Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

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böhmenbomber
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Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von böhmenbomber »

Unterdrückung der Meinungsfreiheit sowie Diskriminierung durch Hochschulsport

A besucht ein Studio einer Hochschulsporteinrichtung. Diese kündigt eine Umgestaltung der Einrichtung an. Anzunehmen wäre, dass damit eine Verbesserung erreicht wird. Stattdessen werden etwa 15-20 Jahre alte Geräte in das Studio verbracht. Der Großteil der vorherigen Ausstattung war augenscheinlich recht jung und wohl nicht älter als zwei Jahre. Durch die nicht unerhebliche Veränderung der Studioausstattung und die nicht klar kommunizierte Art der Umgestaltung wendet sich A an einen Lokalsender um auf den Sachverhalt aufmerksam zu machen, da der Hochschulsport auf keine Beschwerde (auch seitens anderer Nutzer) reagiert. Es folgt ein kurzer Bericht im lokalen Fernsehen in dem A auch darauf hinweist, dass er womöglich in Zukunft Abstand vom Besuch des Studios nehmen könnte, angesichts der Umgestaltung.
Nun hat sich A während der Restlaufzeit seiner Mitgliedskarte mit dem Zustand mehr oder weniger arrangiert, auch angesichts aufgesuchter Alternativen im näheren Umkreis. A wollte sich nach Ablauf der Mitgliedskarte nun neu anmelden. Das Online-System des Hochschulsports wies den A daraufhin, dass für ihn (explizit so umschrieben) im Moment keine Onlinebuchung möglich ist. Der A wollte demnächst auch wieder einen seit Jahren regelmäßig aufgesuchten Ballsport-Kurs des Hochschulsports buchen. Auch hier wird der A wohl damit rechnen müssen, dass dies nicht mehr möglich ist. Wie sind die Modalitäten einer öffentlich rechtlichen Einrichtung wie dem Hochschulsport? Es gibt keine einsehbaren AGB. Bisher war der A mehr oder weniger zufrieden mit den Leistungen des Hochschulsports und ist entsetzt über das Klima an einer großen Universität. Kritikfähigkeit zu erlernen scheint auf Seminare beschränkt zu sein und nicht gelebt zu werden. Davon ab - wie ist die Angelegenheit hinsichtlich der Meinungsfreiheit und bezüglich des Aspekts der Diskriminierung einzuordnen? Ist der Sachverhalt in irgendeiner Weise für eine Strafanzeige qualifiziert? Der A sieht im Moment bereits einen neuen TV-Termin auf sich zukommen, zumal das Fernsehteam ohnehin am weiteren Verlauf der angekündigten Aufwertungen der alten Geräte interessiert war und um Rückmeldung bat, sollten die Zusicherungen, die die Leitung des Hochschulsports im TV machte nicht erfolgen.

Um Meinungen wäre der A dankbar.
Ronny1958
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von Ronny1958 »

Ist A denn überhaupt nutzungsberechtigter Angehöriger der Hochschule oder wurde er nur im Rahmen der Kapazitäten als Gastsportler aufgenommen?
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
webelch
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von webelch »

ich frage mich beim lesen wo hier angeblich in das grundgesetzlich geschützte recht der meinungsfreiheit eingegriffen wird. möglicherweise nutzt hier eher der anbieter der sporteinrichtung nur sein recht der vertragsfreiheit... aber die frage von ronny sollte zuerst beantwortet werden.
Elyss
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von Elyss »

Und ist denn überhaupt sicher, dass es sich hier nicht einfach nur um einen Fehler im System handelt? Die Meldung "momentan keine Buchung möglich" sagt doch erstmal noch überhaupt nichts aus. Vielleicht sollte man ganz einfach mal nachfragen....
Grüßle

Elyss
webelch
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von webelch »

Elyss hat geschrieben:Und ist denn überhaupt sicher, dass es sich hier nicht einfach nur um einen Fehler im System handelt? Die Meldung "momentan keine Buchung möglich" sagt doch erstmal noch überhaupt nichts aus. Vielleicht sollte man ganz einfach mal nachfragen....
ach bitte. eine klage vor dem europäischen gerichtshof ist das mindeste ;-)
Elyss
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von Elyss »

Stimmt! Wäre ja langweilig, wenn sich die Sache mit einem einfachen Telefonanruf klären lassen würde :wink:
Grüßle

Elyss
böhmenbomber
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von böhmenbomber »

bitte sachlich bleiben die Herren :-) und nur nach Lehrbuch betrachten bitte. A wird sicherlich nicht extrem eskalieren.
Tatsächlich konnte sich der A durch einen zufälligen Tippfehler beim 4x Versuch anmelden. Der Tippfehler betraf nur den Nachnamen. Da der Nachname sehr selten ist, hat der Hochschulsport wohl beschlossen, diesen pauschal zu sperren so denn keine Verbindung womöglich auch noch zum Vornamen bestehen sollte. Diese Kombination dürfte deutschlandweit kaum ein zweites Mal anzutreffen sein. Nutzungsberechtiger ist A im Rahmen der Hochschulkooperation des Ballungsgebietes.
A ist sich zu dem sehr sicher irgendwem zu sehr auf die Füße getreten zu sein auch wenn nicht explizit klar ist um wen es sich handelt. Auch in der Vergangenheit hatte A bereits Probleme mit dem Hochschulsport, als dieser ihm geschuldetes Geld nicht erstattete und der A sich nach zwei Monaten und mehreren Mahnungen dazu durchrang darauf hinzuweisen, dass die Ombudsredaktion eines Presseerzeugnisses seiner Wahl sich nun dem Fall annehmen würde, wenn nicht mit einer Expressüberweisung der geschuldete Betrag (stornierter Kurs) angewiesen wird, was dann auch geschah, obwohl der ausschlaggebende Punkt wohl das CC an das Präsidium der Uni darstellte. Dies löste nicht unerhebliche Verwunderung auf Seiten des Hochschulsports aus, trotz der extrem langen Bearbeitungzeit wegen eines wohlgemerkt einstelligen Betrags. A würde sonst wohl immer noch auf sein Geld warten bei der nicht vorhandenen Organisation dieses Vereins. Es besteht durchaus die Möglickeit dass A nun mit einer roten Laterne geschmückt wurde.
webelch
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von webelch »

und immer noch stellt sich die frage, ob A hier aus einer regelung der hochschule / seiner hochschule ableiten kann, dass er ohne weiteres nutzungsberechtigt ist. oder ob die hochschule hier einfach im rahmen ihrer vertragsfreiheit einen "störenfried" von der nutzung ausschliesst.

welche nutzungsbedingungen gibt es denn für diesen "hochschulsport"?
böhmenbomber
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von böhmenbomber »

pauschal sind alle Studierenden der kooperierenden Universitäten nutzungsberechtigt. Es gibt keine Ausnahmen für Studierende. Nur Externen gegenüber wird eine versetzte Einschreibung angeboten, bei freien Kapazitäten, aber das tut hier eigentlich nichts zur Sache. Es wird keine Unterscheidung zwischen den Studierenden des Ballungsraumes innerhalb der Gruppe der kooperierenden Hochschulen getroffen! Im Anmeldeprozess vor endgültiger Buchung wird auf diese sehr knapp gehaltenen Teilnahmebedingungen verwiesen, die auch auf der Website ausgewiesen sind. A hat dies zunächst nicht beachtet, da der Umfang der Teilnahmebedingungen (allenfalls eine A4-Seite) wie gesagt sehr begrenzt ist. Etwaige Sanktionsregeln bei unangemessenem sportlichem Verhalten oder generellem Verhalten existieren schlichtweg nicht. A scheint auf eine sehr spezielle Mitarbeiterspezies gestoßen zu sein.
A würde darüber hinaus interessieren, welche Aufgaben der Hochschulsport hat? Ist es so, dass dieser den Breitensport ermöglichen soll, insbesondere auch für eine finanziell oft eher prekär ausgestattete Bevölkerungsgruppe, so dass auch diese regelmäßig ein Sportangebot wahrnehmen kann?
Zuletzt geändert von böhmenbomber am 15.08.13, 09:46, insgesamt 1-mal geändert.
Ronny1958
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von Ronny1958 »

A würde darüber hinaus interessieren, welche Aufgaben der Hochschulsport hat?
Woher sollen wir das wissen? Sie weigern sich ja mit uns die Nutzungsbedingungen zu teilen und entsprechende Fragen zu beantworten.

Oder ich habe die Antworten in den Textwänden übersehen.
Ist es so, dass dieser den Breitensport ermöglichen soll, insbesondere auch für eine finanziell oft eher prekär ausgestattete Bevölkerungsgruppe, so dass auch diese regelmäßig ein Sportangebot wahrnehmen kann?
Ganz gewiß ist es nicht Aufgabe einer Hochschule Breitensport zu ermöglichen, dafür sind sonstige kommunale Einrichtungen zuständig.

Und nur um es abzuschließen, weil ich mich aus dieser fruchtlosen Debatte jetzt zurückziehe:

Wie man in einen Wald hineinruft, so schallt es wieder hinaus.
Das Bonner Grundgesetz ist unverändert in Kraft. Eine deutsche Reichsverfassung, eine kommissarische Reichs-Regierung oder ein kommissarisches Reichsgericht existieren ebenso wenig, wie die Erde eine Scheibe ist. (AG Duisburg 26.01.2006)
webelch
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von webelch »

ich habe in meiner heimat etwas gegoogelt und die agb des hochschulsport der fu-berlin gelesen:
Teilnehmerinnen oder Teilnehmer die gegen die oben aufgeführten Regelungen verstoßen, können vom laufenden Kurs ausgeschlossen werden. Im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot erlassen werden und/oder der Ausschluss von der weiteren Nutzung des Hochschulsports erfolgen. Im Falle eines Ausschlusses vom Kursbetrieb aufgrund von Fehlverhalten erfolgt keine Erstattung der gezahlten Entgelte.
Quelle: http://www.hochschulsport.fu-berlin.de/ ... index.html

ein ähnlicher passus findet sich möglicherweise auch in den agb des vom TE präferierten hochschulsports.
böhmenbomber
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von böhmenbomber »

genau solch ein Passus findet sich leider weit und breit nicht bezüglich der betreffenden Hochschule. Andere Schulen des Kooperationsverbandes verfügen allerdings teils (der A hat diese nicht alle geprüft) über entsprechende Regelungen. Die betreffende Hochschule leider definitiv nicht. Auch die erwähnten Regelungen der anderen Hochschulen betreffen lediglich sportliches Verhalten, im Rahmen des üblichen eine Gerätenutzung, Schuhvorschriften etc.. Es gibt keine Hinweise wie mit berechtigten Beschwerden umgegangen wird bzw. dass diese nicht gestattet sind. Eine Einschränkung der Grundrechte wird sich wohl in keinen AGB irgendeines deutschen Hoschulsportangebots finden lassen, hofft der A zumindest.
Zuletzt geändert von böhmenbomber am 15.08.13, 12:33, insgesamt 1-mal geändert.
Redfox

Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von Redfox »

Dann müsste man prüfen, wie der Zugang geregelt ist. Privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich.

Dann kann man sich den zuständigen Gerichtszweig heraussuchen und die Einrichtung auf die Benutzung verklagen.
böhmenbomber
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von böhmenbomber »

bei diesem Hochschulsport handelt es sich um eine der ,,Zentraleinrichtungen" - ZE der betreffenden Hochschule. Kann man davon ausgehen, dass dies dann öffentlich-rechtlich geregelt ist? Welcher ist der zuständige Gerichtszweig? Besteht dort Anwaltszwang? Gibt es eine Rechtsantragsstelle?
Um Rückmeldungen ist der A, der zwischenzeitlich eine Stornierung seines neu gebuchten Kurses erlitten hat und vollständig von den Angeboten dieses Hochschulsports dieser Hochschule ausgeschlossen wurde, weiterhin dankbar.
Der A wäre laut Auskunft des betreffenden Angestellten unsachlich vorgegangen und hätte erst das Gespräch suchen müssen. Tatsächlich tat der A seinen Unmut per E-Mail kund. Nachdem lange Zeit keine Antwort kam, erwiderte der A seine Beschwerde + CC ans Präsidium. Der betreffende Angestellte unterstellte dem A einen Betrugsvorwurf. Dies ist so nicht zutreffend, da der A lediglich auf intransparente Kommunikation und den sich für einen Laien deutlich verschlechterten Zustand hinwies. Dies erfolgte im TV, da der Hochschulsport sich dem A gegenüber nicht in der Lage sah, adäquat zu reagieren. Weiterhin wurde der A auf seine ,,unerlaubte" und nicht abgesprochene Unterschriftenliste angesprochen, die angeblich für Beschwerden angesprochener Teilnehmer sorgte. Tatsächlich sprach der A 3x Mitnutzer an, die das Anschreiben an den Hochschulsport, welches der Unterschriftenliste (Interessensbekundung zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands) beilag durchlasen und entschieden zu unterschreiben. Da die Nutzerzahl ob der Umgestaltung immer weiter zurück ging, konnten auch keine weiteren Unterschriften zusammen kommen. Der A hat niemanden bedrängt, wie es ihm der betreffende Angestellte unterstellt hat. Der A ist nun mehr als irritiert über das Vorgehen einer Hochschule bezüglich der Wahrnehmung seiner Grundrechte.
webelch
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Re: Unterdrückung der Meinungsfreiheit durch Hochschulsport

Beitrag von webelch »

angesichts dieser textwände scheint mir die betreffende hochschule wohl aus sorge um die störungsfreiheit des angebotes zu handeln. A sollte, statt in foren zu texten, lieber einfach einen anwalt aufsuchen.
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