Falschberatung durch Anwalt

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SusanneBerlin
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von SusanneBerlin »

von was leben Sie dann und wer zahlt Ihre Krankenversicherung?
Grüße, Susanne
Tangom
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Tangom »

Aus Ersparnissen.
Und ich habe noch zwei Rechnungen gegen einen ehemaligen Auftraggeber ausstehen.
Nordlicht14
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Nordlicht14 »

Wenn Sie Ersparnisse haben, müssen Sie diese zur Tilgung Ihres Anteils an den Bestattungskosten zuerst einsetzen. Dann sind Sie ja nicht vermögenslos
Tangom
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Tangom »

In welcher Höhe muss ich Ersparnisse einsetzen?
Nordlicht14
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Nordlicht14 »

Kann man schwer von hier sagen - jedenfalls erst mal das was Sie haben.
Die Idee, falls Sie die gründen sollten, vorzugeben Sie hätten keine, wäre schlecht. Das kann man nämlich nachweisen, was Sie haben derzeit.

Bezahlen Sie einfach Ihren Anteil und gut is'.

Ich musste das auch, über Beteiligung an den Kosten innerhalb des Pflichtteil, da die Bestattungskosten als Passiva vom Erblasservermögen abgezogen werden.
Das sollte einem der Vater schon Wert sein.
Tangom
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Tangom »

Also gibt es da keinen "Freibetrag" bei den Ersparnissen, auf den nicht zrückgeriffen werden darf?

Es gibt keinen "Pflichtteil" weil ich das Erbe ausschlagen werde.
Nordlicht14
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Nordlicht14 »

Das Pflichtteil war vom Bericht meiner eigenen Anteile an den Bestattungskosten, nicht Ihr Fall.

Das Erbe ausschlagen können Sie zwar, aber die Kostenbeteiligung an den Bestattungskosten ist eine öffentlich -rechtliche Pflicht.
Ob damit der Anspruch Ihres Bruders auf Erstattung der Hälfte der Bestattungskosten erlischt, ist unklar. Müsste man rechtlich prüfen ggf erst.
SusanneBerlin
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Tangom hat geschrieben:In welcher Höhe muss ich Ersparnisse einsetzen?
Wenn Sie von sich aus zahlen, können Sie das halten wie sie wollen. Es besteht jedoch kein Recht darauf, sich Zahlungsaufforderungen zu entziehen mit der Begründung man benötigt seine Ersparnisse bis man wieder Einkommen hat.

Der Gläubiger kann Sie verklagen, wenn er vor Gericht Recht bekommt, erhält der Gläubiger einen Titel. Mit dem Titel kann er Ihr Kontoguthaben bis auf Null pfänden.
Also gibt es da keinen "Freibetrag" bei den Ersparnissen, auf den nicht zrückgeriffen werden darf
Nein. Gegenüber einem Forderungsinhaber, der gegen Sie einen Zahlungsanspruch hat, gibt es kein Zurückbehaltungsrecht Ihrer Ersparnisse bis zu einer gewissen Grenze..
Grüße, Susanne
SusanneBerlin
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von SusanneBerlin »

Tangom hat geschrieben:Ja, hätte ich!

Für alle anderen "Extra-Wünsche" hätte dann mein Bruder selber aufkommen müssen.
Sie können Ihrem Bruder auch jetzt noch sagen, dass Sie nur die Hälfte der günstigsten Bestattungsvariante zahlen. Was sagt denn der Bruder dazu?
Hat Ihr Bruder die Erbschaft eigentlich angenommen?
Grüße, Susanne
Tangom
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Tangom »

Liebe Susanne,

ich habe meinem Bruder gegenüber bereits Entsprechendes geäußert.

Sowohl mein Bruder als auch ich haben die Erbschaft bereits ausgeschlagen.

Welche Auswirkungen kann dies nun für mich haben?
Tangom
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von Tangom »

Weiter Frage:

Wann wäre denn ein Schaden durch die Falschberatung des Anwaltes im konkreten Fall nachweisbar?
questionable content
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von questionable content »

Vielleicht sollte man zuerst einmal unterscheiden:

Zivilrechtlich tragen die Erben die Kosten einer Bestattung. Daran ändert sich insgesamt grds. auch nicht notwendig etwas, wenn nach öffentlich-rechtlichen Vorschriften die Angehörigen herangezogen werden.

Diese können sich dann die Kosten aus dem Erbe und von den Erben holen.

Der Unterschied besteht vor allem im Aufwand und Insolvenzrisiko.
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
gernewieder
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Re: Falschberatung durch Anwalt

Beitrag von gernewieder »

Tangom hat geschrieben:Weiter Frage:

Wann wäre denn ein Schaden durch die Falschberatung des Anwaltes im konkreten Fall nachweisbar?
Gegtenfrage: was möchten Sie eigentlich ?
meines Erachtens ist schlichtweg kein Kausalscdhaden entstahnden.- Zudem liegt
-die Beweislast bei Ihnen ( .. ja Sie haben mitgeschrieben..-)
und
- Erwarten Sie jetzt dass der RA die Beratungsgebühr zurückgibt , wobei auch eine schlechte Beratung bezahlt werden .."sollte".
- bzw. muss-
oder:
Soll der RA für die konkrete Differenz aufkommen ?
( wobei wir darüber ausreichend ge-schrieben haben ).
Gruss.
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