Fitnessstudio Vertag kündigen

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freemont
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von freemont »

questionable content hat geschrieben:...
Die Diagnose ist eine der klassischen Diagnosen für "Rückenschmerzen/Ischias". Wurzelreizung ist wiederum eine der Standarddiagnosen für "geht bald wieder wieder weg".
Es ist auch nicht allein das, was dasteht, sondern vor allem auch das, was *nicht* dasteht. Solche Diagnosen finden sich im Regelfall als Begleiterscheinungen für ernsthafteres, z.B. einem Bandscheibenvorfall. Genau das "Ernsthaftere" fehlt aber.
Sind Sie sich da sicher?

In der Medizin ist es wie in der Juristerei, jeder Fall, jeder Mensch ist anders. Die Diagnose geht das Studio laut Auffassung des BGH nichts an.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von questionable content »

freemont hat geschrieben:
questionable content hat geschrieben:...
Die Diagnose ist eine der klassischen Diagnosen für "Rückenschmerzen/Ischias". Wurzelreizung ist wiederum eine der Standarddiagnosen für "geht bald wieder wieder weg".
Es ist auch nicht allein das, was dasteht, sondern vor allem auch das, was *nicht* dasteht. Solche Diagnosen finden sich im Regelfall als Begleiterscheinungen für ernsthafteres, z.B. einem Bandscheibenvorfall. Genau das "Ernsthaftere" fehlt aber.
Sind Sie sich da sicher?

In der Medizin ist es wie in der Juristerei, jeder Fall, jeder Mensch ist anders. Die Diagnose geht das Studio laut Auffassung des BGH nichts an.
Wie bereits gesagt: Sie interpretieren das Urteil schon nicht richtig in seinem Kontext und in seinen Beschränkungen. Aber das habe ich bereits oben erörtert.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von freemont »

questionable content hat geschrieben:...
Wie bereits gesagt: Sie interpretieren das Urteil schon nicht richtig in seinem Kontext und in seinen Beschränkungen. Aber das habe ich bereits oben erörtert.
Inwiefern? Kontext, Beschränkungen?

Inzwischen dürften alle Studio AGB entsprechend angepasst sein.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von questionable content »

Lesen Sie vielleicht erst einmal das Urteil im Original und machen Sie sich klar, worum es damals ging.
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freemont
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von freemont »

questionable content hat geschrieben:Lesen Sie vielleicht erst einmal das Urteil im Original und machen Sie sich klar, worum es damals ging.
Ich habe das Urteil gelesen, schade, dass Sie nicht ausführen, "worum es damals ging".

Vielleicht mal ein Beispiel, auf den BGH angepasste AGB:
Die Mitgliedschaft kann bei nachgewiesener Krankheit (mit Attest, ab 4 Wochen), Schwangerschaft, Bundeswehr für einen im Voraus zu bestimmenden Zeitraum ausgesetzt werden. In diesem Fall verlängert sich die ursprünglich vereinbarte Mitgliedschaft um die Zeitspanne, in welcher sie geruht hat. Für die Stilllegung wird eine einmalige Bearbeitungsgebühr von 5,- Euro erhoben.


Ob das so wirksam ist, ist allerdings unklar.
Was hier im Kleingedruckten seht ist offen, das sollte man nachlesen. Jedenfalls bevor man sich eindeutig festlegt und ohne zu wissen, was genau im Attest steht.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von khmlev »

Das Sportstudio verhält sich m.E. im Sinne des BGH-Urteils.

Der BGH führt nämlich aus, dass das Sportstudio die Berechtigung hat, die außerordentlichen Kündigung auch bei Vorlage eines Attestes in Frage zu stellen. Es ist dann in einem gerichtlichen Verfahren die Wirksamkeit der außerordentlichen Kündigung zu prüfen. Dort trägt dann der Kunde die Darlegungs- und Beweislast für das Vorliegen eines wichtigen Grundes.

Im Übrigen wurde das Urteil des Berufungsgerichts zwar aufgehoben, aber gleichzeitig wurde dem Berufungsgericht aufgetragen zu prüfen, ob der Beklagte (Kunde) aufgrund der von ihm behaupteten Erkrankung zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages berechtigt war.
Gruß
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winterspaziergang

Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von winterspaziergang »

freemont hat geschrieben: Sind Sie sich da sicher?

In der Medizin ist es wie in der Juristerei, jeder Fall, jeder Mensch ist anders. Die Diagnose geht das Studio laut Auffassung des BGH nichts an.
:lol: Dass Menschen physiologisch betrachtet so individuell sind, dass "jeder" anders ist, dass sie gar so wandelbar wie Paragraphen sind, widerlegt jedes Physiologiebuch :idea:
Verläufe mögen unterschiedlich sein, aber sicher nicht der Mensch in seiner Physiologie, es sei denn kündigungswillige Kunden von Fitness-Studios wären neuerdings eine eigene Spezies.
freemont
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von freemont »

khmlev hat geschrieben:Das Sportstudio verhält sich m.E. im Sinne des BGH-Urteils.
...
Ich weiss das nicht.

Entscheidend ist eben die Indikation bei Kündigung, die Prognoseentscheidung des Arztes, was er attestiert hat.

Ob das dann Stand hält, dafür hat der Kunde die Beweislast. Aber der weiss ja wohl am Besten, wie es ihm geht.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von khmlev »

freemont hat geschrieben:Entscheidend ist eben die Indikation bei Kündigung, die Prognoseentscheidung des Arztes, was er attestiert hat.
... und hier hat das Sportstudio eine Entscheidung getroffen, in dem es festgestellt hat, dass es hier spezielle Trainings anbietet und hat diese dem Kunden angeboten. Dieser möchte diese aber nicht wahrnehmen. Jetzt liegt es am Kunden, die Kündigung im Klageweg durchzusetzen.
Gruß
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von freemont »

khmlev hat geschrieben:
freemont hat geschrieben:Entscheidend ist eben die Indikation bei Kündigung, die Prognoseentscheidung des Arztes, was er attestiert hat.
... und hier hat das Sportstudio eine Entscheidung getroffen, in dem es festgestellt hat, dass es hier spezielle Trainings anbietet und hat diese dem Kunden angeboten. Dieser möchte diese aber nicht wahrnehmen. Jetzt liegt es am Kunden, die Kündigung im Klageweg durchzusetzen.

Wenn der Arzt sagt "kein Sport" ist das eben so. Ob das Studio das anders sieht, spielt dann keine Rolle.

Die Beweislast hat der Kunde, aber da wird eher relevant sein, für wie lange im Zeitpunkt der Kündigung die Trainingsunfähigkeit attestiert wurde.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von khmlev »

Doch es spielt eine Rolle. Denn es mag der Arzt so sehen, aber das Studio muss dies nicht als wichtigen Kündigungsgrund akzeptieren und kann es einem Gericht überlassen, festzustellen, ob die Erkrankung -die der Arzt weder auf das Attest schreiben muss, noch muss der Kunde diese dem Studio mitteilen- ein wichtiger Grund darstellt. Das ist die Kernaussage des BGH.

Und dies auf den Eröffnungsbeitrag übertragen, kann die Antwort nur lauten: Die Antwort des Studios stimmt. Der Arzt hat den Kunden zwar sportuntauglich geschrieben, aber das reicht dem Studio nicht, weil es vom Kunden die Erkrankung erfahren hat und für das Rückenleiden des Kunden den passenden und regelmäßig den Heilungsprozess unterstützenden Sport anbietet. Will der Kunde trotzdem die Kündigung aus wichtigen Grund durchsetzen, bleibt ihm, wenn das Studio seine Meinung nicht ändert, nur der Klageweg.
Gruß
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von Azerkan »

Leider hat der Arzt nur geschrieben "kann keinen Sport mehr machen" und was die Schmerzen angeht, die habe ich schon seit Monaten und war dafür schon bei vielen Orthopäden. Aber die gaben mir immer nur Schmerzmittel und jedes mal, wenn ich wieder in mein gewohntes Training einsteige kommt der Schmerz wieder
winterspaziergang

Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von winterspaziergang »

Azerkan hat geschrieben:Leider hat der Arzt nur geschrieben "kann keinen Sport mehr machen"


vielleicht, weil die Aussage, dass er keinen Sport machen darf unzutreffend wäre
und was die Schmerzen angeht, die habe ich schon seit Monaten und war dafür schon bei vielen Orthopäden. Aber die gaben mir immer nur Schmerzmittel und jedes mal, wenn ich wieder in mein gewohntes Training einsteige kommt der Schmerz wieder
in das "gewohnte Training" sollte der Betreffende vermutlich auch nicht einsteigen. Genau darauf zielt der Vorschlag des Betreibers, sich zusammen mit einem Trainer einen neuen Plan zu erarbeiten, der auf die Erkrankung Rücksicht nimmt bzw. den Heilungsprozess unterstützt.
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von khmlev »

Ergänzung zum Vorbeitrag:

Wenn Sie das nicht möchten, wird vermutlich nur der Klageweg bleiben, da das Sportstudio den von Ihnen angegebenen wichtigen Grund (Sonderkündigungsrecht) nicht akzeptiert.
Gruß
khmlev
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Re: Fitnessstudio Vertag kündigen

Beitrag von freemont »

Azerkan hat geschrieben:Leider hat der Arzt nur geschrieben "kann keinen Sport mehr machen" und was die Schmerzen angeht, die habe ich schon seit Monaten und war dafür schon bei vielen Orthopäden. Aber die gaben mir immer nur Schmerzmittel und jedes mal, wenn ich wieder in mein gewohntes Training einsteige kommt der Schmerz wieder
Hallo,

die Frage ist jetzt für wie lange gilt das, bzw. soll das gelten, davon hängt es ab. Allgemein ist es laut BGH, s.o., so:
[34] bb) Ein wichtiger Grund zur Kündigung eines Dauerschuldverhältnisses liegt vor, wenn dem kündigenden Teil unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und unter Abwägung der beiderseitigen Interessen die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann (vgl. § 314 Abs. 1 Satz 1 BGB). Dies ist in der Regel der Fall, wenn einem der Vertragspartner aus Gründen, die nicht in seinem Verantwortungsbereich liegen, eine weitere Nutzung der Leistungen des anderen Vertragspartners nicht mehr zumutbar ist
" ... bis zur vereinbarten Beendigung oder bis zum Ablauf einer Kündigungsfrist nicht zugemutet werden kann ...", was das nun genau heisst, ist unklar. Eine Schwangerschaft billigt der BGH z.B. ohne weiteres als Kündigungsgrund, da ist es ja so, dass nicht die vollen 9 Monate kein Sport getrieben werden sollte.

Man könnte das so sehen, dass wegen attestierter Krankheit gekündigt werden kann, "wenn der Kunde durch eine nicht vorhersehbare Erkrankung auf unbestimmbare Zeit daran gehindert ist, die Leistungen des Fitnessstudios in Anspruch zu nehmen, sodass ein Festhalten an einem langjährigen Vertrag für ihn unbillig wäre".

"Unbestimmbare Zeit" (zumindest etliche Monate), das müsste der Arzt attestieren, dabei kommt es auf die Einschätzung im Kündigungszeitpunkt, nicht auf den späteren tatsächlichen Verlauf der Erkankung an.

Der Kunde hat die Beweislast, allerdings, wieder der BGH, s.o.:
Denn grundsätzlich kann den Angaben eines Arztes in einem Attest Glauben geschenkt werden (vgl. zum Beweiswert einer von einem Arzt ausgestellten Bescheidung über eine Arbeitsunfähigkeit BAG NJW 1993, 809, 810 mwN).
Ggf. würde der Arzt als sachverständiger Zeuge vernommen, wenn das Studio das Attest anzweifelt. Was er da aussagen würde, lässt sich ja vorher klären, wenn es nicht bereits ausdrücklich im Attest steht.
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