Haftung bei Vergleich in Familiensache

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FamRechtler
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Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von FamRechtler »

Grundsatzfrage:

Anwalt A vertritt Mandanten M in Familiensache gegen Antragstellerin F.
F hatte während der Ehe eine Abfindungszahlung erhalten. Da die Steuererklärung nach der Scheidung gemacht wurde (getrennte Veranlagung!) musste Sie 7.000 € Steuern nachzahlen.
F beantragt von M eine Zahlung einer nachehelichen Steuerlast in Höhe von 7.000 €.

(Anmerkung: Da M F nach der Trennung finanziell unterstützt hat, hat er privatrechtliche Forderungen an F in Höhe von ca. 10.000 €.)

Im Gerichtstermin wird ein Vergleich vorgeschlagen:
Beide zahlen 3.500 €. Da F schon gezahlt hat, ist eine Zahlung von 3.500 € M an F fällig.

A berät M unter vier Augen, den Vergleich anzunehmen, da dieser "die Sache abschließen" will.
M stimmt daraufhin dem Vergleich zu.
Im Vergleich verzichten außerdem beide Parteien (M und F) auf sämtliche weiteren Forderungen.

Nachdem M die Rechnung von A und das Schreiben des Gerichts bekommen hat, weigert sich dieser die Rechnung von A zu begleichen.
Des Weiteren droht er mit Schadensersatzforderung, da ihm nicht klar gewesen sei, dass er auf seine noch offenen Forderungen in Höhe von 10.000 € verzichtet habe.

Nun die Frage:
Wie ist die Rechtlage? (im Verhältnis A zu M bzw. M zu A)

Danke im Voraus für Eure Antworten.
webelch
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von webelch »

A dürfte einen rechtlichen durchsetzbaren Anspruch auf seine Vergütung haben.
FamRechtler
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von FamRechtler »

Danke webelch, und wie schätzt Du die (Schadensersatz-) Forderung von M gegen A ein?
webelch
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von webelch »

Wenn
Im Vergleich verzichten außerdem beide Parteien (M und F) auf sämtliche weiteren Forderungen.
so aus dem Vergleich ziemlich wortgetreu zitiert ist und M diesen aus freien Stücken unterzeichnet hat, sehe ich da wenig Ansatzpunkte für eine Forderung gegen A.
knaller71
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von knaller71 »

Es geht eben nichts über eine gute anwaltliche Beratung - nicht auszudenken, was hätte pasieren können, wenn er Mandant nicht anwaltlich vertreten gewesen wäre.
FamRechtler
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von FamRechtler »

knaller71 hat geschrieben:Es geht eben nichts über eine gute anwaltliche Beratung - nicht auszudenken, was hätte pasieren können, wenn er Mandant nicht anwaltlich vertreten gewesen wäre.
???

War das ironisch gemeint?
*verwirrt*
knaller71
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von knaller71 »

LOL

Interessant wäre zu wiissen, was in der nächsten Rechnung steht, schließlich hat sich M Ja wegen der versaubeutelten 10.000 an den Anwalt wegen Schadensersatz gewendet...

Da sind dann ja nochmal 10.000 Streitwert :lachen: :lachen:
Michael A. Schaffrath
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Re: Haftung bei Vergleich in Familiensache

Beitrag von Michael A. Schaffrath »

FamRechtler hat geschrieben:M stimmt daraufhin dem Vergleich zu.
Im Vergleich verzichten außerdem beide Parteien (M und F) auf sämtliche weiteren Forderungen.
Wenn M den A in Regreß nehmen will, müßte er schon begründen, was an "sämtliche weiteren Forderungen" er nicht verstanden haben will. Für völliges Nichtverständnis der deutschen Sprache kann man keinen Anwalt in Regreß nehmen.
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

Chabos wissen, wer der M.A.S. ist.
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