Rechtschutzversicherung

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Vipmann
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Rechtschutzversicherung

Beitrag von Vipmann »

Meine Rechtschutzversicherung erteilte meinen Rechtsanwalt, Kostenübernahme...
nach dem der Rechtstreit beendet war, erfolgte die Abrechnung.Die Versicherung
will nicht den ganzen Betrag übernehmen da Sie der Meinung ist die Abrechnung
ist falsch. Der Rechtsanwalt will jetzt von mir den Differenzbetrag und bietet mir gleichzeitig
an , ein neues Mandat zu erteilen um die Versicherung zu verklagen. Das tolle daran
ist auf meine nachfrage er könne das doch direkt machen.......dazu sieht er keine
Veranlassung, da ich in der 2 Haftung wäre.Wie soll ich Entscheiden können wer Recht
hat mit der Gebührenrechnung.
Nordlicht14
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von Nordlicht14 »

Der Anwalt.
Sie sind der Auftraggeber des Anwalts, also primär zahlungsverpflichtet, also der 1. und einzig Haftende. Die RSV ist nur im Verhältnis zu Ihnen erstattungspflichtig bzw freihaltepflichtig.

Es ist schon ein Denkfehler, dass die RSV dem Anwalt Kostendeckung erteilt hat. Denn die RSV hat nicht den Anwalt als Vertragspartner, sondern Sie. Die Kostebüvetnshme haben SIE bekommen, nur an den Anwalt geschickt. Der die Deckungsanfrage nie für den Mandanten machen muß, da dies immer dessen Aufgäbe ist. Dies machen viele - nicht alle - Kollegen nur aus Kulanz. An sich muß der Mandant nämlich bereits dies gesondert bezahlen, worauf viele Kollegen ebenfalls aus Kulanz verzichten. Diese Kulanz, die erhebliche Zusatzarbeit uns macht, sollten Sie zu schätzen wissen, und ihn dann nicht noch bei den Gebühren des Hauptmandates versuchen, auflaufen lassen zu wollen. Die Kostenübernahme, die SIE bekamen , nicht der Anwalt, besteht der Höhe nach auch nur in dem Rahmen, was Sie versichert haben. Da gibt es große Unterschiede. Je weniger Sie versicherten bzw je preiswerteren Tarif Sie wählten, desto geringer die Leistungen auch der Erstattung der Höhe nach. Das ist nicht das Problem des Anwalts, die Auswahl des Versicherers und des Tarifumfanges.

Wenn also die RSV Gebühren kürzt, was leider bei den vielen derzeit Mode ist zum schlichten Sparen, so hat der Mandant selbstverständlich die Differenz dem Anwalt zu zahlen. Kürzungen sind bei den Versicherungen oftmals willkürlich, und der Versuch zu sehen, ob der Versicherungsnehmer das hinnimmt und die Differenz zahlt und fertig, oder ob er das dann einzuklagen versucht.

Zugleich ist es ein Angebot der Anwälte, für den Mandanten dann eine Deckungsklage gegen die RSV zu führen auf die Differenz. Die Gebühren dieser Klage deckt die RSV selbstverständlich nicht, da gegen diese gerichtet. Diese trägt zunächst der Mandant, und wenn er gewinnt, und die tatsächlich angefallenen Kosten auch alle von der RSV erstattungspflichtig waren (was nicht automatisch der Fall ist, je wie gut der Mandant sich versichert hat), muss die RSV danach die Kosten der Deckungsklage erstatten. Verliert der Mandant, etwa weil nicht alle Kosten oder Quoten nach dem Vertrag erstattungsfähig sind voll (sollte der AnwLt vorher prüfen an den AVB des Mandanten), erstattet umgekehrt der Mandant der RSV deren Kosten.

Bei uns leisten die Mandanten die meist willkürlichen Kürzungsdifferenzen ohne Murren sofort, schließlich haben wir uns für sie im Mandat auch sehr engagiert, was den meisten klar ist und sie erkennen.
Dass solche Kürzungen oftmals vorkommen, und der Mandant dann die Differenz sofort einzuzahlen hat, weiß bei mir jeder Mandant, da jeder Rechtsschutzversicherte Mandant ein Kanzleimerkblatt dazu bekommt und zuhause gründlich durchzulesen hat. Fragen, die darin erläutert sind, beantworte ich dann nicht noch mal zeitaufwendig extra. Denn sonst müssen wir alles jedem Mandanten einzeln erklären, was rund 15 Minuten dauert, daher ein Merkblatt der Kanzlei zu RSV und deren Zuschüssen zu den Gebühren im Mandat entwickelt.

Im übrigen kennt sowas ja auch jeder aus der Krankenversicherung, dass nicht alle tatsächlich anfallenden Kosten auch von der Kasse/PKV erstattet werden, und oft eine Differenz zu tragen ist.

Genau wie Krankenversicherung, ist eben auch die RSV definitiv keine Vollkaskoversicherung, sondern je nach Mandatsart bzw je nach der gewählten RSV, wo es gute und schlechte halt gibt, ein Zuschuss. Oftmals ein großer.

Also zahlen, wenn Sie nicht vom Anwalt verklagt werden wollen.
Vipmann
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von Vipmann »

oh dem Herrn Rae.ist es zuviel eine 15 minütige Beratung zu tätigen,
und das seine Mandanten alle Bezahlen ohne zu murren......

toller Kommentar..den Rest kann man sich ja Denken.

Danke
Vipmann
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von Vipmann »

und noch ein Nachtrag Herr Rae. selbst die Anwaltskammer hat geschrieben das die Rechnung doch einer nochmaligen Prüfung bedarf.

nur zum Kommentar..zahlen ohne murren...ja ja wer hat das nicht auch gerne...........
Kobayashi Maru
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von Kobayashi Maru »

Vipman,Nordlicht14 Ton ist in der Tat etwas gereizt, was wohl dem Ärger, den viele Anwälte mit Rechtsschutzversicherern haben, geschuldet ist. Das mag man als Mandant nachvollziehen können oder nicht. Besonders hilfreich ist das für Ihr Problem nicht. In der Sache hat Nordlicht14 allerdings Recht.
SusanneBerlin hat geschrieben:Im Forum darf jeder seine unqualifizierte Meinung oder Erfahrungswerte schreiben.
chremus
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von chremus »

Was ist in diesem JuristenSTaat los, was hat das noch mit Recht zu tun?
Bei mir genau das selbe. Vor 3 jahren habe ich einen Prozess geführt
und jetzt erhebt mein damaliger Anwalt Gebühren von ca. 5.000€ und ich weiss nicht mal ob der noch weitere Rechnungen stellt.
Das einzige was ich weiss ist, das Geld habe ich nicht und die Versicherung zahlt nicht.

ER nennt mir noch nicht mal seine GEsamtforderung
webelch
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von webelch »

1. Ihre Tastatur ist defekt.
2. Für ein neues Thema sollte man einen neuen Thread eröffnen.
nordlicht02
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Re: Rechtschutzversicherung

Beitrag von nordlicht02 »

webelch hat geschrieben: Für ein neues Thema sollte man einen neuen Thread eröffnen.
Das Thema ist doch schon alt. :mrgreen:
„Einen guten Journalisten erkennt man daran, dass er sich nicht gemein macht mit einer Sache, auch nicht mit einer guten Sache; dass er überall dabei ist, aber nirgendwo dazugehört.“ (Hanns Joachim Friedrichs)
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