Wer haftet

Moderator: FDR-Team

WHKD2000
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Re: Wer haftet

Beitrag von WHKD2000 »

sehe das auch so wie Rolf22,solange es um einen MB geht.

Stichwort Aussenverhältnis / Innenverhältnis bei der Erb.gem.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
rabenthaus
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Re: Wer haftet

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

so wenig wie mir das gefällt, aber ich hätte auch den Mahnbescheid an die bekannte Adresse versandt. Ich hätte , nach Beratung und ausdrücklicher schriftlicher Anweisung des Mandanten alle Personen an derselben Adresse als ansässig angegeben. Da man ja keine andere Adresse kennt bleibt einem ja auch nichts anderes übrig. Wäre die Zustellung an einen Teil der Leute nicht möglich hätte ich immerhin Zeit gewonnen diese über Einwohnermeldeämter zu erfragen.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
Newbie2007
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Re: Wer haftet

Beitrag von Newbie2007 »

Nordlicht14 hat geschrieben: Die Beschaffung der ladungsfähigen Anschriften ist übrigens nie Aufgabe des Anwalts, sondern diese hat der Mandant zu liefern. Deshalb wird man dem Anwalt wegen der Anfrage beim Nachlassgericht, welches nicht antwortete, auch nie einen Regress machen können.
Zumal in 6 Wochen üblich eine Antwort des Nachlassgerichts noch nicht zu erwarten ist, sondern dies bekannterweise länger dauert.
Wenn das so allgemein bekannt ist, dann würde ich aber erwarten, dass der Anwalt seinen Mandanten entsprechend berät und nicht einfach etwas macht, von dem er weiß, dass es nicht zielführend ist.
WHKD2000
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Re: Wer haftet

Beitrag von WHKD2000 »

wenn der Anwalt das Nachlassgericht im vernünftigen Zeitrahmen kontaktiert;wo soll er da in der Haftung sein?
Soll er persönlich 8) dort vorsprechen,nur weil der Mandant zeitlich geschludert hat?

Als Geschäftsmann weiss der Mandant doch zum einen über die Problematik der Verjährung als auch der
ev.Dauer von Angelegenheiten bei Behörden und Gerichten ausreichend Bescheid.
:engel: a bisserl was geht immer :engel:
Newbie2007
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Re: Wer haftet

Beitrag von Newbie2007 »

WHKD2000 hat geschrieben:wenn der Anwalt das Nachlassgericht im vernünftigen Zeitrahmen kontaktiert;wo soll er da in der Haftung sein?
[/quote
Nach dem, was ich hier gelesen habe, war es gerade kein vernünftiger Zeitrahmen, sondern schon zu spät.
Soll er persönlich 8) dort vorsprechen,nur weil der Mandant zeitlich geschludert hat?
1. Warum nicht.
2. Könnte er ja wenigstems den Mandanten den Tip geben, dass es sinnvoll wäre, dies zu tun.
Als Geschäftsmann weiss der Mandant doch zum einen über die Problematik der Verjährung als auch der
ev.Dauer von Angelegenheiten bei Behörden und Gerichten ausreichend Bescheid.
Ach so, der RA hat zwar Unsinn gemacht und unzureichend beraten, aber der Mandant hätte selbst genügend Bescheid wissen müssen, deswegen keine Haftung.
Rolf22
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Re: Wer haftet

Beitrag von Rolf22 »

Fassen wir doch mal die Fakten zusammen:
1. RA hätte an die angegeben Adresse der Erbengemeinschaft schreiben müssen, um die Verjährung wirksam zu hemmen. Genau das hat er nicht getan und deshalb ist die Frage nach der Haftung keineswegs abwegig.
rabenthaus
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Re: Wer haftet

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

er hätte einen Mahnbescheid gegen die Erbengemeinschaft unter der bekannten Adresse stellen können / sollen. Ein einfaches Schreiben hätte nicht ausgereicht.

Am Anfang hieß es allerdings die Erben seien unbekannt und es gäbe keine bekannte Adresse der Erben.

Ich befürchte fast der Kollege hat tatsächlich einen Fehler gemacht.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
istdasso?
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Re: Wer haftet

Beitrag von istdasso? »

Großes Lob an rabenthaus - nicht weggeduckt sondern Meinung geändert - top.

Bleibt aber das Kernproblem:
Am Anfang hieß es allerdings die Erben seien unbekannt
Hier gibt es mindesens 2 Möglichkeiten.

1.) Der Anwalt wusste nix von dem Impressum (der Firma) und nix von der "Adresse der Erbengemeinschaft"
(Ich bin ja nicht als Detektiv beauftragt) -> dann hat er formal ja wieder alles "richtig gemacht"
2) Dem Anwalt wurde wohl von der Adresse berichtet - aber nur mündlich, weil in den alten Unterlagen diese natürlich nicht auftaucht - da wird ihm wohl nicht nachzuweisen sein, dass er die Info hattte...

An eine Haftung des Anwalts würd ich also trotz allem nicht glauben.

Das st genau das, was ich so zu schätzen gelernt habe - und hier auch immer wieder treffe:

Anwalt berät - hat aber erkennbar nur einen Teil der Unterlagen gelesen - zu keinem Zeugen fragen gestellt (geschweige mit einem gesprochen)
kommt dann eine neue Tatsache zum vorschein haeißt es: Das ist ja was gaaanz anderes - das konnte ja keiner wissen.

Für den Laien ist doch das Problem, das er das Geschäft nicht kennt und zwischen wichtigen und unwichtigen Informationen nicht unterscheiden kann.
Keine Ahnung ob ich ungefragt darauf gekommen wäre etwas von der Internetseite zu erzählen - Das Nachlassgericht, hört sich logisch an...Thema durch.

Das dies zu lange dauert - woher soll der Mandant das wissen? Das EinGericht für diese Auskunft mehr als 5 sekunden braucht ist im EDV-Zeitalter ein Witz!
:arrow: Klar, man kann sich jetzt so anstellen als verstünde man nicht, was ich ausdrücken will - aber mehr Mühe gebe ich mir nicht mehr. Dafür ist der Anteil vorsätzlicher professioneller "Nichtversteher" hier zu hoch....
Nordlicht14
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Re: Wer haftet

Beitrag von Nordlicht14 »

Nachlassakten werden noch nicht voll digitalisiert bearbeitet werden soweit ich weiß, sondern händisch

Ein Gericht braucht deshalb so lange, weil es lange braucht, bis es sich des Vorgangs annimmt. Es wird bearbeitet, wenn es "dran" ist, uns das dauert. Die Gerichte empfinden sich als überlastet und beim Personal ausgedünnt.

Ein Beispiel: eine Klage beim Verwaltungsgericht, die ich u.a. Feb 14 einreicht, und bei der die Gegenseite schrieb, dass sie in der Sache nichts schreiben wird und nur ihre Behauptungen aus dem Widerspruchsbescheid behält, die Klage ist also "fertig " seit Feb 14 und könnte längst terminiert sein und Urteil da, liegt und liegt. Sachstanfrage Mai 14, wann terminiert wird, da seit Feb 14 entscheidungsreif: Antwort: kann das Gericht noch nicht einschätzen, da überlastet in den Kammern für Beamten Sachen und andere ältere Verfahren vorgehen. Zweite Sachstandsanfrage wann nun terminiert wird, da seit Feb 14 entscheidungsreif und somit nun seit 1 Jahr: Antwort keine. Das Gericht kann die Sachstandsanfrage nicht bearbeiten da es überlastet sei und ältere Verfahren vorgehen.
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