Kann ich eigene Kosten geltend machen?

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Lena13
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Kann ich eigene Kosten geltend machen?

Beitrag von Lena13 »

Hallo liebes Forum,

ich bin keine Anwältin und auch kein verkammerter Rechtsbeistand. Folgender Sachverhalt bereitet mir Schwierigkeiten:

Gerichtsverfahren
Ich habe einen Menschen in einem Einstweiligen Rechtsschutzverfahren vor dem Sozialgericht vertreten. Dieser Mensch hätte sich aufgrund persönlicher Faktoren nicht selbst vertreten können. Auch das außergerichtliche Vorverfahren habe ich (ebenfalls mit Vollmacht) geführt.

Ich vertrete diesen Menschen auch noch in 2 weiteren Verfahren vor dem Sozialgericht und - wahrscheinlich - wird nun noch ein 3. Verfahren dazukommen. Auch hier habe ich - ausweislich Vollmacht - alle Vorverfahren geführt.

Ich werde auch als Prozeßbevollmächtigte beim Sozialgericht geführt (ausweislich eingereichter, von diesem Menschen eigenhändig unterzeichnete Vollmacht).

Nun habe ich dieses Rechtsschutz-Verfahren zu 100 % gewonnen.

Kann ich - gem. § 1, Abs. 1 RVG i. V. m. § 4 Abs. 1 RDGEG - Gebühren berechnen? Gibt es vllt. eine andere Grundlage, auf der ich zumindest meine Auslagen (Porto usw.) geltend machen kann?

Außergerichtliche Verfahren
Der Sozialversicherer hat aufgrund meiner Widersprüche in 2 Verfahren, die nicht bei Gericht waren und sind, bereits eingelenkt und um Bekanntgabe "der Kosten für die Rechtsverfolgung" gebeten.

Kann ich - gem. § 1, Abs. 1 RVG i. V. m. § 4 Abs. 1 RDGEG - Gebühren berechnen? Gibt es vllt. eine andere Grundlage, auf der ich - zumindest meine Auslagen (Porto usw.) geltend machen kann?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Lieber Gruß
Lena

PS: Der Mensch, den ich vertrete, hat kein Vertrauen mehr zu Anwälten, daher hat er sich an mich gewandt.
Baden-57
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Re: Kann ich eigene Kosten geltend machen?

Beitrag von Baden-57 »

Hallo,

eine Vollmacht ist nicht gleichbedeutend mit der "registrierten Person" gem.
§ 10 Rechtsdienstleistungen aufgrund besonderer Sachkunde
des Rechtsdienstleistungsgesetz ( RDG).

Nur wenn eine Erlaubnisurkunde (§ 1, Abs. 1 RVG) und die Registreirung vorliegt, könnte eine Gebührenrechnung erfolgen.
Ist aber aufgrund des geschilderten fiktiven Falles nicht zutreffen.


Die einzige realistische Möglichkeit wäre, die entstandenen Porti- und Kopierkosten geltend zu machen; ein Anruf beim Gericht wäre nicht verboten und könnte abklären, in wie weit das Gericht hier einen Kostenersatz bewilligen würde.
Lena13
Topicstarter
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Re: Kann ich eigene Kosten geltend machen?

Beitrag von Lena13 »

Vielen Dank, mit der Antwort kann ich etwas anfangen!
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