Kostenpauschale nach § 16 StGebVO

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FOC
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Kostenpauschale nach § 16 StGebVO

Beitrag von FOC »

Auf der Rechnung des Steuerberaters/RA zur Erstberatung findet sich neben den vereinbarten 180 Euro netto noch eine "Kostenpauschale (§ 16 StGebVO)" wieder.

Ich empfinde das als nicht korrekt:
1) Ich rief an, machte einen Termin aus,
2) Beim Termin bestätigte man mir, dass es 180 Euro sind
3) Es wurde nur noch die Rechnung zugeschickt (keine Anrufe, weiteren Erkundigungen).

Ist es vor dem Hintergrund in Ordnung, die Kostenpauschale zu verlangen?
Es kann ja wohl nicht sein, dass das Zusenden der Rechnung 20 Euro + MwSt kostet... oder die Pauschale ohne jegliche Leistung erhoben wird - insbesondere, wenn man bei der Frage nach den Kosten nicht darauf hingewiesen wird?!
Herzliche Grüße
FOC

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Nordlicht14
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Re: Kostenpauschale nach § 16 StGebVO

Beitrag von Nordlicht14 »

Nein, die Pauschale darf nur erhoben werden, wenn sie auch angefallen ist. Das heißt, mindestens 1 Beratungsleistung mußte telefonisch oder schriftlich per Briefpost erfolgt sein. Das Zusenden der Rechnung berechtigt nicht zur Kostenpauschale, auch nicht zur Erstattung von 0,62 für die Postmarke.
FOC
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Re: Kostenpauschale nach § 16 StGebVO

Beitrag von FOC »

Das habe ich mir auch so gedacht :-) Danke!
Solche Leistungen sind nicht angefallen.

Gibt es noch weitere Meinungen hierzu (entweder dieselbe Meinung oder eine andere)?
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FOC

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FOC
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Re: Kostenpauschale nach § 16 StGebVO

Beitrag von FOC »

Das Ganze schein leider doch nicht so einfach:

(1) Auf folgender Internetseite steht >>Voraussetzung für den Ansatz der Pauschale ist, dass in der betroffenen Angelegenheit Aufwand angefallen ist. Es reicht ein Telefonat oder ein Schreiben, zum Beispiel die Übersendung der Honorarrechnung.<<
http://www.iww.de/kp/archiv/gebuehrenre ... gen-f40704

(2) Die zuständige Steuerberaterkammer meint, dass (a) die telefonische Vereinbarung des Termins bereits zur Pauschale berechtigt (wenn ein Auftrag daraus wird), und (b) das Zusenden der Rechnung ebenso. Allerdings ist ihr - nach eigener Aussage - unklar, wie ein Richter wirklich entscheiden würde, wenn es zu einem Verfahren käme.

Hat da noch jemand Urteile? Es geht mir um das Prinzip ;-)
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FOC

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fons
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Re: Kostenpauschale nach § 16 StGebVO

Beitrag von fons »

Im Bereich der Rechtsanwaltsvergütung stellt sich das Problem exakt genauso. Dort gibt es diese Kostenpauschale gemäß Ziffer 7002 VV RVG nicht schon deswegen, weil nur die Rechnung per Post versandt wurde. Urteile hab ich aber gerade keine zur Hand…
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