ktown hat geschrieben:Jein. Die Satzung des DFB erlauben dem Schiedsrichter Teamoffizielle bei unsportlichem Verhalten der Anlage zu verweisen. Wenn also die Beleidigungen nicht privater Natur waren und an den Schiedsrichter gerichtet waren, dann ist der Tatbestand der Unsportlichkeit erfüllt. Die fangen nämlich nicht am Sportgelände erst an.freemont hat geschrieben:Was ändert das denn? Das ist alles sehr weit weg vom Spiel. Die Voraussetzungen enes Platzverweis sind schliesslich geregelt. Hier sind sie nicht erfüllt.
Der Schiedsrichter kann vom Platz verweisen. Zuschauer kann er nicht aus der Anlage verweisen. Siehe die DFB-Regularien. Deshalb werden Trainer auf die Tribüne verwiesen.
Denkbar, dass das Spiel unterbrochen wird, bis Zuschauer XY die Anlage verlassen hat. Dann würde aber ganz offensichtlich, wie albern das ist.
Wie lange soll das überhaupt gehen? Lebenslang gesperrt bei Spielen, die dieser Schiedsrichter pfeift? Wenn der Karriere macht auch bei Bundesligaspielen, auf internationaler ebene?
Auf welche Bestimmung in den DFB-Regeln stützen sie Ihre Behauptung? Genau auf welche Bestimmung?