Spielberechtigung von EU-Bürgern

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lottchen
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Spielberechtigung von EU-Bürgern

Beitrag von lottchen »

In einem Sportverein sind u.a. auch Bürger anderer EU-Staaten aktiv. Auch Wettspielkämpfe / Turniere werden bestritten, die einen auf unterster Ebene (nicht mal auf Landesebene), andere auf Bundesebene (wo man davon ausgehen kann, dass die Spieler in irgendeiner Art und Weise bezahlt werden, also Profis sind). Sie kommen aus Ländern wie z.B. Bulgarien, Polen, Tschechische Republik. In der Wettspielordnung des Verbandes steht folgendes:

Ausländer können deutschen Spielern auf Antrag des Vereins, für den der Spieler eine Spielberechtigung nach §....hat, gleichgestellt werden, wenn
- sie in Deutschland geboren wurden oder
- wenn sie seit mehr als 5 Jahren ununterbrochen ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben und seit mehr als 5 Jahren Mitglied in einem Mitgliedsverein des ....(obersten deutschen Verbandes) sind
Die Genehmigungsvoraussetzungen sind mit der Antragstellung an ....durch eine Kopie der Geburtsurkunde bzw. durch Nachweise des Einwohnermeldeamtes nachzuweisen.

Laut Wettspielordnung dürfen in den verschiedenen Klassen nur soundsoviel Ausländer pro Mannschaft und Spiel eingesetzt werden. Also auf der untersten Ebene z.B. nur 1 Ausländer. Das heißt, wenn dieser Antrag nicht gestellt wurde oder der EU-Bürger gar nicht in Deutschland wohnt (oder eben noch keine 5 Jahre), dann dürfen z.B. 2 Polen nicht zum selben Spiel eingesetzt werden.
Ist es rechtens, dass die Wettspielordnung eines Verbandes einen EU-Bürger in dieser Art und Weise daran hindert, seinem Sport hier uneingeschränkt nachzugehen? Ist es ein Unterschied, in welcher Spielklasse der Spieler aktiv ist? Also ob es um einen Amateur oder eine bezahlten Profi geht?

PS: Ich dachte eigentlich immer, dass Deutsche und EU-Bürger prinzipiell gleichgestellt sind auf diesem Gebiet. Kann es sein, dass mit "Ausländer" dann nur die "richtigen" Ausländer gemeint sein sollen? Die Bezeichnung "EU-Ausländer" z.B. taucht allerdings auch nicht in dieser Wettspielordnung auf.
lottchen
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Re: Spielberechtigung von EU-Bürgern

Beitrag von lottchen »

Falls noch jemand eine Meinung dazu haben sollte vorher noch folgende Info dazu: Laut Wettspielordnung dieses Verbandes können bei den "Aktiven" Ausländer in unbegrenzter Anzahl in einer Mannschaft eingesetzt werden. Nur bei den "Senioren" (30 Jahre aufwärts) darf nur jeweils 1 Ausländer (egal, ob EU oder Nicht-EU) pro Spiel und Mannschaft eingesetzt werden.
Angeblich haben auch schon mal Vereine gegen diese "Senioren-Regelung" geklagt (vor einem Amtsgericht) und die hätten verloren (Begründung: EU-Recht wäre hier egal, die Wettspielordnung wäre anzuwenden). Inwieweit das nur ein Gerücht ist vermag ich nicht zu sagen.
juggernaut
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Re: Spielberechtigung von EU-Bürgern

Beitrag von juggernaut »

es ist nicht das problem, dass hier vielleicht keine diskriminierung aufgrund der herkunft vorliegen könnte, denn das ist unschwer der fall.

das problem besteht vielmehr darin, ob auf einen verein das AGG anwendbar ist oder nicht. ja, ist es, wie sich aus § 19 I AGG ergibt. denn die mitgliedschaft in einem verein ist ein "zivilrechtliches schuldverhältnis". dass es sich um ein massengeschäft handelt, bei dem die herkunft typischerweise egal ist, ergibt sich hier m.E. schon daraus, dass es den polen ja nicht verboten ist, mitglied zu werden, sondern nur, dann auch an wettbewerben teilzunehmen (bis auf den einen halt). ggf. käme auch eine anwendbarkeit nach §§ 19 II, 2 I Nr. 7 AGG in betracht, wenn der verein zur "bildung" gehört.

diesen fall hat der EuGH i.ü. bereits 1996 in diesem sinne entschieden, ich kann mir also nicht vorstellen, dass das ein AG nicht interessiert haben sollte (oder allemann waren komplett ahnungslos, und zwar sowohl vom AGG- als auch vom vereinsrecht - schwer vorstellbar, aber möglich).

schlußendlich gibt es auch im vereinsrecht ein gleichbehandlungsgebot, dass schon über § 242 BGB geltend gemacht werden kann (wo man also in D gar nicht mal über das EU-recht gehen müsste, wobei, um missverständnissen vorzubeugen: das AGG ist deutsches recht).
juggernaut
Redfox hat geschrieben:Das ist ein Irrtum. Beamte arbeiten nicht. Sondern ... machen sonstwas. Aber arbeiten tun sie nicht.
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