Interessanter thread!rabenthaus hat geschrieben:Hallo
Für mich ist diese und jede weitere Diskussion mit Ihnen hiermit endgültig vorbei. Sie können sich von mir aus jetzt das maul zerrißen oder sich in die Ecke setzen und schmollen , aber mich tangiert das nur perifer. Ich bedauere nur die Zeit und Mühe die ich mir mit diesem thread gegeben habe. Ich hätte schlauer sein sollen und wissen müssen dass es mit Ihnen verlorene Liebesmühe ist.
Ich wünsche Ihnen noch eine schöne Wahmvorstellung
Denn tatsächlich wurde im Beispiel dargelegt, dass P2 (zufällig) Anwalt sei.
Statt dessen schreiben Sie, rabenthaus, dass der TE sein Beispiel unzulässig geändert habe. Hier wäre interessant, ob es sich hierbei um Ihre Meinung, oder aber úm eine Rechtsauffassung handelt.
Auch gehe ich davon aus, dass Sie Rechtsanwalt sind:
Wahnvorstellungen und Querulantentum sind beliebte/beliebig einsetzbare Vermutungen, die innerhalb Justiz jedoch gern als Tatsachen im Sinne einer Vorbedingung genutzt werden.
Und doch handelt es sich um eine Vermutung.
Um Ihre Vermutung, denn der TE hat bereits zu Anfang, bevor er zu metaphorischen Beispielen griff, unmissverständlich darlegen können
1. auf was er genau hinaus will
2. dass Normen sehr häufig in der Form formuliert sind, dass Recht (des einen oder des anderen) grundsätzlich angreifbar ist mittels schwammiger Symantik, der eine in der Tat professionelle Absicht voran gestellt wurde.
Nichtsdestotrotz danke ich für die Mühe(n), die sich alle Beteiligten unter dem Thema gemacht haben.
Erhellend. Als Tatsachenbehauptung.