Ersthelfer im Sportverein

Moderator: FDR-Team

Iceman2004
Topicstarter
noch neu hier
Beiträge: 4
Registriert: 14.11.16, 02:43

Ersthelfer im Sportverein

Beitrag von Iceman2004 »

Hallo,

wie ist das rechtlich geregelt, wenn ein Rettungssanitäter sich im Sportverein offiziell als Ersthelfer engagiert? Wer haftet wenn etwas schief geht oder im Fall eines Unfalls bei der Hilfeleistung? Hat dieser als offizieller Ersthelfer eine Garantenstellung inne? Wenn ja ist diese der Garantenstellung im Dienst in Uniform, auf einem Sanitätsdienst oder im Rettungsdienst gleichzusetzen?


Vielen Dank für die Hilfe.
khmlev
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied
Beiträge: 6321
Registriert: 02.05.09, 19:01
Wohnort: Leverkusen

Re: Ersthelfer im Sportverein

Beitrag von khmlev »

Nach § 278 BGB hat der Verein für ein Verschulden der Personen, derer er sich zur Erfüllung seiner Verbindlichkeiten bedient, in gleichem Umfang zu vertreten, wie eigenes Verschulden. Handelt der Ersthelfer also im Auftrag des Vereins, so ist der Verein mit im Boot.
Gruß
khmlev
- out of order -
Antworten Thema auf Facebook veröffentlichen Thema auf Facebook veröffentlichen