Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt?

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casadra
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Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt?

Beitrag von casadra »

Wie sieht die Rechtslage aus?

folgender Fall:

Klient beauftragt Anwalt A (Einzelanwalt) für ihn tätig zu werden (Schadensersatz). Unterschreibt die Mandantenvereinbarung. A wird für Mandant tätig und Mandant bezahlt Vorschuss. Mandant fragt immer wieder nach, wann A Klage gegen den Verursacher einreicht. A lässt sich Zeit, hat viel zu tun.
Nach einem Jahr wechselt A (Angestelltenverhältnis) in die Anwaltskanzlei X. A reicht nun Klage für Mandant ein. Mandat verliert (Anwaltsfehler - A gibt zu, dass Fehler gemacht wurden.).
Nach dem Prozess wechselt A in die Anwaltskanzlei Y.
Der Mandant fordert nun Schadensersatz von A.

Die Verteidigung von A meint nun, dass A seine Mandate in Kanzlei X eingebracht hätte, Mandant wäre über die Übertragung des Mandats informiert und einverstanden gewesen. Soweit Pflichtverletzungen im Rahmen der klageweisenden Geltendmachung von Ansprüchen des Mandanten gegen den damaligen Verursacher geltend gemacht werden, ist A nicht passivlegitimiert, weil das Mandantenverhältnis zwischen A und Mandant seit dem Wechsel in die Anwaltskanzlei X nicht mehr bestand.

Der Mandant wurde lediglich über die neue Kanzleianschrift des A informiert und dass sich für Mandant nichts ändert. A wäre weiterhin der Anwalt von Mandant.
Der Mandant hat nur die Mandantenvereinbarung, die er zu Beginn mit A getroffen hat. Es liegt also nichts schriftliches vor, indem der Mandant das Mandat auf die Anwaltskanzlei X übertragen hätte.

Frage:
Wie ist hier die rechtliche Lage?
Muss der Mandant, wenn er Schadensersatzansprüche an A stellt, die Anwaltskanzlei X verklagen?
Erlischt das Mandantenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant, wenn Anwalt in eine Anwaltskanzlei wechselt?
Muss keine neue Mandantenvereinbarung schriftlich vorliegen, wenn der Mandant das Mandat auf die Anwaltskanzlei X überträgt ?

Danke für Eure Antworten.
Nordlicht14
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Re: Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt

Beitrag von Nordlicht14 »

Die Rechtslage ist zwar klar, aber eine gute Idee wäre es, zu einem Anwalt zu gehen und sich Rechtsberatung zu holen und vertreten zu lassen bei der Klage.
casadra
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Re: Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt

Beitrag von casadra »

Hallo Nordlicht14
Nordlicht14 hat geschrieben:Die Rechtslage ist zwar klar,
Die Rechtslage ist unklar!! Der Mandant hat einen neuen Anwalt und der meint, die Klage könne auf die Kanzlei x ausgeweitet werden, falls der Richter das aber nichts so sieht, würde er im Fall von Kanzlei x den Prozess verlieren, weil ja Kanzlei x zu unrecht verklagt wurde.

Und wie ist nun die Rechtslage?
Nordlicht14
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Re: Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt

Beitrag von Nordlicht14 »

Dann hat Ihr neuer Anwalt die Rechtslage doch schon geprüft. Warum sollen wir das hier nochmal und vertrauen Sie ihm nicht, daß nach bereits anwaltlich er Beratung des Einzelfalls es hier noch einmal abgefragt?

Ihr neuer Anwalt muß das entscheiden. Er führt schließlich das Mandat und muß schon selbst verantwortlich Farbe bekennen. Ein Anwaltsregresss ist halt kein Spaziergang und wird ein zäher Kampf.
Er muss ja auch die Kostenrisiko der drei theoretischen Alternativen mit Ihnen abstimmen und Einverständnis dazu mit Ihnen vorher erzielen.

Ich selbst würde das etwas anders angehen, aber das entscheidet verantwortlich Ihr Anwalt, den Sie beauftragt haben, mit Ihnen gemeinsam.

Wenn Sie X UND A verklagen wollen und gegen beide verlieren, tragen Sie die Kosten für die beiden Anwälte von X und A.
Wenn Sie nur gegen X verlieren, tragen Sie die Kosten von X.
Wenn Sie dabei gegen A verlieren, tragen Sie die Kosten von A.
Wenn Sie A verklagen und verlieren, tragen Sie die Kosten von A.

Schauen Sie doch mal danach, wer von der Mandatsträger der Pflichtverletzung war, die Sie rügen.

Wenn wir Ihnen hier sagen, richtig so X und A zu verklagen, und es geht gegen einen fehl, wer bekommt dann die Vorwürfe ? Ihr Anwalt oder wir?
Wenn wir sagen, nur X oder nur A und es geht fehl, wer bekommt dann die Vorwürfe? Ihr Anwalt oder wir hier ?
Wenn wir nicht der Meinung Ihres Anwalts sein sollten, A und X, was macht Ihr Anwalt dann ? Ändert er dann seine Meinung ? Folgt er unserer Einschätzung oder seiner eigenen ? Haftet er für Fehler oder wir hier ? Wir hier eindeutig nicht. Will er also sein Risiko auf unsere Einschätzung aufbauen ? Oder lieber selbst entscheiden ?

Das ist ganz normales Standard-Schadensersatzrecht, das kann er ohne Forenrat.

Zur Frage, was aus den Verträgen wird, wenn ein Anwalt in eine andere Kanzlei wechselt:
Die bestehenden Mandatsverträge können dann naturgemäß nicht mehr mit dem Anwalt bestehen bleiben. Es gibt die Kanzlei dann ja nicht mehr. Es wird also je Einzelmandat entschieden, ob dies mitwandert und von der neuen Kanzlei übernommen wird, oder nicht. Dazu gibts nur zwei Möglichkeiten: stimmt der Mandant dem Übergang zu, ggf stillschweigend mit fehlendem Widerspruch, falls das Anschreiben zum Wechsel so gehalten war, geht es über. Damit entbindet der Mandant auch zugleich den bisherigen Anwalt von der Schweigepflicht der neuen Kanzlei gegenüber.
Stimmt der Mandant nicht zu, muß der Anwalt zwangsläufig das bisherige Mandat vor seinem Wechsel dem Mandanten gegenüber kündigen. Anders geht es ja nicht. Der Mandant sucht sich dann aufgrund seiner Wahlentscheidung einen anderen neuen Anwalt.

Und damit erklärt sich auch die Lösung klar, wer verklagt werden muß.

diese Mandatswechsel bei Kanzleiwechsel wird und muß Ihnen Ihr neuer Anwalt ja erklärt haben.
casadra
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Re: Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt

Beitrag von casadra »

Hallo Nordlicht14

danke für Ihre ausführliche Antwort. Das Gespräch mit meinem Anwalt habe ich erst morgen!
Ich wollte mich lediglich schon einmal darauf vorbereiten und meine eigenen Fragen von einer "Dritten Seite"
beleuchten.

Wie Sie schon richtig geschrieben haben, trägt der Mandant das Prozessrisiko und ein Regressprozess ist auch kein Spaziergang, das ist mir auch bewusst. Daher wird sich auch wohl jeder Mandant sträuben, mehr als nur einen Anwalt zu verklagen.

Ich wollte eigentlich nur wissen, ob das Mandantenverhältnis zwischen Anwalt und Mandant sich ändert, wenn der Anwalt in eine Anwaltskanzlei wechselt? Schließlich hat der Mandant doch einen Vertrag mit dem Anwalt, oder etwa nicht? Und wenn sich die Vertragsbedingungen ändern, reicht da eine stillschweigende Zustimmung seitens des Mandanten wirklich aus? Sicher gibt es da auch ein § bzw. ein Gesetz wo man das nachlesen kann, oder?

Nordlicht14 hat geschrieben: Schauen Sie doch mal danach, wer von der Mandatsträger der Pflichtverletzung war, die Sie rügen.
Was genau ist damit gemeint?

Mandant beauftragt Anwalt A -->Einzelanwalt.
Nach einem Jahr wechselt A (Angestelltenverhältnis) in die Anwaltskanzlei X.
rabenthaus
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Re: Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt

Beitrag von rabenthaus »

Hallo

wenn Sie morgen bei Ihrem Anwalt sind dann lassen Sie doch mal das Zauberwort "Streitverkündung" fallen. Er soll mal als Alternative darüber nachdenken und Ihnen vielleicht ein paar Worte dazu erkären.
Wir sind dafür, dass wir dagegen sind.
casadra
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Re: Erlischt Mandantenverhältnis wenn A. in Kanzlei wechselt

Beitrag von casadra »

Hallo rabenthaus,

vielen Dank für den Tipp. Das habe ich gemacht.
Mein Anwalt meinte, dass mache keinen großen Unterschied, ob wir verklagen oder Streit verkünden.
Das Prozessrisiko liegt bei mir, falls wir verlieren, müsste ich auch für die Anwaltskosten der Gegenseite(n) aufkommen.

Echt schwierig, wie soll der Mandant (Laie) da entscheiden ...
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