Woche nach dem Urlaub nicht arbeitsfähig ist.
Der Tauchpartner P hatte die Erfahrung und Ausbildung, einen eher unerfahrenen Taucher bei den vorliegenden Verhältnissen führen zu können.
Das Einklemmen der Finger ist darin begründet, dass A durch eine Welle das Gleichgewicht verlor und sich als Reflex an der obersten Sprosse der Leiter (statt am Handlauf) festhielt. Beim Aufsteigen des Bootes durch eine weitere Welle klappte die Leiter ans Boot, die oberste Sprosse bündig mit der Bordwand abschliessend.

A muss die ausgefallenen Tauchgänge dennoch bezahlen, da im Vorhinein ein personalisiertes Paket bei der Tauchbasis gebucht wurde.
Hier stellt sich nun die Frage, ob A gegen P oder B Schadensersatz und/oder Schmerzensgeld geltend machen könnte. An P, weil nicht über die Verletzungsgefahr/Handhabung der Leiter aufgeklärt wurde, an B aufgrund der Befestigung der Flossenleiter derart, dass ein Einklemmen der Finger möglich ist.

Der Arbeitgeber von A erwägt ausserdem Schadensersatzansprüche aufgrund des Ausfalls von A zu stellen.

Um kein grösseres juristisches Fass aufzumachen gehen wir mal davon aus, dass sich die Basis in Deutschland befindet und alle Beteiligten Deutsche sind.

Wie sind die Ansprüche von A und seinem Arbeitgeber zu bewerten? Wenn die Ansprüche rechtens sind, gegen wen wären sie dann im Einzelnen zu stellen?

Vielen Grüße
noidic
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3512
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von Deputy »

Für Schadensersatz bedarf es zunächst mal einer rechtwidrigen Handlung; ob das erfüllt ist, weil nicht über die soo gefährliche Leiter aufgeklärt wurde, nun ja. Und ob der "reflexhafte" Griff dann entsprechend hätte gesteuert werden können ...

Vielleicht sind das auch Dinge, die einfach passieren, so wie man eben bei gewissen Hobbys gewisse Verletzungsrisiken hat.

PS: Wenn mich ein Tauchpartner für so etwas finanziell verantwortlich machen wollte wüsste ich mit wem ich nie wieder tauchen werde. Und ich würde auch erklären warum. Ob er dann noch einen Partner findet ...
dpu
FDR-Mitglied
Beiträge: 58
Registriert: 13.09.14, 15:26

Re: Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von dpu »

Deputy hat geschrieben:Für Schadensersatz bedarf es zunächst mal einer rechtwidrigen Handlung;
... für die Delikthaftung nach § 823 BGB

Wie sieht es hier mit dem Schadenersatz aus Vertrag aus? (§ 280 BGB)

Schuldverhältnis - ja
Pflichtverletzung - ja (nicht aufgeklärt)
zu vertreten - ja

Ich hätte jetzt gedacht, dass man da Ansprüche geltend machen könnte.

Ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall haben Sie nur, wenn die Krankheit ohne eigenes Verschulden eingetreten ist. Ich bewerte diesen Vorfall so, weil sie nicht grob fahrlässig - sondern im Reflex - gehandelt haben. Und daher denke ich, dass ein Schadenersatzanspruch des Arbeitgebers hier unangemessen ist ...
Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten.
Persisches Sprichwort
Deputy
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 3512
Registriert: 18.07.11, 23:30

Re: Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von Deputy »

dpundschus hat geschrieben:Pflichtverletzung - ja (nicht aufgeklärt)
Muss man einem Erwachsenen wirklich erklären, wie so eine Leiter funktioniert? Und wenn er es nicht weiß, aber im klar ist, dass er über die Leiter aus dem Wasser raus muss, hat er dann gefragt wie die Leiter funktioniert? Hat er gesagt, dass er keine Erfahrung mit Bootstauchgängen hat?

Bevor jemand fragt: ich kenne solche Leitern, und zwar von mehr als einem Boot.
dpu
FDR-Mitglied
Beiträge: 58
Registriert: 13.09.14, 15:26

Re: Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von dpu »

noidic hat geschrieben:... allerdings noch keine Erfahrung mit Bootstauchgängen.
Ich denke, dann sollte so eine Leiter erklärt werden, oder?
Klug zu fragen, ist schwieriger, als klug zu antworten.
Persisches Sprichwort
noidic
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 624
Registriert: 18.01.06, 15:56
Wohnort: Oberhausen

Re: Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von noidic »

Deputy hat geschrieben:Muss man einem Erwachsenen wirklich erklären, wie so eine Leiter funktioniert? Und wenn er es nicht weiß, aber im klar ist, dass er über die Leiter aus dem Wasser raus muss, hat er dann gefragt wie die Leiter funktioniert? Hat er gesagt, dass er keine Erfahrung mit Bootstauchgängen hat?.
Dem zuständigen Taucher vom Dienst war bekannt, dass A vorher noch nie vom Boot getaucht ist. Nach dem ersten Bootstauchgang 2 Tage vor dem Unfall wurde das auch beim gemeinsamen Essen gegenüber anderen Teilnehmern, auch dem betreffenden Tauchpartner mitgeteilt (... heute meinen ersten Bootstauchgang gemacht).
Ob ein Erwachsener ohne weiteres erkennen kann, dass von einer solchen Leiter diese Gefahr ausgeht, möchte ich in Frage stellen. Die Leiter könnte problemlos so befestigt werden, dass die oberste Sprosse nicht mit der Bordwand abschliesst.

Es geht hier auch nur um jursitische Überlegungen.
Im realen Fall werden bzw. wurden keine Ansprüche von irgendwem gestellt (wobei nicht bekannt ist, ob die Krankenkasse eventuell noch was vorhat, Standard-Anhörungsbogen wurde ausgefüllt). Wird unter Pech gehabt, Lehrgeld und "da muss jeder mal durch" verbucht.
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
noidic
Topicstarter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 624
Registriert: 18.01.06, 15:56
Wohnort: Oberhausen

Re: Schadensersatz nach Sportunfall

Beitrag von noidic »

Hallo,

das Thema ist zwar schon über ein Jahr alt, aber es gibt Neuigkeiten.

Die Tauchbasis hat inzwischen ihr Boot dahingehend umgebaut, dass diese Art der Verletzung nicht mehr auftreten kann (Abstandshalter nachgerüstet). Auf interessierte Nachfrage beim Basenbetreiber teilte dieser mit, dass seine Haftpflichtversicherung die Behandlungskosten und den Verdienstausfall bezahlen musste und ihn daher angewiesen hat, einer Wiederholung vorzubeugen.
Da ich davon ausgehe dass die Versicherung nicht ohne Not gezahlt hat vermute ich, dass es hier tatsächlich eine rechtliche Grundlage gibt.

A selbst hatte keine Ansprüche gestellt.

A und P tauchen übrigens weiter gerne miteinander, das Ereignis hat zudem den Ausbildungsvortrag "Gefahren beim Tauchen" durch eine Anekdote erweitert :)
Hat deine Frau die Haut vom Rind und das Gebiß vom Pferde, schleife deine Axt geschwind, daß sie erlöset werde.
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen